Die Nachricht, die EU-Kommission habe die Herstellung und den Verkauf aller matten Glühbirnen unabhängig von der Wattzahl und aller klaren Glühbirnen mit 100 Watt oder mehr ab heute, 1. September 2009, verboten, findet man derzeit landauf, landab in der Presse und an den Lampenregalen der Baumärkte. Das ist jedoch nicht einmal die halbe Wahrheit:

Erstens ist der weitere Verkauf der im Handel liegenden Warenbestände bis zum vollständigen Abverkauf erlaubt und zweitens gilt das Handelsverbot nur für Haushaltsglühlampen.

Wer einen Schwarzweiß-Vergrößerer hat und damit auf den Einsatz einer Opallampe angewiesen ist, da sich mit dem Einsatz einer Energiesparlampe kaum brauchbare Schwarzweiß-Abzüge erstellen lassen, muss daher jetzt keine Lampen hamstern. Opallampen, wie sie in Schwarzweiß-Vergrößerern oder in Studio- oder Repro-Leuchten eingesetzt werden, sind vom Verbot nicht betroffen, auch wenn sie über die gleiche Fassung (E27) wie Haushaltsglühlampen verfügen. Anbieter dieser Lampen sind derzeit lediglich verpflichtet, auf der Verpackung einen deutlichen Hinweis anzubringen, dass die Glühlampe nicht für den Einsatz in Haushaltsleuchten bestimmt ist. Der gut sortierte Fotofachhandel und die Spezialversender wie Phototec, Foto Mayr und Foto Brenner werden auch in Zukunft Opallampen führen, die zum Einsatz in Schwarzweiß-Vergrößerern vorgesehen sind.

Aufgrund der mit dem Haushaltslampenverbot zu erwartenden drastischen Reduzierung der Glühlampenfertigungskapazitäten in Europa muss jedoch in absehbarer Zeit mit Preissteigerungen bei diesen Speziallampen gerechnet werden. Ein Effekt, der politisch durchaus gewünscht scheint, da man hofft, dass der Kunde dann weniger geneigt sein wird, eine Speziallampe für den Fotobereich als Haushaltslampe zu „missbrauchen“.

Wer sich frühzeitig darüber informieren möchte, welche weiteren elektrischen und elektronischen Geräte in den nächsten Jahren möglicherweise einer Regulierung durch die EU-Kommission im Rahmen der Öko-Design-Richtline unterliegen werden, sollte sich rechtzeitig informieren. Dies gilt vor allem für die von den Maßnahmen betroffenen Hersteller, Importeure und Händler (Stakeholder), die sich während der Vorbereitungsstudien in den Prozess einbringen können, es aber in der Praxis bislang meist versäumen. Den derzeit besten Überblick über die Pläne des Generaldirektorats Transport und Energie (DG TREN) und des Generaldirektorats Unternehmen und Industrie (DG ENTR) der EU-Kommission finden sich auf der Seite der Berliner BAM – Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.

(CJ)
 

Nachtrag (3.9.2009): Die Einleitung wurde hinsichtlich der klaren Glühbirnen präzisiert. Nur klare Glühbirnen mit 100 Watt oder mehr sind mit dem Datum 1. September 2009 von der Regulierung betroffen. Eine Übersicht über den weiteren Zeitplan der Haushaltsglühlampen-Verbote findet sich auf der Seite der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria GmbH: Zeitplan für den Auslauf ineffizienter Lampen (PDF-Datei).