Die Teilnahmebedinungen des vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausgeschriebenen Foto-Video-Wettbewerbs „Was heißt schon alt?“ stoßen dem Fotojournalisten-Verband Freelens sauer auf:

Fotowettbewerbe sind im Grunde eine gute Sache, bieten Sie doch ambitionierten Fotografen die Möglichkeit, zu einer gewissen Bekanntheit zu gelangen und Preise zu gewinnen. Für die Anbieter der Wettbewerbe sind sie andererseits eine gute und auch preiswerte Möglichkeit, um auf sich selbst aufmerksam zu machen und gleichzeitig hochwertiges Bildmaterial zur eigenen Verwendung zu bekommen. Leider ist aber immer wieder zu beobachten, dass Veranstalter die Wettbewerbsbedingungen einseitig zu Lasten der Einsender formulieren.

So finden sich immer wieder Wettbewerbsbedingungen, in denen die Einsender von Fotos und Videos dem Veranstalter kostenlos alle Nutzungsrechte des Bildmaterials übertragen, egal, ob sie zu den Gewinnern gehören oder nicht. Das heißt, dass der Veranstalter mit den Bildern machen kann, was er möchte, ohne dass er dem Fotografen ein Honorar zahlen muss; noch dass er um Zustimmung fragen muss. Für den Fotografen bedeutet dies, dass er mit der Einsendung des Bildes dieses quasi dem Veranstalter schenkt – unabhängig davon, ob er gewinnt oder nicht.

Aktuell bemängelt die Fotografen-Vereinigung Freelens die für Fotografen einseitig formulierten Wettbewerbsbedingungen des Foto-Video-Wettbewerbs des Bundesfamilienministeriums „Was heißt schon alt?“. In den Bedingungen des Wettbewerbs finden sich eine Reihe Klauseln, in welchen sich das Ministerium von Frau Schröder umfangreich die Rechte an dem eingesendeten Material einräumen lässt. Nach Auskunft von Freelens plant das Ministerium zwar keine PR-Kampagne mit den Bildern, gleichwohl lassen die Bedingungen diese Nutzung zu.

Zudem enthalten diese Bedingungen auch eine Haftungsfreistellungsklausel, welche für Fotografen problematisch ist. So muss der Einsender bestätigen, dass sein eingereichtes Bild nicht gegen das Urheberrecht verstößt, keine Persönlichkeitsrechte verletzt und frei von Rechten Dritter ist. Dieses kann gerade für den Amateur Probleme aufwerfen, da er häufig die komplexen rechtlichen Besonderheiten beim Fotorecht nicht kennt und daher leichtfertig etwas bestätigt, was er vielleicht gar nicht bestätigen kann.

photoscala wird dem Thema (problematischer) „Wettbewerbsbedingungen“ in absehbarer Zeit noch einen ausführlicheren Artikel widmen.

(RA Tim Hoesmann – Fotorecht aktuell)