Das Landgericht Frankfurt am Main hat ein Urteil im Streit um den geplanten Leica-Rückzug von der Börse gefällt. 15 Kleinaktionäre hatten gegen den Leica- Beschluss geklagt, anscheinend mit Erfolg:

Nachdem Leica die geplante Zwangsabfindung der Minderheitsaktionäre in der letzten Woche abgesagt hatte (siehe auch Leica sagt Aktionärs-Zwangsabfindung ab), wurde das Urteil im Prozess um den geplanten Börsenrückzug für heute erwartet. Das Landgericht Frankfurt am Main hat der Klage der 15 Minderheitsaktionäre stattgegeben (Leica bleibt an der Börse – vorerst). Begründet wird das Urteil mit Formfehlern bei der Einladung und Ausrichtung der Leica-Hauptversammlung am 20. November 2007. Auf dieser Hauptversammlung wurde der Beschluss zum Börsenrückzug gefasst. Dieser ist damit unwirksam. Das Unternehmen habe bereits in der Einladung zur Hauptversammlung mit der Aufforderung, eine Vollmachtserklärung schriftlich einzureichen, gegen das Aktiengesetz verstoßen. In der Hauptversammlung selbst habe es außerdem Mängel bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit gegeben.

Damit steht Leica und insbesondere der Mehrheitsaktionär ACM Projektentwicklung GmbH wieder am Anfang. Das Urteil und insbesondere die Urteilsbegründung (so wie sie zitiert wird) kommen einer Ohrfeige gleich. Zumal sich Leica Anfang des Jahres gelassen gegenüber den Anfechtungsklagen der Minderheitsaktionäre gab. Zur Realisierung der Börsenrückzugspläne bleibt nur die Einberufung einer Hauptversammlung und eine entsprechende korrekte Beschlussfassung.

Es bleibt abzuwarten, welchen Verlauf der Prozess um die Abberufung (auch Rauswurf genannt) des Ex-Vorstandschef Steven K. Lee im September nehmen wird. Es scheint kein gutes Jahr für Leica zu werden.

(Andrea Günaydin)