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Freier Fotograf? Tappen Sie nicht in die Steuerfalle!

Sie sind Fotograf und steuerpflichtig? Dann ist Ihnen die GoBD sicher ein Begriff. Nein? Falls Sie die GoBD nicht beachten, laufen Sie spätestens im Falle einer Steuerprüfung Gefahr, in die Steuerfalle zu geraten. Davor können Sie sich mit ein paar einfachen Tricks schützen.

GoBD steht für die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Die Grundsätze definieren, wie die Buchführung und ordnungsgemäße Aufbewahrung von steuerrechtlich relevanten Daten erfolgen muss. Vielen steuerpflichtigen Fotografen ist diese GoBD-Falle jedoch nicht bekannt und wird dies erst im Falle der Steuerprüfung.

Die sogenannte GoBD-Falle droht bei Verwendung von Word, Excel & Co. zur Erstellung von Rechnungen, Angeboten, usw. – also allen „steuerrelevanten Ausgangsbelegen“. Werden die GoBD nicht eingehalten, kann im Falle einer Steuerprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung in Frage gestellt werden. Es droht der Verlust des Vorsteuerabzugs oder eine Steuerschätzung. Denn im Kern schreiben die GoBD die „Unveränderbarkeit von Buchungen und Aufzeichnungen“ vor. Das bedeutet, dass Rechnungen, Angebote, usw. (also die sog. „steuerrelevanten Belege“) so aufbewahrt werden müssen, dass diese unveränderbar sind beziehungsweise Veränderungen nachvollzogen werden können.

Bewahren Sie alle Belege in dem Format auf, in dem Sie sie empfangen haben. Auch digitale Eingangs-Rechnungen oder digitale Ausgangs-Rechnungen und Angebote – und zwar für zehn Jahre. Die Verantwortung für die die Einhaltung der GoBD tragen allein Sie als Steuerpflichtiger. Ein Steuerberater schützt NICHT vor Strafe!

Was bedeutet das für Word, Excel & Co.?

Besonders betroffen sind Sie, wenn Sie Ihre Ausgangsbelege (z. B. Rechnungen) mit Word und Excel oder vergleichbaren Programmen erstellen. Denn Word und Excel schreiben Dateien, die sich jederzeit ändern lassen. Die Speicherung und Ablage von Word- oder Excel-Dateien in einem Dateisystem (z. B. Explorer, Dropbox oder ähnliches) sind regelmäßig nicht GoBD-konform. Word- und Excel-Dateien können also nur mit aufwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen weiterverwendet werden.

Nutzen Sie statt „Word, Excel & Co.“ künftig eine GoBD-konforme Software wie lexoffice vom Marktführer Lexware.

GoBD Falle vermeiden

Sparen Sie sich den Aufwand! Und gehen Sie dabei noch der GoBD-Falle sicher aus dem Weg! Etwa mit der GoBD-konformen Software lexoffice vom Marktführer Lexware. Mit lexoffice erstellen Sie Angebote, schreiben Rechnungen – und erledigen dabei ganz automatisch Ihre Buchhaltung. Diese Vorteile bietet Ihnen die Online-Buchhaltung lexoffice:

  • lexoffice ist GoBD-testiert und gewährleistet GoBD-konforme Erstellung und Archivierung aller Ausgangsbelege über den gesamten Aufbewahrungszeitraum
  • lexoffice bietet zertifizierte Datensicherheit auf Banken-Niveau
  • lexoffice spart Zeit durch viele automatisierte Funktionen rund um den Zahlungsverkehr
  • lexoffice funktioniert auf PC, MAC, iOS, Android – sogar mobil per App, Browser, Tablet und Smartphone
  • lexoffice keine Installation, automatische Updates, immer aktuell

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