Das hat sich zum 1. Oktober für Fotodrohnen geändert
Seit 1. Oktober 2017 gilt ein neues Recht für Fotografen; genauer gesagt für Luftbildfotografen, die Drohnen aufsteigen lassen: Wiegt die Drohne mehr als 250 Gramm, muss sie ab sofort mit der Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein. Geräte ab zwei Kilo Gewicht dürfen nur noch aufsteigen, wenn der Pilot einen sogenannten „Drohnenführerschein“ nachweisen kann.
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