In den USA sorgt der Fall von Marissa Miller für helle Aufregung. Wohl eher harmlose Handyfotos von Teenagern in Bikini und BH, an denen noch nicht mal die Eltern Anstoß nehmen, will ein Staatsanwalt als Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ahnden:

Im Bundesstaat Pennsylvania sind die Eltern mehrerer Teenager aus allen Wolken gefallen, als sie Post vom örtlichen Staatsanwalt erhielten. An einer Highschool wurden diverse Handys konfisziert. Auf diesen wurde eine Vielzahl von Fotos sichergestellt. Darunter ein Brustbild, das Marissa Miller, ein zum Zeitpunkt der Aufnahme dreizehnjähriges Mädchen, gemeinsam mit einer Freundin in weißem, undurchsichtigem BH zeigt. Das Foto hatten die Freundinnen zum Spaß selbst vor drei Jahren aufgenommen. Nun taucht dieses Foto auf den Highschool-Handys wieder auf und ruft den Staatsanwalt auf den Plan.

Demnach sollen die Freundinnen mit diesem Foto den Tatbestand „Sexting“ begangen und der Kinderpornografie Vorschub geleistet haben. Unter „Sexting“ verstehen die Amerikaner das Versenden von mehr oder weniger ein- und zweideutigen Fotos. Staatsanwalt George P. Skumanick begründet seine Anklage mit dem Vorwurf, die Mädchen würden sich provozierend auf den Fotos zeigen. Die Eltern konnten dieses nicht nachvollziehen und akzeptierten das Strafmaß nicht. Demnach hätten die Mädchen 100 US-Dollar Strafe zahlen, an einem Erziehungsprogramm teilnehmen und eine sechsmonatige Bewährungsfrist durchstehen sollen.

Drei Eltern setzten sich mit ihren Kindern zur Wehr und verklagten den umtriebigen Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs (Miller vs Skumanick). Denn der Staatsanwalt stellt sich demnächst zur Wiederwahl und wollte wohl im Vorfeld seine harte Hand beweisen. Nun muss er Dank einer einstweiligen Verfügung vom Bundesgericht die Sache erstmal auf sich beruhen lassen. Am 2. Juni 2009 wird das Bundesgericht entscheiden, ob er weiter gegen die Mädchen ermitteln darf.

(agün)