Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine Verschärfung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Thema Kinderpornografie vorsieht
Demnach sollen bereits der Besitz und die Verbreitung pornographischer Abbildungen von Minderjährigen und auch Personen zwischen 14 unter 18 Jahren strafbar sein. Bislang lag die Altersgrenze bei 14 Jahren. In Zukunft soll bereits die Verbreitung von pornographischen Material von etwa 16-Jährigen strafbar sein. Dies nennt sich Jugendpornografie, so Dennis Grabowski, Geschäftsführer der Sicherheitsinitiative "no abuse in internet" (naiin), gegenüber pressetext.
Der neue Gesetzesentwurf soll auch eine Gesetzeslücke schließen, auf die bereits die naiin verwiesen hatte. Die Lücke ist eine im Jahr 2004 vom Gesetzgeber vorgenommene Änderung des Sexualstrafrechts, das sexuell, aufreizende, geschlechtsbetonte Nacktfotos von Kindern erlaubt. Derartige Fotos gelten als Einstiegsdroge. Daher begrüßen wir es, dass die Bundesregierung diese Abbildungen wieder unter Strafe stellen möchte. Neben diesen Schritten wäre noch eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden auf internationaler Ebene notwendig, da sich der Großteil der in Deutschland eingegangenen Beschwerden von Kinderpornografie im Internet auf ausländische Seiten beziehen, betont Grabowski.
Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, betont die Wichtigkeit der Bekämpfung von pornographischen Darstellungen. Im Zeitalter des Internets ist die Verfolgung von Tätern noch schwieriger geworden, da sich elektronische Bilder, die einen Missbrauch zeigen ohne weiteres kopieren lassen. Viele Täter bleiben dadurch anonym und schützen sich vor Entdeckung und Verfolgung, erklärt Zypries. Nach Meinung von Grabowski gäbe es in Deutschland zu wenig Personal, das sich mit dem Themenbereich Kinderpornografie beschäftigen würde. Zudem mangelt es an adäquater technischer Ausstattung, um diese Täter zu verfolgen, betont Grabowski im pressetext-Interview.
pressetext / Hannes Weger
Ihr habt ‘nen Knall!
Nachdem man jetzt offenbar erkannt hat dass man “Pornografie” nicht definieren kann (dazu bemühten sich Richter schon länger vergeblich als es die Fotografie gibt) oder was eine “geschlechtsbetonte Darstellung” ist (auch das Weglassen oder Zudecken von etwas kann dasselbe betonen) macht man nun alle Besitzer und Fotografen solcher Bilder zu Kriminellen!
Wer zukünftig Fotobücher aus den 70’er, 80’er Jahren von Hamilton, Bourboullon u.a. mit weichgezeichneten Mädchenakten verkauft – die man damals der Kunst zurechnete obwohl manche sogar Darstellungen von unter 14 Jährigen enthielten – wird als Kinderpornograf bestraft. Geschweige denn dass man solche Bilder noch anfertigen darf. Sogar Eltern die ihre eigenen Kinder nackt fotografieren und die Bilder ins Labor geben werden kriminalisiert.
Freiheit der Kunst, ade!
Und um’s auf die Spitze zu treiben wird auch die Darstellung “nicht echter” nackter Jugendlicher verboten. Tja, leider gibt’s diesen “Umweg” der Pornoindustrie ja überhaupt erst seitdem die Hexenjagd auf angebliche Kinderpornografen begonnen hat! Es liegt in der Natur der Sache dass diese Spirale keine Grenze hat, und immer wieder neue Umwege gesucht werden, die man dann als nächstes auf den Index setzen nmuss: als nächstes vermutlich die Darstellung von 18-jährigen in Bikinis oder Unterwäsche. Denn diese 18-jährigen könnten ja – nach Auffassung von Ermittlungspersonen – den Eindruck erwecken wollen jünger als 18 zu sein. Also muss man die Grenze mindestestens bei 25 setzen.
Dazu meine Frage: welcher Teil der Gesellschaft kontrolliert eigentlich die “Gefühle” was Pornografie ist und was nicht der ermittelnden Personen und Juristen? Etwa die gleichen Politiker die (wie in den USA) bigott und ach-so-moralisch tun aber sich selber von minderjährigen Praktikantinnen einen blasen lassen?
Ging es nicht eigentlich mal um den Schutz vor Kindesmissbrauch? Wo genau wird denn jemand geschädigt wenn eine reife 16-jährige mit gut ausgebildeten körperlichen Geschlechtsmerkmalen – der Biologe wird hier nicht mehr von einem “Kind” reden; das ist die Überinterpretation von Juristen! – vor der Camera eines Freundes oder Liebhabers lasziv posiert?
Wenn man einer drallen 14-jährigen oder einem gut entwickelten Burschen desselben Alters Reife unterstellt zu dem was man “einvernehmlichen Sex” (unter annähernd gleichaltrigen) nennt – also 2 Jahre nach der durchschnittlichen Geschlechtsreife oder dem frühstmöglichen Heiratsalter früherer Zeiten – warum gilt dieses Einverständnis-Alter auch nicht für das Anfertigen von Aktfotos, oder Nacktbildern?
Kinderpornografie ist für mich die Darstellung von sexuellen Inhalten durch Kinder, in Zusammenhang mit Gewalt oder in einem Alter wo sie dieses Einverständnis *nicht* geben können – also wo sie als Objekte instrumentalisiert werden! Solche Bilder aber auch niemals ästhetisch und werden von einem gesunden Menschen nicht als schön empfunden. Das müsste genügen. Es ist doch absurd wenn es Länder gibt in denen mit 14 schon geheiratet werden darf – und warum junge Menschen von denen dieselben Pflichten wie von Erwachsenen verlangt werden nicht ausch heiraten – aber die Darstellung des nackten Körpers (bei uns) als “Kinderpornografie” bestraft wird!
>Glissant