Seit dem 1. Juli ist das Traditionsunternehmen Carl Zeiss eine Aktiengesellschaft (AG) und erhofft sich dadurch vor allem im Ausland eine deutlich vereinfachte Geschäftstätigkeit.

Zeiss informiert: Oberkochen, 01.07.2004 – Seit heute ist das Traditionsunternehmen Carl Zeiss mit Sitz in Oberkochen eine Aktiengesellschaft (AG). Mit dem Eintrag ins Heidenheimer Handelsregister wurde die Umwandlung jetzt abgeschlossen.

Mit der AG verbinden sich für das führende deutsche Unternehmen der Optoelektronik eine Reihe von strategisch wichtigen Veränderungen: Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist international bekannt und anerkannt, was die Geschäftstätigkeit im Ausland erheblich erleichtert. Gleichzeitig erhält Carl Zeiss eine “Corporate Governance”, die der Größe und internationalen Bedeutung des Unternehmens angemessen ist. Die Umwandlung von Carl Zeiss in eine rechtlich selbstständige Aktiengesellschaft löst zudem den Haftungsverbund mit dem Schwesterunternehmen Schott Glas (Mainz).

Für die Mitarbeiter ergeben sich zwei wesentliche Vorteile: Alle rund 9500 inländischen Mitarbeiter von Carl Zeiss werden erstmals einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat wählen. Daneben werden die Stiftungsrechte des neuen Stiftungsstatutes auf alle Mitarbeiter in Deutschland ausgedehnt.

Der bisherige Vorstandssprecher und designierte Vorstandsvorsitzende Dr. Dieter Kurz kommentierte den Abschluss der Umwandlung: “Die Carl Zeiss AG ist eine wesentliche Voraussetzung, um unsere ehrgeizigen Wachstumsziele zu erreichen.”

Alleinige Aktionärin der Carl Zeiss AG ist und bleibt die Carl-Zeiss-Stiftung. Eine Veräußerung der Aktien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ein Börsengang der Carl Zeiss AG ist daher nicht möglich.

Die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft war nicht ganz unumstritten. Etliche Mitarbeiter erhoben Klage dagegen, unterlagen aber letztlich. Siehe dazu auch heise online. (thoMas)