Die HP-Schnüffelaffäre hat ein Nachspiel: Drei Journalisten verklagen HP jetzt wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts:
San Francisco – Drei Journalisten des Branchendienstes Cnet haben gegen Hewlett-Packard, den weltgrößten Computerkonzern, Klage wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingereicht. Dieser Schritt folgt monatelangen Verhandlungsgesprächen zwischen dem Unternehmen und mehreren Journalisten, die zwischen 2005 und 2006 von Hewlett-Packard abgehört wurden, um undichte Stellen im Vorstand aufzudecken (siehe Schnüffelaffäre bei Hewlett-Packard). Die Klage stellt eine Ausnahme dar, heißt es in der New York Times. Medien und Journalisten verzichten in der Regel auf finanzielle Ausgleiche mit Unternehmen, über die sie berichten, da der Eindruck entstehen könnte, Journalisten würden Geld aus Berichterstattungen schlagen.
Als skandalös bezeichnet Hendrik Zörner, Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), das Vorgehen von Hewlett-Packard in den USA. Ihm sei aus Deutschland noch kein Fall bekannt, bei dem ein Unternehmen Journalisten heimlich ausgehorcht hat. Dafür müssen wir häufiger das Ausspionieren durch staatliche Behörden beklagen, sagt Zörner im pressetext-Gespräch. Zwar operieren die Behörden auf rechtlicher Grundlage, die sei allerdings höchst umstritten, wie Zörner betont. Noch bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, sind Ermittlungsverfahren gegen Journalisten bislang immer eingestellt worden, so der DJV-Sprecher.
Cnet schließt sich der Klage seiner Journalisten nicht an, plant aber ein eigenes Gerichtsverfahren einzuleiten. Zu den betroffenen Journalisten, deren Privattelefonate abgehört wurden, gehören drei Redakteure von Business Week, zwei vom Wall Street Journal sowie ein New-York-Times-Redakteur. Gefordert wurde bei den Verhandlungen ein Schadensgeld in der Höhe von 250.000 Dollar pro Journalist, das zum Großteil für einen guten Zweck verwendet werden sollte, etwa für eine Journalismus-Schule. Die damalige Vorstandsvorsitzende von Hewlett-Packard, Patricia Dunn, hatte die heimlichen Untersuchungen gegen Journalisten angeordnet. Als diese ans Licht kamen, musste Dunn ihren Sessel räumen. Ein Richter hat Dunn im März 2007 freigesprochen.
Inzwischen haben sich die drei Cnet-Journalisten von der Gruppe, die durch den kalifornischen Staatsanwalt Bill Lockyer bei den Verhandlungen vertreten wird, abgespalten, um Klagen vor Gericht einzureichen. Die drei Reporter vom Business Week sowie der New-York-Times-Journalist verhandeln weiterhin gemeinsam mit Hewlett-Packard. Die zwei Journalisten des Wall Street Journal haben ihre Forderung nach Schadensersatz zurückgezogen. Das Wall Street Journal hatte bereits im Dezember angekündigt weder an Streitbeilegungsgesprächen teilzunehmen noch rechtliche Schritte einzuleiten.
David McCraw, Anwalt der New York Times, betont, dass es seinem Mandanten nicht um das Geld gehe. Hewlett Packards Spionageaktivitäten wurden durchgeführt, um unseren Journalismus zu beeinträchtigen und letztlich unseren Lesern wichtige Informationen vorzuenthalten, so McCraw. Die New York Times begrüße die Schritte HPs, die Situation zu bereinigen. Aber er glaube, dass HP mehr dagegen unternehmen sollte, um anderen Unternehmen zu zeigen, dass dies ein Vergehen ist, das nicht ohne Folgen bleibt.
Dass Journalisten vor Gericht gehen, ist nach Ansicht von Tom Bivins, Professor für Medienethik an der Universität Oregon, zwar ungewöhnlich, er sehe darin aber kein ethisches Problem, wenn Journalisten einen Prozess einleiten. Journalisten sind schließlich vor allen Dingen Bürger, so Bivins gegenüber der New York Times.
(pressetext / Linda Osusky)