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Buy-Out-Verträge als rechtswidrig eingestuft
Die Fotojournalisten-Vereinigung Freelens war mit einer Klage gegen den Heinrich-Bauer-Verlag, der sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an Fotos sichern wollte, vorerst erfolgreich:
Pressemitteilung des Freelens e.V.:
17.7.2009
Das Hamburger Landgericht erlässt einstweilige Verfügung gegen den Heinrich Bauer-Verlag und erklärt Buy-out Vertrag für rechtswidrig.
Auf Antrag des Fotografenverbandes FREELENS, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Feldmann, Kanzlei UnverzagtvonHave, hat heute das Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung (AZ 312 O 411/09) gegen die Heinrich Bauer Achat KG erlassen.
Gegenstand der Verfügung ist der vom Heinrich Bauer-Verlag herausgegebene Rahmenvertrag für Fotografen, der nach Ansicht von FREELENS unzulässige Buy-out Klauseln enthält, die gegen das Prinzip der angemessenen Beteiligung des Urhebers an der Vermarktung seiner Werke verstoßen. Diese Rechtsauffassung hat die Wettbewerbskammer des Landgerichts bestätigt.
Der Heinrich Bauer-Verlag hat versucht, sich mit einer einmaligen Honorarzahlung die umfassenden Nutzungsrechte an den Fotos für alle seine Zeitschriften und für Dritte zu sichern. Ein solcher Buy-out Vertrag verstößt gegen geltendes Recht.
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich das Prinzip einer angemessenen Vergütung der Urheber in das Urheberechtsgesetz aufgenommen. Gegen dieses Leitbild hat der Heinrich Bauer-Verlag verstoßen.
In dem Vertrag hat der Verlag zudem versucht, eine immaterielle „Vergütung“ einzuführen. Der Vertrag enthält folgenden Passus:
„Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass bei der Abgeltung der Rechte durch das Honorar auch berücksichtigt wurde, dass das Renommee des Objektes bzw. die Marke / der Titel des Objektes als zentraler Wertbildungsfaktor für die Vermarktbarkeit der Werke bedeutsam ist. Das Renommee kommt dabei auch dem Urheber zugute...“
Auch dieses Ansinnen, die angemessene Vergütung ohne Leistung einer Zahlung zu erzwingen, wurde vom Gericht als rechtswidrig angesehen.
(thoMas)
Zum Thema:
- An die Totengräber des Fotojournalismus (aktualisiert)
- Foto-Video-Wettbewerb mit Fallstricken
- Urheber blitzen vor Gericht ab
- Heinrich Kühn - Die vollkommene Fotografie; Wien
- Deutschland nach dem Krieg: Ein opulenter Bildband
- Der Fotograf des Führers
- Der Fotograf und das Fotomodell
- Bildwürdige Banalität. Der Fotograf Heinrich Riebesehl ist tot.
- Utopischer Geist: Heinrich Heidersberger
- Bilderberg ist (erneut) pleite
- Auch Prominente haben ein Recht auf Privatleben
- Zeitschrift Photographie wechselt den Besitzer





Verquere Logik
Ich kann nicht nachvollziehen, wieso ein Verlag nicht mit einem Fotografen vereinbaren kann, die Nutzung der im Auftrag gefertigten Fotos pauschal zu vergüten. Wenn der Fotograf das nicht will, muß er eine andere Vereinbarung treffen, also z.B. Vergütung nach dem Ausmaß der Veröffentlichung - wenn der Verlag sich darauf einläßt.
Bei freien Kameraleuten, die für das Fernsehen drehen, ist eine Abtretung des Verwertungsrechtes immer Bestandteil des Vertrages, ohne die läuft nix.
Was würden die Fotografen sagen, wenn sie den Herstellern ihrer Kameras und Optiken für jeden Einsatz eine Nutzungsgebühr bezahlen müßten, oder an Adobe für die Verwendung von Photoshop für jedes bearbeitete Bild ?
Existenz
Ich glaube, dass Ihnen wohl nicht klar ist, dass das buy-out die Existenz der Fotographen bedroht. Mit der Zweitverwertung kann in Zeiten von schmelzenden Etats immer noch der Lebensunterhalt gesichert werden. Die Verlage wollen alle Rechte an den Bilder kassieren, auch wenn eine Geschichte frei Angeboten wird. Bei einer expliziten Auftragsproduktion kann man dem Auftraggeber gewiss einige Vorrechte einräumen, aber dies generell so zu handhaben ist einfach nicht akzeptabel.
Und Ihr Vergleich hinkt mit der Ausrüstung hinkt mit einem Elefantenfuß. Hier geht es um eine kreativ-künstlerische Leistung. Die Kamera ist bloßes Werkzeug.Der Sägen-Hersteller will ja auch kein Geld dafür, dass man sich zum Essen an einen Tisch setzt, der mit seinem Werkzeug hergestellt wurde. Aber der Designer kann wohl für einen künstlerisch Gestalteten Sessel einen Anteil am Verkaufserlös bekommen.
Gast schrieb: Ich glaube,
Ich glaube, dass Ihnen wohl nicht klar ist, dass das buy-out die Existenz der Fotographen bedroht. Mit der Zweitverwertung kann in Zeiten von schmelzenden Etats immer noch der Lebensunterhalt gesichert werden. Die Verlage wollen alle Rechte an den Bilder kassieren, auch wenn eine Geschichte frei Angeboten wird. Bei einer expliziten Auftragsproduktion kann man dem Auftraggeber gewiss einige Vorrechte einräumen, aber dies generell so zu handhaben ist einfach nicht akzeptabel.
Wo ist Ihr Problem?
wenn ein Künstler mit seiner Arbeit zu einem möglichen Kunden geht und der ihm einen solchen Vertrag vorlegt, kann der Künstler doch immer noch ablehnen, niemand wird gezwungen.
Erfinden ist übrigens auch ein kreatriver Prozess, die Rechte eines Arbeitnehmers an seiner Erfindung sind aber bereits vom Gesetzgeber stark eingeschränkt und frei "Erfinder" dürfen auch sämtliche Rechte an ihrer Erfindung verkaufen, ohne das ein Gericht das, zu Recht, verbieten darf.
Jörg
Geltendes Recht
Wo ist Ihr Problem?
Im Versuch der Verlage, geltendes Recht auszuhebeln.
Und da man in der Situation als Einzelkämpfer noch schlechtere Karten hat, ist es gut, dass es Verbände wie Freelens gibt.
It's the money, stupid
Es geht darum, dass die Fotografen dann auch "angemessen" (steht mehrfach im Text!) honoriert werden, wenn sie die Rechte mit Haut & Haar abgeben sollen. Sie Schweineverträge würden es nicht mal mehr erlauben, ein verkauftes Foto später über das eigene Archiv zu verwerten oder in einem Buch mit Foto-Tipps oder Reiseführer zu verwenden.
In besseren Zeiten waren solche Zweitverwertungen mal die "Rente" der freiberuflichen Fotografen.
"I love my job, it's the work, I hate."
Rennommee
Speziell der Passus, das Rennommee des Verlages käme dem Autoren zugute, ist typisch für ein derartiges unlauteres Ansinnen. Hier werden Newcomer über den Tisch gezogen, denen weisgemacht wird, sie hätten großen Nutzen davon, daß sie sich mit HAUT und HAAREN an einen großen Namen verkaufen. Und zu Recht werden deshalb derartige Verträge als Sklavenverträge gebrandmarkt.
Als hätte ein Fotograf automatisch etwas davon, daß der große Verlag ihn verschluckt und mit und aus ihm macht was er will.
Ganz zu schweigen davon, daß es den Autoren überhaupt nicht ehrt, unterwirft er sich derartigen Machenschaften, sich über den Tisch ziehen zu lassen. Ganz im Gegenteil steht ein solcher Autor vielmehr als Hanswurst und Schlappschwanz da und umgekehrt wird auch der Verlag unter den Autoren nicht sonderlich geschätzt sein.
Ein solches Vertragsansinnen ist vielleicht sogar schon ehrenrüchig.
Hamburger Gericht halt
Ein Urteil eines Hamburger Gerichtes halt,
man gewinnt oft den Eindruck das die Hamburger Richter nicht umbedingt die geltenden Gesetze kennen müssen um "Recht" zu sprechen.
Jörg
Arbeiten Sie…
…für Bauer, G&J und Co.?
Nichts läge mir ferner,
…für Bauer, G&J und Co.?
als das Arbeiten für irgendwelche Journalie.
Leider geben die Urteile der Hamburger Richter mir oft zu denken, ob wir im gleichen Staat leben, ich sage nur
- Urteile zu jugendlichen (und heranwachsenden) Straftätern
- Urteile zur Veröffentlichung von Stasivergangenheiten von Politikern
Jörg
Möge der Durchsetzungsstärkere gewinnen!
Es ist legitim und auch begrüßenswert, dass eine Gewerkschaft bzw. ein Interessenverband wie FreeLens die Rechte der Fotografen stärken will und die Legitimität/Legalität mancher Vertragsklauseln vom Gericht prüfen lässt. Auf der anderen Seite würde ich mir als Unternehmer auch nicht vorschreiben lassen wollen, zu welchen Konditionen ich mit Fremden bzw. Außenstehenden (was freie Fotografen nun mal sind) ins Geschäft komme. Sprich: Wenn der Bauer-Verlag rechtswidrige Klauseln in seine Verträge aufnehmen wollte, ist es richtig, dass die gerichtlich dafür belangt werden. Aber sonst sollte es IMO den Unternehmen frei stehen zu bestimmen, was die ihren Mitarbeitern (egal ob intern oder extern) bezahlen!
Jedenfalls sehe ich den Versuch des Verlages, seine Interessen durchsetzen zu wollen, nicht als verwerflich an. Die Verlags- bzw. Medienbranche steckt in der Krise und da ist es IMO absolut normal, dass die Verträge neu verhandelt werden wollen. Da dürfen sich auch mal die Fronten verhärten und es zu "Vogel friß oder stirb"-Haltungen kommen; aber genauso wenig, wie die Fotografen die Konditionen des Verlages akzeptieren müssen (ihnen steht immer noch frei die Bilder an die Konkurrenz zu verkaufen), muss der Verlag auch nicht auf jede Forderung der Fotografen eingehen. Die freie Marktwirtschaft funktioniert eben stets in zwei Richtungen!!!!
hallo?????
hier gehts um uhrheberrecht!!!!! einigen scheint das nicht klar zu sein! die bloße verwertung kann doch sonst wie pauschal vergütet werden, aber de facto seine urheberrechte abzugeben- das geht gar nicht und das als rahmenvertrag.
wer hier nicht kapiert, was hier eigentlich versucht wurde, hat nix verstanden.
im prinzip will doch der verlag selbst anschließend noch geld mit den fotos machen.
VWL/BWL für Dummies
hier gehts um uhrheberrecht!!!!!
Ist schon klar. Aber auch Urheberrechte sind verhandelbar!
im prinzip will doch der verlag selbst anschließend noch geld mit den fotos machen.
Na und?!? Niemand zwingt die Fotografen, auf die Forderungen des Verlages einzugehen. Welche Rechte der Verlag und welche Rechte die Fotografen bekommen, ist letztendlich Verhandlungssache. So ist das nun mal in einer freien Marktwirtschaft (Stichwort: Angebot und Nachfrage): Wenn die Forderungen des Verlages überzogen sind, bekommen sie keine Fotos und wenn umgekehrt die Forderungen der Fotografen zu weit gehen, bekommen die kein Auftrag bzw. kein Geld! Also ist es an den beiden Parteien (Verlag und Fotografen) so lange zu verhandeln/pokern, bis ein Konsens gefunden wird. Also wo ist das Problem!?!
Deswegen gibt's auch Kinderarbeit ...
So ist das nun mal in einer freien Marktwirtschaft (Stichwort: Angebot und Nachfrage)
.. in der sog."freien" Marktwirtschaft, wenn nicht der Gesetzgeber die ökonomisch Schwächeren vor den Stärkeren schützt.
"I love my job, it's the work, I hate."
Tovarišč Rumpinsky
Deswegen gibt's auch Kinderarbeit in der sog."freien" Marktwirtschaft, wenn nicht der Gesetzgeber die ökonomisch Schwächeren vor den Stärkeren schützt.
Genau! Und wenn wir schon dabei sind, dann verstaatlichen wir auch gleich jegliche Unternehmen und führen wieder die Planwirtschaft ein, damit bloss kein ökonomisch Schwächerer zu Kurze kommt. Nicht wahr Herr Genosse?!?
Von mir aus gerne!
Aber mit ordentlicher Kontrolle und persönlicher Verantwortung – Vertrauen allein reicht nicht (siehe öffentlich-rechtliche Landesbanken).
Was ansonsten bei der Privatisierung rauskommt zeigt auf's Schönste das Beispiel DB – aktuell wird gerade das Trauerspiel "S-Bahn in Berlin" gegeben. Da war die regelmäßig fahrende DR doch langweilig gegen.
Ja, wir müssen halt sparen, egal, was es kostet.
"I love my job, it's the work, I hate."
In diesem Fall wohl
So ist das nun mal in einer freien Marktwirtschaft (Stichwort: Angebot und Nachfrage)
.. in der sog."freien" Marktwirtschaft, wenn nicht der Gesetzgeber die ökonomisch Schwächeren vor den Stärkeren schützt.
weniger der Gesetzgeber als ein "Richter".
Jörg
Werter Herr Dingsbums
Sie sollten aber stets im Auge behalten, dass in Deutschland nicht die freie Marktwirtschaft herrscht, (wie etwa in den USA), sondern immernoch die soziale Marktwirtschaft.
Das Eine schliesst das Andere nicht aus
Sie sollten aber stets im Auge behalten, dass in Deutschland nicht die freie Marktwirtschaft herrscht, (wie etwa in den USA), sondern immernoch die soziale Marktwirtschaft.
Die Grundprinzipien der freien Marktwirtschaft (z.B. Regelwerk des Angebots und der Nachfrage) gelten aber auch in der sozialen Marktwirtschaft. Aber in Deutschland muss ja eh alles "sozial" sein (soziale Marktwirtschaft, soziale Gerechtigkeit, soziale Kompetenz usw.)...
Grundprinzipien der freien Marktwirtschaft
Sie wissen aber schon, daß das "Gesetz von Angebot und Nachfrage" nur ein wissenschaftliches Modell für einen idealisierten Markt und nicht eine Beschreibung irgendeines realen Marktes ist?
Und gerade in der "sozialen Marktwirtschaft" gelten diese Grundprinzipen gerade NICHT, ganz besonders gilt nicht das "Gesetz von Angebot und Nachfrage" - sonst wäre es ja keine "soziale" sondern eine "Freie" Marktwirtschaft.
Sie wissen aber schon, daß eine "freie" Marktwirtschaft noch nichts wäre gegen die Krise, die wir aufgrund der "für einige wenige freien Marktwirtschaft" gerade haben? Denn die Folgen der "Freiheit", die haben wir gesehen. Die Freiheit erleben Sie ja täglich.
Aber daß es ausgerechnet Ihnen gegen den Strich geht, daß immer diese "soziale Kompetenz" gefordert wird ...
Freie vs. soziale Marktwirtschaft
Sie wissen aber schon, daß das "Gesetz von Angebot und Nachfrage" nur ein wissenschaftliches Modell für einen idealisierten Markt und nicht eine Beschreibung irgendeines realen Marktes ist?
Netter Versuch, das Gesetz des Angebots und der Nachfrage als Theorem/Theorie abzutun. Aber dieses Gesetz bzw. dieser Mechanismus beschreibt nur den Zusammenhang zwischen dem Angebot und der Nachfrage und beruht so auf die Beobachtung eines reellen Prozesses! Da muss man nicht mal BWL/VWL studiert haben, um das zu wissen.
Und gerade in der "sozialen Marktwirtschaft" gelten diese Grundprinzipen gerade NICHT, ganz besonders gilt nicht das "Gesetz von Angebot und Nachfrage" - sonst wäre es ja keine "soziale" sondern eine "Freie" Marktwirtschaft.
Das ist schlichtweg falsch! Das Gesetz des Angebots und der Nachfrage existiert in so ziemlich jedem Wirtschaftsmodell – und das auch in der sozialen Marktwirtschaft. Selbst in sozialistisch-kommunistischen Systemen existieren Angebot und Nachfrage; nur mit dem Unterschied, das da oft die Nachfrage wesentlich größer ist als das Angebot (man erinnere sich nur an die langen Schlangen vorm Lebensmittelgeschäft, wenn in der DDR mal wieder eine Lieferung Bananen o.ä. eingetroffen war).
Aber daß es ausgerechnet Ihnen gegen den Strich geht, daß immer diese "soziale Kompetenz" gefordert wird ...
Mir geht vor allem gegen den Strich, dass im Namen der "sozialen Gerechtigkeit" die Mittelschicht regelrecht "ausgerottet" wird. Aber das ist ein anderes Thema...
Es geht hier ausschließlich um die Verwertungsrechte,
denn das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber/Schöpfer des Werkes und ist nicht veräußerbar.