In einer Auseinandersetzung um Angaben zur Seitenreichweite von Tintenpatronen für Tintenstrahldrucker hat Kodak beim Landgericht Köln Klage gegen Hewlett Packard (HP) eingereicht. HPs Reichweiten-Angaben seien um 5-9 % zu optimistisch, glaubt Kodak:

Seit dem erneuten Eintritt in den Tintendruckermarkt hat Kodak mehrfach auf die im Vergleich zu anderen Tintendruckersystemen niedrigeren Tintenpreise bei den eigenen Tintenpatronen hingewiesen.

Die Kodak GmbH ist nun der Ansicht, HP mache zumindest teilweise irreführende bzw. falsche Angaben. Einschlägige Tests durch die TÜV Rheinland LGA Products GmbH in Nürnberg stützen die Vermutung, dass die Reichweitenermittlung durch HP den im praktischen Betrieb üblichen Tintenverbrauch für Drucker-spezifische Reinigungszwecke wohl nicht berücksichtigt. Im praktischen Betrieb sollen die getesteten Tintenpatronen (u.a. HP 364) rund 5-9 % Prozent geringere Reichweiten erzielen als angegeben.

Offensichtlich war eine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Druckeranbietern nicht möglich, was nun zur Klageeinreichung beim Landgericht Köln durch Kodak führte.

Nachstehend die Pressemeldung der Kodak GmbH:

Kodak verklagt Hewlett Packard wegen des Vorwurfs falscher Reichweitenangaben für Tintendrucker

Kodak unterstreicht die Verpflichtung, den Verbrauchern transparente Informationen zur Verfügung zu stellen

Stuttgart, 21.12.2010 – Die Kodak GmbH hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Hewlett Packard GmbH (HP) eingereicht und wirft HP vor, dass die Angaben über die Seitenreichweiten auf den Verpackungen der HP Drucker und Tintenpatronen zumindest teilweise unzutreffend sind. Konkret geht es darum, dass entgegen eigener Angaben von HP die Reichweiten nicht in allen Fällen mit dem ISO Standard ISO 24711 konform sind. Bekräftigt wurde die Vermutung durch Tests vom TÜV Rheinland, welche im Auftrag von Kodak durchgeführt wurden. Die Tests haben gezeigt, dass bei der Verwendung von „pre-generated print files“ – zuvor erzeugten Druckdateien – die angegebenen Reichweiten für bestimmte HP Tintenpatronen deutlich höher sind als die Ergebnisse, die mit dem durch ISO 24711 vorgegebenen Testverfahren tatsächlich erzielt werden können. Zudem sind auf den Tintenpatronenpackungen von HP mehrere kompatible Drucker angegeben, auf welche sich die Reichweiten angeblich beziehen. Jedoch veröffentlicht HP nicht für alle Druckermodelle und Patronen-Kombinationen die dazugehörigen Testergebnisse. Kodak ist daher der Meinung, dass die Reichweitendarstellung von HP für den Verbraucher irreführend ist und lässt den Fall nun gerichtlich prüfen, um zu unterstreichen, wie wichtig für Kodak die Information der Kunden über zutreffende Seitenreichweitenangaben ist. Diese sind für die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit eines Druckermodells von großer Bedeutung.

Gefahr der Irreführung durch Verwendung einer vorher erzeugten Druckdatei
Die erheblichen Unterschiede zwischen dem ISO-Test nach ISO 24711 und dem dort beschriebenen Standarddruckverfahren einerseits und der von HP verwendeten Druckmethode andererseits lassen sich nach Auffassung von Kodak wie folgt erklären: Standardmäßig wird ein Druckauftrag vom Computer über die Druckfunktion des Anwenderprogramms an den Drucker gesendet. Soweit erkennbar, ermittelt HP jedoch seine Reichweiten unter der Verwendung eines „pre-generated print file“. Bei dieser Methode wird eine Druckdatei vorgeneriert, die dann direkt vom Betriebssystem an den Drucker gesendet wird – die Kommunikation über den Druckertreiber entfällt. Oft benötigen “pre-generated print files“ weniger Tinte für Wartungs- und Reinigungszyklen. Demzufolge steht mehr Tinte für das eigentliche Drucken zur Verfügung – was die Seitenreichweite nach der maßgeblichen ISO Norm künstlich erhöhen kann. Dieses Verfahren ist jedoch nur zulässig, wenn es die gemessene Ergiebigkeit nicht beeinträchtigt. Auch die Prüfdateien sind per ISO beschrieben und festgelegt. Wird eine vorher erstellte Datei verwendet, ist das im Prüfbericht festzuhalten.

„Die Norm ISO/IEC 24711 erlaubt zwei Methoden zur Kommunikation zwischen Computer und Drucker: das Direktdruckverfahren und die Verwendung von „pre-generated print files““, erklärt Bernd Rippel, Teamkoordinator bei der TÜV Rheinland LGA Products GmbH. „Da die Ersteller der Norm nicht ausschließen konnten, dass es mit diesen beiden Methoden auf Grund der unterschiedlichen Kommunikation zwischen Drucker und Computer zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen kann, wurde festgelegt, dass die Ergebnisse, die unter Zuhilfenahme von „pre-generated print files“ ermittelt werden, nur dann berücksichtigt werden können, wenn sicher gestellt ist, dass die Ergebnisse gleichwertig mit dem Direktdruckverfahren sind.“

Transparenz steht für Kodak an vorderster Stelle
Transparenz in einem sehr undurchsichtigen Markt zu schaffen, steht bei Kodak im Vordergrund. Kodak lässt seit längerer Zeit die Reichweiten seiner Drucker und der relevanten Wettbewerbsprodukte von dem unabhängigen Testinstitut QualityLogic testen und veröffentlicht diese auf der Kodak Webseite. Anhand der Reichweiten und der Kosten der Tintenpatronen können die tatsächlichen Seitenkosten und geschätzte Druckkosten pro Jahr vom Verbraucher ermittelt werden.

„Seitenreichweiten und Druckkosten sind das wesentliche Element für den Vergleich von Verbrauchswerten von Tintendruckern“, unterstreicht Erwin Schwarzl, Geschäftsführer Kodak GmbH. „Andere Hersteller führen Tests im eigenen Haus durch und veröffentlichen die ermittelten Reichweiten – nicht aber die Testberichte im Einzelnen. Kodak ist die einzige Firma, die umfassende Vergleiche zu anderen Markenherstellern öffentlich zugänglich macht. Die international anerkannten ISO Testberichte nach ISO 24711 sind auf unserer Website veröffentlicht und können heruntergeladen werden.“
 
 
(CJ)