Seitz hat den Panorama-Wettbewerb 2006-07 ausgeschrieben, der bis Ende April 2007 offen ist. Zugelassen sind alle Panoramaaufnahmen mit einem Seitenverhältnis von mindestens 1:3
Der Panorama Wettbewerb 2006-07 steht unter dem Motto Menschen in Bewegung. Er steht allen Panoramafotografen – Profis wie Amateuren – offen. Als Einsendungen gelten digitalisierte Panoramas (Dimensionen Höhe x Breite von mindestens 1 : 3) und einem horizontalen Bildwinkel von mindestens 90° begleitet von einem kurzen Text, der das Bild und das Thema interpretiert. Einsendungen per email (competition@roundshot.ch), per File Transfer Protocol (z.B. www.yousendit.com) oder per Post an Seitz Phototechnik. Die Bilder können mit jeder Kamera gemacht werden.
Einsendeschluss ist der 30.4.2007 (Datum des Poststempels). Die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Webseite www.roundshot.ch
Preise:
1. Preis: Eine Roundshot Super 220 VR Panorama Kamera im Wert von CHF 11’890 (7’500 Euro)
2. Preis: Eine Roundshot 28-220 Panorama Kamera im Wert von CHF 3’980 (2’600 Euro)
3. Preis: Ein Roundshot VR Drive Panorama Set im Wert von CHF 2’300 (1’500 Euro)
(thoMas)
Wettbewerbsbedingungen
Ein interessanter Wettbewerb.
Den folgenden Passus der Wettbewerbsbedingungen find ich aber bedenklich:
16. Die Teilnehmerin / der Teilnehmer behält das Copyright der Bilder, stimmt aber zu, dass Seitz Phototechnik frei über die Einsendung (inklusive das Bild / die Bilder) in jeder Form und für jeden Zweck verfügen kann, ohne Benachrichtigung und ohne Bezahlung einer Entschädigung an die Teilnehmerin / den Teilnehmer.
Ich entnehme diesem Passus, daß dies für alle eingesendeten Bilder gilt, unabhängig ob sie gewonnen haben oder nicht.
Wozu ist dann das Copyright noch gut?
Gut erkannt
Darauf sollte Jeder achten, bevor er an irgendeinem Wettbewerb teilnimmt. Ich persönlich würde nicht teilnehmen, weil hier die Vermutung naheliegt, dass Seitz in erster Linie billig an werbewirksame Fotos gelangen will.
Meine Interpretation: man gewährt Seitz uneingeschränkte, aber nicht ausschließliche Nutzungsrechte. Also behält man weiterhin das Recht, die Bilder anderweitig zu vermarkten/veröffentlichen. Und man kann natürlich eine missbräuchliche Nutzung monieren (z.B. wenn Seitz die Bilder anderen Firmen zur Verfügung stellt).