Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.12.2010 entschieden, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gewerbliche Fotoaufnahmen auf ihrem Gelände untersagen darf. Damit herrscht endlich Rechtsklarheit hinsichtlich der Frage der Reichweite der Panoramafreiheit:
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob gewerbliche Fotoaufnahmen auf dem Gelände der Stiftung kostenlos gemacht und dann verkauft werden dürfen.
Die Stiftung verwaltet über 150 historische Bauten in Berlin und Brandenburg, unter anderem auch das Schloss Sanssouci oder das Schloss Charlottenburg. Diese Bauten sind zum Teil in die Weltkulturerbeliste der UNESCO aufgenommen und gehören zu den beliebtesten touristischen Zielen in Deutschland.
Die Stiftung ist der Ansicht, dass Fotoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken nur mit ihrer Zustimmung gemacht werden dürfen und sie hierfür auch ein entsprechendes Entgelt verlangen darf.
Die Beklagten sind der Ansicht, dass die Aufnahmen keinen Eingriff in das Eigentumsrecht der Stiftung darstellen und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten als Stiftung des öffentlichen Rechts nicht berechtigt ist, für gewerbliche Fotoaufnahmen Geld zu verlangen.
Der BGH hat nun entschieden, dass die Stiftung diese Fotoaufnahmen untersagen darf. Die Panoramafreiheit garantiert das Recht, dass Fotos außerhalb eines Grundstückes aufgenommen werden dürfen. Sobald das Grundstück aber betreten wird, kann der Eigentümer bestimmen, ob, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen dort fotografiert werden darf.
Dieses Recht steht auch der Stiftung zu. In ihrer Satzung ist zwar geregelt, dass die Gärten und Parkanlagen unentgeltlich als Erholungsgebiet zur Verfügung stehen müssen. Dies bedeutet jedoch nach Ansicht des BGH nicht, dass damit auch die kostenlose Anfertigung gewerbliche Fotoaufnahmen umfasst ist. Daher ist die Stiftung berechtigt, hier ein Gebühr verlangen zu dürfen.
Davon ausgenommen ist natürlich weiter das Recht, das Gebäude außerhalb des Gartens fotografieren zu dürfen. Dieses Recht wurde durch diese Entscheidung nicht eingeschränkt.
Der BGH hat ebenfalls entschieden, dass eine Bildagentur, welche nur die Aufnahmen Dritter verkauft und selbst keine eigenen Aufnahmen einstellt, nicht für eine Verletzung der Rechte der Stiftung verantwortlich ist. Einer Fotoagentur bietet nur einen virtuellen Marktplatz für die Aufnahmen und muss nicht überprüfen, ob eine Verletzung an Eigentumsrechten Dritter besteht. Den Bildern der Gebäude und Gartenanlagen der Stiftung ist nicht anzusehen, ob sie mit einer entsprechenden Genehmigung aufgenommen worden sind oder nicht.
Stellungnahme:
Diese Entscheidung schafft endlich Rechtsklarheit, wenn es um die Frage der Reichweite der Panoramafreiheit geht. Der BGH hat nun entschieden, dass diese nicht für öffentliche Parks und Gartenanlagen gilt, auch wenn diese einer Stiftung des öffentlichen Rechts gehören und der Zugang kostenlos ist. Hier gilt weiter das Hausrecht des Inhabers, mithilfe dieser bestimmen darf, ob und wie fotografiert werden darf.
Für den Fotoamateur ändert sich durch dieses Urteils nichts; Berufsfotografen und Fotografen, welche mit dem Verkauf der Bilder aus dem Park Geld verdienen, müssen sich jedoch darauf einstellen, eventuell in Zukunft eine Gebühr für das Fotografieren in Gärten und Parkanlagen zu zahlen.
Auch für Bildagenturen hat diese Entscheidung eine Rechtsklarheit geschaffen. Sie sind nicht verpflichtet, ihre Archive auf eventuelle Verletzungen der Eigentumsrechte Dritter hin zu überprüfen.
(RA Tim Hoesmann)
Quelle:
Pressemitteilung des BGH Nr. 241/2010: Stiftung darf auf ihrem Gelände gefertigte Foto- und Filmaufnahmen von ihren Schlössern und Gärten untersagen
Urteile vom 17. Dezember 2010 V ZR 44/10, 45/10 und 46/10 und V ZR 44/10
Vorinstanzen:
LG Potsdam – LG Potsdam: Veröffentlichung und Verwertung von Fotografien eines Gebäudes (Panoramafreiheit)
OLG Brandenburg:
OLG Brandenburg – keine Fotogebühr für Schloss Sanssouci
Nur konsequent
Zitat:
„Die Beklagten sind der Ansicht, dass die Aufnahmen keinen Eingriff in das Eigentumsrecht der Stiftung darstellen und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten als Stiftung des öffentlichen Rechts nicht berechtigt ist, für gewerbliche Fotoaufnahmen Geld zu verlangen.“
Ich stelle mir gerade den Park Sanssouci als sozialistisches Eiland vor, an dessen Grenzen der Kapitalismus aufhört zu existieren… 😀
Auf Ideen kommen die Leute…
MfG
Die meisten Reisemagazine und
Reisführer zahlen heute ein so geringes Honorar, dass eine eigene Reise für den Autor praktisch nicht mehr möglich ist, von eigenen Aufnahmen ganz zu schweigen. Üblicherweise werden inzwischen Bild- und Textmaterialien der Fremdenverkehrsämter, also reines PR-Material, verarbeitet. Die Reise findet nur noch virtuell am Schreibtisch statt. Der Landeskenner merkt es, die Masse nicht, Hauptsache billig.
Nichts verbrochen?
[quote=Gast]Denn offensichtlich wird hier die Leistung des Fotografen völlig vergessen. Wer gestaltet denn eigentlich das Bild? Das ist natürlich nichts wert, wie einige Vorredner hier auch zu gleuben scheinen. Es geht nur um das vermeintliche Copyright eines angeblichen Rechteinhabers. Wem gehören eigentlich die Rechte an Schlössen? Den Verwaltungen wohl kaum! Das ist in aller Regel öffentliches Eigentum. Ich kann nur bestätigen, dass man mittlerweile (besonders in Deutschland) als Fotograf ständig agressiv angemacht wird, was man denn hier fotografieren will und das man das nicht dürfe, trotz Panoramafreiheit oder Fotogrnehmigung. Ist mir gerade in einem Einkaufszentrum erst passiert – eine Auftragsarbeit des Eigentümers! Verkäuferinnen und Landenpersonal stürzte sich – obwohl ich im öffentlichen Raum vor den Gebäudeteilen stand – ständig agressiv auf mich und dauernd musste ich erklären, dass ich dazu einen Auftrag vom Eigentümer habe. Der hatte die Läden sogar im Vorfeld informiert.[/quote]
Sie erinnern mich an Sir A.J. Hitchcock und dessen Film „Die Vögel“. Da kommen bekanntlich auch ständig unliebsame Gesellen angeflogen und hacken immer wieder auf dem unschuldigen Opfer herum.
Wissen Sie, abgesehen davon, dass insbesondere Gäste in Internetforen gern mal ihre Dichtkunst zum Besten geben, weil ihnen der Trinkbruder fehlt, scheint es mir auch oft so, dass solche Zu-Wort-Melder wie Sie hier, gern mal richtig und wichtig mitmischen, weil sie das in der Realität niemandem erzählen können. Nebenbei fühlen sie sich dann noch als tolle Fotografen, die leider so unverstanden sind.
MfG
Wenn die
Antwort auf eine Antwort bereits Ihr geistiges Fassungsvermögen übersteigt, dann sollten Sie es mal mit Tabletten versuchen.
Zitat:
Abzocken, Ausbeuten,
[quote]Abzocken, Ausbeuten, ohne Anstand und Moral und anderen Vorschriften machen…[/quote]
… was Kapitalismus und Kommunismus in Trautheit vereint … 😎
Na so ein Quatsch,
so einen Dilettantismus habe ich ja noch nie erlebt. Ich bin als Nebenerwerb fotografierenderweise oft in Supermärkten und Einkaufszentren unterwegs und natürlich müssen Sie immer im Detail vorher ausmachen was überhaupt fotografiert werden darf – und zwar jede einzelne Einstellung. Und das mit allen Beteiligten: Dem Besitzer des Ladens vor Ort, dem Management der Kette und den Markeninhabern. Den Besitzer müssen Sie mit Geld ködern, das Management der Kette mit Werbeeffekt und die Markeninhaber sind hoffentlich die Auftraggeber, denn ansonsten haben Sie eh keine Chance irgendetwas außer einer weißen Wand abzulichten.
Was da der Kaufhausbesitzer Luis Maier mit Ihnen ausmacht interessiert niemanden, da ist die Paranoia der Markeninhaber einfach zu stark.
Rod
Panoramafreiheit sowieso. Und erst Recht am Bild gleichfalls!
hier geht es zwar nicht ums Recht am eigenen Bild. Aber den ganzen Recht-am-Bild-Plärrern gebe ich immer wieder gerne Bonanza.
Für mich gilt: ich fotografiere alles und überall, wo auch (staatliche) Überwachungskameras aufnehmen. Rechte, die sich der Staat herausnimt, nehme ich als freier Staatsbürger mir jedenflass auch heraus.
Öffentlicher Grund in jeder Form (!) ist auch mein Eigentum. Wer darauf herumgeht, steht und hockt, den kann ich 1. ansehen wie ich will, und 2. fotografieren wie ich will. Bei uns in Österreich ist die Rechtslage diesbezüglich übrigens eindeutig zustimmend. Nur bei der Veröffentlichung gibt es Grenzen. Allerdings nicht für Schlösser und andere alte Gemäuer.
Für Deutschland gilt: je verklemmter die Spießbürger, desto mehr unwidersprochene staatliche Überwachungskameras allerorten und gleichzeitig umso lauteres „Recht am Bild Geplärre“ gegen (Hobby-) Fotografen.
Die Straße gehört uns! Es lebe die Street-Fotografie!
Und keine Sorge: Recht am Bild-Trolle nehme ich ohnedies nicht auf. Die sind nämlich immer humorlos, hässlich und unattraktiv.
Der Schuss
dieser etwas einfältigen Parkverwaltung geht leider nach hinten los. Denn sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Wo diese naiven Verwalter glauben Geld verdienen zu können, ist nämlich nichts zu holen. Eine Berichterstattung über die hübschen Parks und Gebäude wird es nicht mehr gegben. Kein Verlag wird für den Abdruck von Fotos zusätzliche Gebühren an die Parkverwaltung zahlen. Reisefotografen und Journalisten werden dieses Thema zukünftig meiden, wie der Teufel das Weihwasser. In Reisegeschichten wird keines dieser Fotos mehr abgedruckt. In Prospekten der Veranstalter natürlich auch nicht und in Büchern ebenso wenig. Dann viel Spaß bei der zukünftigen Vermarktung der netten Tourismus-Ziele. Meine Produktion aus dem letzen Jahr werde ich nun auch einstampfen und Potsdam wird schlicht in keinem Bericht mehr erwähnt, geschweige denn in zukünftigen Produktionen überhaupt berücksichtigt. Schade um die Zeit und die schönen Bilder.
Gebühren gibt’s doch schon lange …
alle Park und Schlösserverwaltungen in Deutschland verlangen schon seit Jahren Gebühren für gewerbliche Fotos. Finde es nicht verwerflich, solange die Gebühren im Rahmen bleiben. Leider sind die Vervielfälltigsrechte unterschiedlich gestaffelt, so dass erst bei einer hohen Auflage die Kosten sich reinspielen. Daher gibt es ja auch auf Postkarten so grottenschlechte Bildauflösungen. Bei Kalenderproduktionen < 5000 lohnt sich es daher nicht besonders, außer es ist DER Eyecatcher.
Das bedeutete
dann aber wohl eher das Ende der Reisemagazine – weil, es geht nicht nur um Potsdam …
WER ist hier einfältig?
[quote=Gast]dieser etwas einfältigen Parkverwaltung geht leider nach hinten los. Denn sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Wo diese naiven Verwalter glauben Geld verdienen zu können, ist nämlich nichts zu holen. Eine Berichterstattung über die hübschen Parks und Gebäude wird es nicht mehr gegben. Kein Verlag wird für den Abdruck von Fotos zusätzliche Gebühren an die Parkverwaltung zahlen. Reisefotografen und Journalisten werden dieses Thema zukünftig meiden, wie der Teufel das Weihwasser. In Reisegeschichten wird keines dieser Fotos mehr abgedruckt. In Prospekten der Veranstalter natürlich auch nicht und in Büchern ebenso wenig. Dann viel Spaß bei der zukünftigen Vermarktung der netten Tourismus-Ziele. Meine Produktion aus dem letzen Jahr werde ich nun auch einstampfen und Potsdam wird schlicht in keinem Bericht mehr erwähnt, geschweige denn in zukünftigen Produktionen überhaupt berücksichtigt. Schade um die Zeit und die schönen Bilder.[/quote]
Ich muss lachen, entschuldigen Sie bitte. 🙂
Sie mutmaßen hier ins Blaue und malen ein Szenario, über das Sie nichts wissen und das auch den Rechteinhabern der öffentlichen Einrichtung obliegt. Was, wie und zu welchem Preis verkauft wird, geht Sie doch gar nichts an – es sei denn, sie schätzen das, was Sie kaufen und bezahlen, was verlangt wird.
Ihre Argumentation ist unlogisch und polemisch. Ihre Darstellung ähnelt der Negativ-Propaganda eines Beleidigten.
Naiv – das sind Sie. – Und ich glaube nicht, dass Touristenziele gerade auf SIE warten. 😀
MfG
PS:
Sie gehören vielleicht auch zu den Leuten, die alles nehmen, was sie kriegen können, Hauptsache es kostet nichts? Davon soll es ja eine Menge geben…
Verstanden haben Sie nichts.
Denn offensichtlich kennen Sie weder den Markt der Reisefotografen oder der Magazine, die Reisegeschichten vermarkten, noch haben Sie – wie auch die Verwaltungen solcher Eigentümer – verstanden worum es geht. Sie malen hier ein Szenario ins Blaue, von dem Sie nichts verstehen. Grundsätzlich sind diese Verwaltungen – unter anderem – damit beauftragt, diese meist im Staatsbesitz (also im Besitz des Steuerzahlers!) befindlichen Bauwerke zu schützen und letztlich auch zu erhalten. Da es – Beispiel Potsdamm – auch kostenlos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist, ist die Frage in welcher Form es sich hier nicht vielleicht doch um Panoramafreiheit handelt, was ja auch schon von Gerichten anders beantwortet wurde. Mir – und auch das haben Sie nicht verstanden – ist das alles völlig egal, denn ich suche mir andere Motive. Und das machen nun alle, die befürchten müssen hier bei der Veröffentlichung von Bildern in Regress genommen zu werden. Den Schaden hat letztlich die Schlösserverwaltung selbst, denn keine Bilder mehr in den Medien heißt weniger PR-Wert der Gebäude, also weniger Touristen in Potsdam oder sonstwo. Potsdam betrifft das in so weit besonders, da diese Gebäude unter Beachtung der Panoramafreiheit einfach nicht zu fotografieren sind. Das ist bei Neuschwanstein oder anderen Gebäuden anders.
Auch Journalisten?
[quote=Gast]Reisefotografen und Journalisten werden dieses Thema zukünftig meiden, wie der Teufel das Weihwasser.
[/quote]
Ob Journalisten von dieser Grundsatzentscheidung auch betroffen sind, müsste noch mal juristisch geklärt werden. Denn wenn ich richtig im Bild bin, ist die journalistische Berichterstattung ein besonderer Fall und wird m.W. nicht als rein kommerzieller Zweck angesehen. Aber diese Frage könnte ja der Autor des Artikels in seiner Funktion als Rechtsanwalt beantworten!
Das kann ja noch heiter werden
Auf Rastplätzen an den Autobahnen wird Tank&Rast dann auch Geld sehen wollen, wenn jemand ein Foto vom Gebäude in einem Bericht nutzt. Das mag nicht weiter schmerzen. Da aber der Straßenbau zunehmend als PPP abgewickelt werden soll, könnte es enger werden.
Ja, das kann noch heiter werden.
Heute sind es nur die Staatlichen Schlösser — und morgen? Am Ende darf man gar nichts mehr fotografieren, ohne mit einer Abmahnung rechnen zu müssen.
Letztens quatschte mich eine 19jährige Göre aus meinem Bekanntenkreis an, ich würde ein „Model Release“ von ihr brauchen, wenn ich die Party-Bilder, auf denen sie drauf ist, weitergeben würde….
„Fotoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken“
Was soll denn diese Formulierung bedeuten? Ich kann auch privat fotografieren, meine Bilder ins Internet stellen und dann auf Anfrage verkaufen. Das ist mir schon passiert mit einem Verlag, ohne das ich „zu gewerblichen Zwecken“ fotografiert hätte. Wie ist denn da die Rechtslage?
Witzig finde ich auch die Suchergebnisse hier:
http://deutsch.istockphoto.com/search/text/sanssouci/source/basic/#/74408d6
Die Bilder müssen wohl jetzt alle weg oder wie?
Und ist nur das gewerbliche Fotografieren gebührenpflichtig oder auch der Abdruck???
Die Zeiten sind vorbei.
[quote=Gast]Was soll denn diese Formulierung bedeuten? Ich kann auch privat fotografieren, meine Bilder ins Internet stellen und dann auf Anfrage verkaufen. Das ist mir schon passiert mit einem Verlag, ohne das ich „zu gewerblichen Zwecken“ fotografiert hätte. Wie ist denn da die Rechtslage?
Die Bilder müssen wohl jetzt alle weg oder wie?[/quote]
Laut den Richtlinien der Schlösserverwaltung sind genau diese Zeiten vorbei:
„4. VEREINBARUNGEN BEI ERTEILUNG DER ZUSTIMMUNG
4.1 Die Zustimmung zu Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erfolgt im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt und den Ersatz der für die Stiftung entstehenden Kosten…
4.1.1.1 Bei der Vereinbarung des Nutzungsentgeltes ist von den bei der Stiftung geltenden Tarifen auszugehen. Die Tarife erlässt der Generaldirektor der Stiftung.“
Aber auch:
„4.1.1.3 Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben
– für aktuelle Berichterstattungen,
– für Berichterstattungen, bei denen insbesondere aus zeitgeschichtlichem Anlass ein öffentliches Interesse besteht.
– für Filme der Hochschule für Fernsehen und Film und vergleichbarer staatlicher oder staatlich geförderter Einrichtungen,
– für Aufnahmen, die einer angemessenen Werbung für die Stiftung dienen.“
Wird ein Reisebericht nun als angemessene Werbung für die Stiftung angesehen?
Bei jeder Vermarktung ist nach Angaben der Stiftung aber eine vorherige Genehmigung erfoderlich mit genauen Angaben über die Verwendung.
Interssant dürfte die Frage nach dem Bildbestand in den Agenturen werden, denn das Gericht hat – wenn ich das richtig verstanden habe – festgestellt, dass Agenturen nicht haften, da sie die Panoramafreiheit nicht überprüfen können. Demnach dürfte sich die Schlösserverwaltung mit Regressansprüchen direkt an die Fotografen richten können. Wenn das so ist – vielleicht kann hier ein rechtskundiger mal genaue Auskunft geben – dann kann man eigentlich nur allen Fotografen empfehlen, die solche Bilder über Agenturen anbieten, diese schleunigst aus dem Angebot zu entfernen.
Es dürfte spannend werden, wie die Schlösserverwaltung vorgeht, wenn ein australischer Fotograf über eine britische Agentur Bilder von diesen Schössern für eine Reisegeschichte in einer russischen Zeitschrift oder aber die Werbebroschüre einer chinesischen Reiseagentur verkauft.
Gebührenpflichtig oder nicht?
Rechtlich geklärt ist mit dem Urteil leider nicht alles. Was sich definitiv daraus ergibt, ist ein erheblicher bürokratischer Aufwand für alle, die letztlich eine Nutzung anstreben, die zwar genehmigungspflichtig ist, aber gebührenfei. Vielleicht also die Veröffentlichung in Reisegeschichten, die von der Stiftung als angemessene Werbung eingestuft wird, aber das wissen wir noch nicht.
Übermut tut selten gut!
Meiner Meinung nach ist die radikale Position der Stiftung nur eine Reaktion auf die jahrelange Unverschämtheit vieler Agenturen, Verlage und kommerzieller Fotografen.
Alleine schon die Höflichkeit gebietet einem (egal ob Hobbyfotograf oder kommerzieller Fotograf) spätestens nach der Aufnahme die fotografierte Person bzw. den Eigentümer des fotografierten Objekts freundlich um Erlaubnis zu fragen, wenn man die Fotos kommerziell verwenden will. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die meisten Personen nichts dagegen haben, wenn man sie freundlich darum bittet und oft sogar froh sind, dass ein Foto von ihrer Person bzw. ihrem Eigentum irgendwo veröffentlicht wird. Wer besonders viel Stil vorzeigen will, schenkt der Person zum Dank einen Gratis-Abzug des Bildes oder schickt ihr per E-Mail eine kostenlose Kopie des Bildes; sowas kostet einem in Zeiten der modernen Kommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Internet) nicht viel Zeit&Mühe und auch nicht viel Geld!
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten so „geldgeil“ ist, dass sie einem viel Geld abknöpft, wenn man glaubhaft darstellen kann, für eine(n) kleinere(n) Verlag/Agentur oder gar als Einzelunternehmen zu arbeiten, die sich horrende Fotografiergebühren nicht leisten kann. Der Ton macht die Musik und wenn man als Bittsteller freundlich, höflich und mit der gebotenen Demut an die Leute herantritt, wird man meistens auch nicht „abgezockt“. Ich denke die Stiftung kann immer noch von Fall zu Fall entscheiden, wem sie die Genehmigung zum Fotografieren erteilt und ggf. die Gebühren auf individueller Basis festlegen.
Ich denke, dass viele Fotografen bisher eher nach dem Motto „Frechheit siegt“ fotografiert und mit den Bildern Geld verdient haben; dass die Stiftung sich soviel Dreistheit nicht länger gefallen lassen will, kann ich irgendwie nachvollziehen. Wie gesagt: In Zeiten von E-Mail & Co. reisst man sich nun wirklich kein Bein aus, den Rechteinhaber ausfindig zu machen (Google hilft), mit ihm Kontakt aufzunehmen (geht per E-Mail schnell und unkompliziert) und freundlich um Erlaubnis zu fragen, die Bilder zu veröffentlichen; wer hingegen solche elementären Benimmregeln bisher für unnötig gehalten hat, braucht sich nicht zu wundern, dass die Rechteinhaber jetzt radikalere Positionen einnehmen…
Mal so mal so
[quote=DingDongDilli]Meiner Meinung nach ist die radikale Position der Stiftung nur eine Reaktion auf die jahrelange Unverschämtheit vieler Agenturen, Verlage und kommerzieller Fotografen.
Alleine schon die Höflichkeit gebietet einem (egal ob Hobbyfotograf oder kommerzieller Fotograf) spätestens nach der Aufnahme die fotografierte Person bzw. den Eigentümer des fotografierten Objekts freundlich um Erlaubnis zu fragen, wenn man die Fotos kommerziell verwenden will. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die meisten Personen nichts dagegen haben, wenn man sie freundlich darum bittet und oft sogar froh sind, dass ein Foto von ihrer Person bzw. ihrem Eigentum irgendwo veröffentlicht wird. Wer besonders viel Stil vorzeigen will, schenkt der Person zum Dank einen Gratis-Abzug des Bildes oder schickt ihr per E-Mail eine kostenlose Kopie des Bildes; sowas kostet einem in Zeiten der modernen Kommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Internet) nicht viel Zeit&Mühe und auch nicht viel Geld!
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten so „geldgeil“ ist, dass sie einem viel Geld abknöpft, wenn man glaubhaft darstellen kann, für eine(n) kleinere(n) Verlag/Agentur oder gar als Einzelunternehmen zu arbeiten, die sich horrende Fotografiergebühren nicht leisten kann. Der Ton macht die Musik und wenn man als Bittsteller freundlich, höflich und mit der gebotenen Demut an die Leute herantritt, wird man meistens auch nicht „abgezockt“. Ich denke die Stiftung kann immer noch von Fall zu Fall entscheiden, wem sie die Genehmigung zum Fotografieren erteilt und ggf. die Gebühren auf individueller Basis festlegen.
Ich denke, dass viele Fotografen bisher eher nach dem Motto „Frechheit siegt“ fotografiert und mit den Bildern Geld verdient haben; dass die Stiftung sich soviel Dreistheit nicht länger gefallen lassen will, kann ich irgendwie nachvollziehen. Wie gesagt: In Zeiten von E-Mail & Co. reisst man sich nun wirklich kein Bein aus, den Rechteinhaber ausfindig zu machen (Google hilft), mit ihm Kontakt aufzunehmen (geht per E-Mail schnell und unkompliziert) und freundlich um Erlaubnis zu fragen, die Bilder zu veröffentlichen; wer hingegen solche elementären Benimmregeln bisher für unnötig gehalten hat, braucht sich nicht zu wundern, dass die Rechteinhaber jetzt radikalere Positionen einnehmen…[/quote]
Genau das Abkassieren eines jeden, der auch nur ein Bild von den Gebäuden vermarktet, hat die Verwaltung aber offensichtlich vor. Man betrachte sich mal deren Webseite. Da steht folgendes nachzulesen:
„Die Nutzung von Bildmaterial der Stiftung sowie die Erstellung von Bildmaterial zur kommerziellen Nutzung ist gebührenpflichtig.
Fragen sowie Anträge mit inhaltlichen Angaben des Projektes (mit Auflagenhöhe, Abbildungsgröße und Verbreitungsgebiet) und den benötigten Motiven richten Sie bitte formlos per E-Mail, Fax oder Post an die Fotothek der Stiftung.“
Alleine an dieser Formulierung ist leicht zu erkennen was die Verwaltung von der Vermarktung von Bildern versteht. Sicher gibt es oft einen ersten Auftraggeber für eine Geschichte, aber welcher Reisefotograf kann schon im Vorfeld einschätzen an wen er seine Bilder später mal verkaufen kann und in welchen Medien die in ein paar Jahren mal veröffentlicht werden?
Interessant auch der Passus: „Beim Fotografieren soll nach Möglichkeit auf erfahrene Museumsfotografen und -fotografinnen zurückgegriffen werden.“
Klar, fotografieren können nur die Fotografen der Stiftung. Warum kommt mir nun gerade der Gedanke an Nordkorea oder die ehemalige DDR?
Klar definiert ist hier auch die Frage über die Kosten: „Die Zustimmung zu Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erfolgt im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt und den Ersatz der für die Stiftung entstehenden Kosten.“
Offensichtlich ist es also nicht die Absicht der Stiftung hier gr0ßzügig mit Reisefotografen oder ähnlichen Bereichen umzugehen und nur diejenigen zur Kasse zu bitten, die beispielsweise mit einem der Schlösser im Hintergrund ihre Werbung schmücken. Letzteres hat auch aus meiner Sicht seine Berechtigung. Die Stiftung ist aber wohl eher der Meinung, dass jeder Fotograf oder Amateur, der glegentlich mal ein Bildchen über eine Agentur verkauft – meist für sehr wenige Euros – sich daran dumm und dämlich verdient. Und die Verlage, die Reiseliteratur drucken wohl auch. Hier hat man wohl den Markt und die Mechanismen der Eigenwerbung nicht verstanden. Natürlich sollte ein Fotograf immer höflich fragen, wenn Menschen oder Dinge fotografiert werden. Meine Erfahrungen damit sein leider nicht so positiv. Pöbeleien trotz Einhaltung der Panoramafreiheit sind keine Seltenheit. Ebenso die Vorstellung mancher Leute, dass sie erst mal ein gewaltiges Hornorar beanspruchen, bevor sie sich ablichten lassen. Nicht selten in einer Höhe, die weit über dem Betrag liegt, die der Fotograf für den Abdruck bekäme.
Verkehrte Welten
[quote=DingDongDilli]Meiner Meinung nach ist die radikale Position der Stiftung nur eine Reaktion auf die jahrelange Unverschämtheit vieler Agenturen, Verlage und kommerzieller Fotografen.
…[/quote]
Ja, denke ich auch.
Es ist doch so: Viele Leute sind knallharte, skrupellose Egoisten, heucheln natürlich bei Bedarf gern das Gegenteil.
Im Kapitalismus leben und Kommunismus fordern, das ist das Prinzip. Abzocken, Ausbeuten, ohne Anstand und Moral und anderen Vorschriften machen…
MfG
Wcihtig: gilt nur für Aufnahmen „zu gewerblichen Zwecken“
Als Hobby-Fotograf kann ich weiterhin nach Herzenslust fotografieren, wo es mir apsst. Und diese Bilder auch auf webseiten stellen, wie es mir passt. Solange ich das nicht gewerblich mache.
Das Ganze ist derart absurd … da zahlen wir mit unseren Steuern laufend für die Erhaltung dieser alten gemäuser, und dann wollen sich die bestellten Verwalter unseres Eigentums aufspielen, als ob in Ihrem privaten Schlafzimmer fotografiert werden sollte! Als ob es die blöden Schlösser durch Fotoaufnahmen beschädigt würden!
Gast schrieb:
Als
[quote=Gast]Als Hobby-Fotograf kann ich weiterhin nach Herzenslust fotografieren, wo es mir apsst. Und diese Bilder auch auf webseiten stellen, wie es mir passt. Solange ich das nicht gewerblich mache. [/quote]
Nö. Lesen Sie mal selber nach.
„4.1 Die Zustimmung zu Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erfolgt im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt und den Ersatz der für die Stiftung entstehenden Kosten…“
Von „Gewerbe“ steht da gar nichts.
Eben nicht!
„Als Hobby-Fotograf kann ich weiterhin nach Herzenslust fotografieren, wo es mir apsst. Und diese Bilder auch auf webseiten stellen, wie es mir passt.“
Der Wahn alles und jeden fotografieren zu müssen ist weit verbreitet.Ob nun süße Negerlein,kotzende Partygänger oder Verkehrsopfer,es findet sich immer ein Trottel,der es in`s Netz stellt.Schon mal was vom Recht am eigenen Bild gehört?
„wo es mir apsst.“
Schon mal was von Hausrecht gehört?
Zum Fotografieren ist neben einer Kamera auch Anstand nötig.
Damit geht der Streit dann in die nächste Runde
Aus einer Höhe von 35 m könnten Aufnahmen dann auch von außerhalb der Parkanlagen gelingen. Solche Bühnen sind im Raum Potsdam/Berlin verfügbar, z.B. hier: http://www.becker.eu/arbeitsbuehnen/gelenk-und-teleskop-arbeitsbuehnen-bis-35-m/
Unter Umständen
auch perspektivisch die bessere Lösung – aber weniger kostenintensiv …?
geht nicht…
[quote=TinCan]Aus einer Höhe von 35 m könnten Aufnahmen dann auch von außerhalb der Parkanlagen gelingen. Solche Bühnen sind im Raum Potsdam/Berlin verfügbar, z.B. hier: http://www.becker.eu/arbeitsbuehnen/gelenk-und-teleskop-arbeitsbuehnen-bis-35-m/[/quote]
das ist nicht über die Panoramafreiheit abgedeckt
darunter fallen nur übliche Perspektiven die ohne Hilfsmittel erreicht werden können, also alles was sich so in Sichthöhe befindet
auch das fotografieren aus einer entsprechend hoch genug gelegenen Privatwohnung ist nicht erlaubt da hierzu nicht öffentlicher Raum betreten wird
TinCan schrieb:
Aus einer
[quote=TinCan]Aus einer Höhe von 35 m könnten Aufnahmen dann auch von außerhalb der Parkanlagen gelingen. Solche Bühnen sind im Raum Potsdam/Berlin verfügbar, z.B. hier: http://www.becker.eu/arbeitsbuehnen/gelenk-und-teleskop-arbeitsbuehnen-bis-35-m/[/quote]
Diese Aufnahmen fallen aber nicht unter die Panoramafreiheit, da mit Hilfsmittel angefertigt.
das ist richtig und gut so !
somit werden endlich auch die Schnorrer unter den Fotografen, Filmleuten, Verlagen, etc. sprich die, die nur nehmen/raffen können aber nichts teilen wollen, zur Kasse gebeten.
Und letztendlich kommen die Einnahmen der Stiftung zugute und damit werden öffentliche Gelder gespart (auch wenn es sich wahrscheinlich um Peanuts angesichts der Instandhaltungskosten handelt)
und die Horror Geschichtchen von wegen es wird keine Reiseberichtsfotos mehr geben sind lächerlich.
Letztendlich gibt es von den Schlössern genügend Aufnahmen auf die zurückgegriffen werden kann
Und die Stiftung wird auch sicher nicht bei jedem Bild überprüfen können ob die Aufnahme nach in Krafttreten ihrer Satzung aufgenommen ist. Wenn nicht sogar erst der Tag des Urteils als Stichtag zählt.
IMHO wieder einmal viel heiße Luft um nichts
Apropos Schnorrer
Fotografen gehören heute meist zu den Opfern, nicht zu den Tätern, gewinnmaximierender Maßnahmen …
Nach der BGH-Pressemeldung
darf die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen untersagen. Das trifft somit sowohl vorhandenes Bildmaterial, als auch Publikationen wie Reiseführer, die solche Bilder enthalten.
Die spitzfindige Frage bleibt, ob die Gebühren zurückerstattet werden, wenn sich die im Antrag genannte Verwertung als erfolglos erweist.
gelöscht
war nix – leider fehlt hier ne Komplett-Löschfunktion.
Recht
So.
Trotzdem steht zu befürchten, dass in diesem vernagelten Staat die Ding Dong Kuscher und Rechts-Gelehrten Morgenluft wittern … 😎