Kategorie: Recht

Bundesgerichtshof bestätigt Urheberrechtsschutz bei Drohnenfotos

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken einen Eingriff in die Urheberrechte der Künstler darstellen können. Das Urteil (Az.: I ZR 113/22) bezieht sich auf den Fall eines Fotografen, dessen Aufnahmen von mehreren im öffentlichen Raum aufgestellten Skulpturen per Drohne angefertigt wurden. Das Gericht entschied, dass auch bei Aufnahmen von Kunstwerken im Außenraum die Rechte der Urheber zu beachten sind.

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Das hat sich zum 1. Oktober für Fotodrohnen geändert

Seit 1. Oktober 2017 gilt ein neues Recht für Fotografen; genauer gesagt für Luftbildfotografen, die Drohnen aufsteigen lassen: Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, muss sie ab sofort mit der Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein. Geräte ab zwei Kilo Gewicht dürfen nur noch aufsteigen, wenn der Pilot einen sogenannten „Drohnenführerschein“ nachweisen kann.

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