Nikon und Zeiss liegen im Clinch miteinander. Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung vor rund einem Monat von Nikon, Streitpunkt waren zunächst Patente für Stepper. Doch jetzt schlägt Zeiss zurück und wirft Nikon Patentverletzungen im Zusammenhang mit Digitalkameras und Bildverarbeitungssoftware vor. Zusammen mit dem Stepper-Produzenten ASML hat Zeiss in den Vereinigten Staaten bei der Internationale Handelskommission ein Verkaufsstopp für alle Nikon-Geräte beantragt, die ASML- und Zeiss-Patente verletzen.

Was zunächst wie ein Patentkrieg im Bereich der Industrie-Optik aussah, könnte sich zu einem handfesten Handelsstreit auch auf dem Gebiet der Digitalkameras ausweiten. Die Carl Zeiss AG und der Stepper-Produzent ASML Netherlands B.V. haben bei der U.S. International Trade Commission (USITC) beantragt, Nikon den Import von „bestimmten Digitalkameras, Software und weiteren Komponenten dafür“ zu untersagen. Das hat die USITC vergangenen Freitag bekannt gegeben. Die USITC (Internationale Handelskommission der Vereinigten Staaten) ist eine gerichtsähnliche Bundesbehörde in den USA, die unter anderem für Importe und dem Schutz von geistigem Eigentum zuständig ist.

Wie konnte es soweit kommen?

Losgetreten wurde die Auseinandersetzung offenbar von Nikon. Das japanische Unternehmen gab am 24. April bekannt, den Stepper-Hersteller ASML und Zeiss als dessen Zulieferer optischer Komponenten wegen Patentverletzungen in den Niederlanden, Deutschland und Japan zu verklagen. ASML ist heute der weltweit größte Anbieter von Lithographiesystemen für die Halbleiterindustrie, diese kurz Stepper genannten Maschinen belichten die Schaltungen eines Chips auf den Wafer. Bis in die 90er Jahre war übrigens Nikon noch der größte Anbieter derartiger Anlagen.

ASML und Zeiss haben den Vorwurf, Patente von Nikon zu verletzen, umgehend zurückgewiesen. Die Carl Zeiss AG hat auf Nikons Vorwurf mit einer Gegenklage reagiert und dazu am 28. April 2017 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

ZEISS reicht Patentklagen gegen Nikon ein

OBERKOCHEN, 28. April 2017.

ZEISS reicht Klagen gegen Nikon wegen Patentverletzung in mehr als zehn Fällen ein. Diese betreffen verschiedene Produkte aus den Bereichen Halbleiterfertigungsequipment und Digitalkameras. Zuvor hatte Nikon am vergangenen Montag, 24. April 2017, eine Patentklage gegen ZEISS angekündigt. Den angeblichen Patentverletzungen widerspricht ZEISS kategorisch.

Bei den in Japan eingereichten Patentklagen treten ZEISS und sein strategischer Partner ASML sowohl einzeln als auch als gemeinsame Kläger auf. Weitere Klagen in den USA werden folgen.

ZEISS reicht diese Gegenklagen ein, nachdem das Unternehmen über viele Jahre hinweg vergeblich versucht hat, ein bestehendes Kreuzlizenzabkommen mit Nikon zu verlängern. Nikon wollte hierzu keine ernsthaften Verhandlungen führen und hat stattdessen den Rechtsweg gewählt. Um sein geistiges Eigentum und seine Marktposition zu schützen, blieb ZEISS daher keine andere Wahl, als gegen die unerlaubte Nutzung seiner Patente mit diesen Gegenklagen vorzugehen.

ZEISS hält weltweit mehr als 7.000 Patente in zahlreichen Ländern. Der globale Technologieführer der Optik und Optoelektronik ist ein Pionier unter anderem in den Bereichen Mikroskopie, Medizintechnik und Lithographie.

Teil des juristischen Feldzugs von Zeiss und ASML ist nun offenbar der Antrag an die USITC, Nikon den Import von (bestimmten) Digitalkameras zu untersagen.

Wie geht es nun weiter?

Die USITC wird nun prüfen, ob Nikon tatsächlich US-Patente von Zeiss und ASML verletzt hat.  Sobald die entsprechenden Untersuchungen angelaufen sind, wird die US-Behörde innerhalb von 45 Tagen einen Termin für ihre Entscheidung mitteilen. Wie lange die Prüfung der Ansprüche von Zeiss und ASML dauern wird, ist unbekannt.