Eine ehemalige Angestellte der Kodak USA hat das Unternehmen verklagt, weil sie ihrer Meinung nach gefeuert wurde, nachdem sie sich gegen die Praxis aussprach, Fotos des Onlinedienstes EasyShare Gallery ohne Wissen der Nutzer (noch mehr) zu komprimieren:
Nun ist es sicher nicht nett von Kodak, eine Mitarbeiterin zu entlassen, nur weil sie auf mögliche Qualitätsprobleme hinweist. Wobei der tatsächliche Sachverhalt noch zu verifizieren bleibt – bislang steht Aussage gegen Aussage (wobei Kodak dies als betriebsinterne Angelegenheit betrachtet und nichts zu den Gründen des Ausscheidens sagt).
Kodak versicherte allerdings unterdessen, dass niemals Fotos ohne Einverständnis des Nutzers komprimiert würden.
Die ganze Aufregung rührt augenscheinlich von einem Angebot Kodaks vor einiger Zeit, wonach Nutzer Bilder in der halben Zeit hochladen könnten – dass das nur mit Komprimierung möglich ist, dürfte jedem klar sein, der ein wenig nachdenkt. Der Hintergrund könnte dabei auch Eigeninteresse gewesen sein: Der nach eigenen Angaben größte Online-Dienst mit 13 Millionen Nutzern kann – rein rechnerisch – natürlich die Hälfte Speicherkosten sparen, wenn die Dateien nurmehr halb so groß sind.
Wobei JPEG-Daten immer verlustbehaftet gespeichert werden – und jede weitere Speicherung (mit geänderten Bilddaten) verschlechtert das Bildergebnis ein wenig bis ganz erheblich. Jeder tut deshalb gut daran, von allen wichtigen Aufnahmen Sicherungskopien an sicherem Ort abzulegen und nur Arbeitskopien zu bearbeiten. Und wer Fotos einem Onlinedienst anvertraut, sollte tunlichst eine Kopie zuhause behalten.
Ärgerlich kann Kodaks Zusatz-Komprimierung allerdings dann werden, wenn besonders große Prints bestellt werden: Laut Kodak sind bis 20×25 cm keine Qualitätsunterschiede feststellbar. Wer größere Abzüge will, der sollte vor der Bestellung eine neue Datei hochladen – diesmal nicht in der Hälfte der Zeit.
Siehe auch: Former Eastman Kodak Manager Sues Company
(thoMas)