Der Titel Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel kann ohne Zweifel als das Standardwerk für alle Fragen rund um Foto- und Bildrechte angesehen werden. Auch in der nunmehr 3. Auflage geht der „Wanckel“ praxisnah auf alle relevanten Probleme des Urheber- und Persönlichkeitsrechts ein:
Den thematischen Schwerpunkt des Buches bildet das „Recht am eigenem Bild“. Insbesondere die neuere Rechtsprechung, welche sich in Folge der zahlreichen „Carolin von Monaco-Entscheidungen“ ergeben hat, wird ausführlich dargestellt. Aber auch die Änderungen, welche sich durch die Urheberrechtsreform ergeben haben, werden ausführlich erläutert. Auch alle anderen relevanten Rechtsfragen, welche sich bei der Herstellung und Veröffentlichung von Fotos oder bei der Einräumung von Nutzungsrechten und Lizenzen ergeben, werden umfassend dargestellt.
Der Autor bemüht sich, die unübersichtliche Rechtslage verständlich und praxistauglich darzustellen, so dass dieses Buch nicht nur für den Juristen, sondern auch für Fotografen und andere Medienschaffende eine praktische Hilfe darstellt. Durch ein detailliertes Stichwortverzeichnis und ein klar gegliedertes Inhaltsverzeichnis ist ein schneller Zugriff auf die relevanten Probleme möglich.
Abgerundet wird das Buch durch praktische Honorarübersichten und den Abdruck der wesentlichen Gesetze. Der Autor Endress Wanckel ist Rechtsanwalt und seit vielen Jahren durch die praktische Arbeit mit diesem Rechtsgebiet detailliert vertraut. Er war unter anderem auch an zahlreichen „Caroline von Monaco-Urteilen“ beteiligt.
(RA Tim Hoesmann)
Dr. Endress Wanckel
Foto- und Bildrecht (bei amazon.de)
C.H. Beck Verlag, München
398 Seiten
ISBN 978-3-406-58102-1
44 €
Heutzutage…
…leider heute wichtiger denn je, unabhängig ob es sich um einem Amatuer- oder Profifotografen handelt.
Die berechtigten Einschränkungen in der Privatsphäre werden leider immer mehr ausgedehnt und sehr eigenwillig interpretiert. Das erschwärt nicht nur einen Teil der Fotografie wie z. B. Street, Architektur sondern macht sie fast ganz unmöglich.
Dabei habe ich mehr als nur Zweifel dass es sich hier nur um Persönlichkeitsrechte geht, zumindest öffnen in vielen Fällen die „finanziellen Entschädigungen“ Türen und Toren.
( und hier meine ich die nichtkommerzielle Fotografie )
Andereseits, das bestreben vieler Amateurfotografen ihre Bilder im WWW kommerziell zu verwerten, hat diesen Prozess der „offenen Hand“ leider legitim werden lassen.
Bestimmte Bereiche der Fotografie entwickeln sich zur „Pay for Click – Fotografie“.
Es ist paradox: Auf eine Seite das uneingeschränkte Recht auf die Privatsphäre und dann auf der Anderen der „gläserne“ Bürger, der schon längst existiert. Es kommt halt auf die „Lobby“ an.
Gruß
PKD
Rechtsprechung
Hier wird deutsches Recht abgehandelt. Speziell das Persönlichkeitsrecht wird europaweit höchst unterschiedlich gehandhabt.
Für Profis maßgebend sind die Vorgaben der Agenturen und Verlage. Die verlangen sowieso schon für jeden Schmarrn ein Model- oder Property-Release.
Globres
Nun ja…
Nach meinen (persönlichen) langjährigen Erfahrungen besteht nach wie vor ein gewaltiger Unterschied zwischen ‘Recht haben’ und ‘Recht bekommen’.
Fakt bleibt dass jeder Gerichtsprozess die Konzentration von der eigentlichen Arbeit ablenkt und blockiert. Selbst wenn man alle ‘model releases’ unterschrieben vorliegen hat, gibt es findige Winkeladvokaten und willkürliche Richter, die alle Verträge zu Makulatur werden lassen.
Gibt es rechtlich nichts zu rütteln, kommen manche Winkeladvokaten auf den Trichter, es mit ‘sexueller Belästigung’ selbst bei harmlosen (Frauen-) Portraits – die im Studio gemacht wurden – zu versuchen. Steht man dann vor einer Richterin der schon der Kalk aus der Robe rieselt, hat man schlechte Karten.
Bei Auftragsarbeiten ist es am Besten einen kleinen Passus direkt über der Unterschrift des Auftraggebers einzufügen:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klagen gegen den Auftragnehmer sämtliche Kosten des Verfahrens zu übernehmen, auch die Kosten, die dem Auftragnehmer durch dieses Verfahren entstehen.
Das ist eine Hürde die der Auftraggeber (auch der ‘private’) nur überwinden kann wenn er sich mit einem Gutachten öffentlich als **debil** deklarieren lässt.
Der Spanier. Viva!
Gast schrieb:
Bei
[quote=Gast]Bei Auftragsarbeiten ist es am Besten einen kleinen Passus direkt über der Unterschrift des Auftraggebers einzufügen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klagen gegen den Auftragnehmer sämtliche Kosten des Verfahrens zu übernehmen, auch die Kosten, die dem Auftragnehmer durch dieses Verfahren entstehen.[/quote]
Das klingt sittenwidrig und damit bestandslos.
[quote=Gast]
Das ist eine Hürde die der Auftraggeber (auch der ‘private’) nur überwinden kann wenn er sich mit einem Gutachten öffentlich als **debil** deklarieren lässt.
[/quote]
Ich glaube nicht das das irgendeine Sau am Gericht interessiert.