Wie Nikon Deutschland mitteilt, wolle man ab sofort neue Maßnahmen ergreifen, um Grauimporten – sogenannten Parallelgeschäften – verstärkt entgegenzuwirken. Eine Konsequenz: Benutzerhandbücher lassen sich künftig nicht mehr ausdrucken

Pressemitteilung der Nikon GmbH:

Nikon macht Ernst gegen Grauimporteure

Düsseldorf, Oktober 2008 – In der Vergangenheit wurden vermehrt hochwertige Nikon Produkte vornehmlich im Internet zu „Schnäppchenpreisen“ angeboten. Die zunehmende Globalisierung von Warenströmen und der damit einhergehende Anstieg des Online-Handels führen zu einer immer stärkeren Präsenz von Grauimportware auf dem europäischen und damit auch deutschen Markt. Dabei ist der Einkauf von Nikon Ware außerhalb des EWR und die anschließende Einfuhr auf den deutschen Markt nicht zulässig und stellt einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht dar.
 
Auf Seiten Nikons werden durch die so genannten „Parallelgeschäfte“ nicht nur Markenrechte verletzt, auch das über viele Jahre teuer aufgebaute Markenimage eines First-Class-Anbieters könnte Schaden nehmen. Die mit den Grauimporten einhergehenden und für den Endverbraucher nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen sorgen auf deren Seite für eine starke Verunsicherung und ein negativeres Bild der Marke Nikon. Zudem laufen die Verbraucher beim Kauf von Grauimportware oft unwissend in klassische Fallen wie Verlust der Garantie, anderer Lieferumfang als der Original-Lieferumfang von Nikon, keine deutsche Bedienungsanleitung, zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer etc.

Uwe Keuchel, General Manager Nikon GmbH: „Grauimporte stellen gleichermaßen für Nikon als Hersteller und dem seriös operierenden Fachhandel ein großes Problem dar. Das Verkaufsgespräch im Fachhandel reduziert sich auf ein reines Preisgespräch bei dem der Fachhändler oft den Kürzeren zieht, denn Online-Händler und klassische Fachhändler kämpfen nicht mit den gleichen Waffen. Nikon steht hier als Hersteller gegenüber seinen Fachhändlern in der Pflicht, konsequent gegen illegale Geschäfte mit Nikon Ware vorzugehen.“
 
Deshalb hat sich Nikon dazu entschlossen ab sofort einige neue Maßnahmen zu ergreifen, um den Parallelgeschäften verstärkt entgegen zu wirken:
 

  • konsequente Ausnutzung jeglicher juristischer Mittel gegen Grauimporteure (Unterlassungserklärung, Anzeige, Klage).
  • Durchführung von Testkäufen und Identifikation der Bezugsquelle zur Beweisführung gegen die entsprechenden Grauhändler und Meldung an die Behörden (EAR, Zoll etc.).
  • Anzeige und Download von Benutzerhandbüchern erfordert die online Registrierung der Seriennummer des Geräts. Dabei kann auch nicht-EWR-Ware registriert werden. Kunden werden jedoch auf mögliche Konsequenzen / Gefahren im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grauimportware hingewiesen.
  • Zur Unterbindung der illegalen Vervielfältigung von Benutzerhandbüchern sind alle neu ins System gestellten Benutzerhandbücher nicht mehr druckfähig.
  • Schnellstart-Anleitungen werden nicht mehr zum Download angeboten.
  • Vor dem Download muss der Kunde eine Verpflichtung zur Wahrung der Copyrights eingehen.
  • „Garantie-Reparaturen“ von Nikon Geräten aus dem nicht-EWR-Raum sind kostenpflichtig, da sie nicht unter die in Deutschland geltende einjährige Herstellergarantie fallen, bei der die Reparatur kostenfrei durchgeführt wird. Ausgenommen sind hier Nikon Objektive, für die eine einjährige weltweite Garantie gilt.
  • Aufklärung der Endverbraucher über die Gefahren im Zusammenhang mit Grauimporten an allen relevanten Stellen, z.B. auf der Nikon Homepage oder bei der Produktregistrierung.

Alle genannten Maßnahmen sollen dazu dienen, den Handelspartnern einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, die Endverbraucher über das Thema Graumarktware und deren mögliche Konsequenzen aufzuklären und das Vertrauen in die Marke Nikon zu stärken.
 
Weitere Informationen finden Sie unter www.nikon.de

 

(thoMas)