Die Freimenge für Reisemitbringsel aus Nicht-EG-Ländern wird ab dem 1.12.2008 auf 430 Euro festgesetzt. Das reicht für die Digitalkompakte allemal, u.U. sogar für die digitale Spiegelreflex – und zusätzlich dürfen gar noch 4 Liter „nicht schäumende Weine“ und 16 Liter Bier einfuhrabgabenfrei eingeführt werden:
Gute Nachrichten für alle, die wegen des nach wie vor attraktiven Euro-Dollar-Wechselkurses Produkte in den USA – oder sonstwo in der Welt – günstig einkaufen können: Die Zoll-Freigrenze für außerhalb der EG erworbene und nach Deutschland eingeführte Waren wird laut der Süddeutschen Zeitung ab dem 01. Dezember 2008 von 175 auf 430 Euro pro Person angehoben, d. h. erst ab einem Gesamt-Warenwert von über 430 Euro müssen künftig Gebühren an den Zoll entrichtet werden. „Das gilt auch für Elektronik und Kleidung, also wenn ich mir zum Beispiel in den USA einen iPod oder eine Jeans kaufe“, sagte Eugen Bresemann von der Bundesfinanzdirektion West in Köln.
Die neuen Freigrenzen gelten pro Person, wobei mehrere Reisende nicht „aufsummieren“ dürfen: Zwei Personen dürfen zwei Geräte zu je 300 Euro abgabenfrei einführen, nicht aber ein Gerät für 600 Euro. Die Regelung gilt für Schiffs- und Flugreisende. Wer mit dem Auto oder Zug in die EU zurückkehrt, darf Waren im Wert von 300 Euro zollfrei einführen. Die Zollbestimmungen für die Einfuhr von Tabakwaren und Spirituosen aus Nicht-EU-Ländern ändern sich nicht.
Siehe auch: Änderung der Bestimmungen im Reiseverkehr zum 1. Dezember 2008
(sw)
Nachtrag (13.11.2008; 15:00): Um allfällige Irritationen aufzuklären und den Artikel zu präzisieren:
§ 1 Abs. 1, Satz 3 des Zollverwaltungsgesetzes – auf den sich die Neuregelung bezieht – sagt aus: Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne dieses Gesetzes sind die im Zollkodex geregelten Abgaben sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern. Das bedeutet für die Praxis bzw. den hier vorliegenden Fall:
- Bis zu den genannten Höchstgrenzen fallen keinerlei Abgaben an – auch keine Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Waren sind „einfuhrabgabenfrei“.
- Diese Höchstgrenzen bemisst der Zoll nach seinen Währungsumrechnungstabellen – siehe Zoll – Ausgewählte notierte Währungen – zu knappes Kalkulieren kann also dazu führen, dass der vom Zoll errechnete Betrag höher liegt als die Freigrenze.
- Abgaben werden immer auf den gesamten Warenwert erhoben, die Freigrenze nicht angerechnet – eine Ware für 450 Euro ist also komplett zu verzollen.
Vorsicht
Evtl. muss trotzdem die Mehrwertsteuer entrichtet werden!
Entbundeln
Bei Kameras mit Wechselobjektiven könnte das Entbundeln von Kameragehäuse und Objektiv ein Ansatz sein, den zwei Personen “gemeinsam” angehen können. Der Händler muss allerdings zwei getrennte Rechnungen auf den jeweiligen Namen ausstellen und die Produkte dürfen dann auch nicht in der gemeinsamen Originalverpackung eingeführt werden.
Entscheidend für den Grenzwert
ist der jeweils bei der Einreise geltende Kurs der Zollverwaltung, zu finden auf der Seite www.zoll.de Bei evtl. Stichprobenkontrollen sind die aktuellen zollamtlichen Wechselkurse verbindlich.
Richtig spannend wird die Sache bei einer Einreise über ein anderes EU-Land. Da gelten die deutschen Freigrenzen nicht. Da jedoch in dem EU-Land die Zollabwicklung zu erfolgen hat, in dem man europäischen Boden betreten hat, sollte man sich auch gegebenenfalls über die spezifischen Freigrenzen informieren. Dabei sollten auch die unterschiedlichen MwSt.-Sätze berücksichtigt werden.
Erfolgt die Einreise nach Europa z.B. über Stockholm mit Weiterreise nach Frankfurt und hatte der Reisende in Stockholm keinen Zugriff auf sein Gepäck, in dem das einzuführende Produkt sich befindet, muss sich der Reisende nach der Einreise in Frankfurt um die Verzollung kümmern, was durchaus zeitaufwendig werden kann, da die Zöllner in diesen Bereichen weniger präsent sind. Eine Kontrolle kann jedoch auch jederzeit im Binnenland erfolgen.
Frage
Gilt das jetzt auch für die Einfuhr per Post oder muss ich die Ware persönlich aus dem Ausland mitbringen?
Wie jetzt?
Gehe ich recht in der Annahme, dass sich obige Änderungen nur auf auf Reisen gekaufte Waren beziehen und NICHT auf andere Auslandskäufe wie z.B. Versandhandel oder eBay?
Es wäre zu schön um wahr zu sein, wenn man jetzt auch bei B+H bis 430€ abgabenfrei einkaufen könnte…
genaue Info über das wie
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044
ist zwar von 2006 aber im Verfahren selbst hat sich nichts geändert
eventuell dort angegebene Höchstgrenzen stimmen nicht mehr, die aktuellen muss man dann eben entsprechend beachten
Gruß Björn
Nicht zu früh freuen
Es wurden lediglich die Freigrenzen erhöht – sonst nix.
Egal, ob man sich sein Fotospielzeug selbst aus dem Ausland mitbringt oder via Post nach Kauf bei einem ausländischen Händler oder Ebay per Post schicken lässt: So gut wie immer wird ein Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Eine gute Faustregel ist, dass auf den ausländischen Preis noch mal gut 25 Prozent draufzuschlagen sind,um den Endpreis zu erhalten. Unter www.zoll.de gibt es die Möglichkeit, via Mail nach Zoll und Steuer für ein ganz konkretes Produkt zu fragen. Der Zoll antwortet meiner Erfahrung nach extrem schnell – bei mir kürzlich innerhalb von 30 Minunten! Da sage noch einer, in den Behörden wird nur geschlafen.
Widersprüchlich
[quote=Gast]Es wurden lediglich die Freigrenzen erhöht – sonst nix. (…) So gut wie immer wird ein Zoll sowie die Einfuhrumsatzsteuer fällig. [/quote]
Die Freigrenze gilt doch gerade für den Zoll. Dein Beitrag ist widersprüchlich.
Gast schrieb:
Es wurden
[quote=Gast]Es wurden lediglich die Freigrenzen erhöht – sonst nix. [/quote]
Immerhin. Für 400 Euro kann ich jetzt schon ne ganze Menge mitbringen was früher Zoll gekostet hätte. Ne hochwertige Kompaktkamera zum Bleistift.