Die Teilnahmebedingungen des Powershot-Wettbewerbs, den Canon monatlich ausschreibt, sind sehr weit gefasst – pro Canon, contra Fotograf:

Unter www.powershot.de schreibt Canon jeden Monat einen Online-Foto-Wettbewerb aus. Auszug aus den Teilnahmebedingungen:

„Der Teilnehmer überträgt CANON mit der Einsendung ein zeitlich unbeschränktes, nichtausschließliches Nutzungsrecht an allen Fotos. Zu den übertragenen Rechten zählt auch die Befugnis, diese Fotos zu bearbeiten und kommerziell in digitaler Form zu verbreiten (z.B. auf CD-ROM). Eine Vergütung erhält der Einsender nicht.“ („Nicht ausschließlich“ bedeutet in dem Zusammenhang, dass nicht ausschließlich Canon die Rechte hält – der Fotograf kann das Foto nach wie vor auch anderweitig nutzen.)

Dass Canon das Recht eingeräumt bekommen möchte, die Fotos – im Rahmen des Wettbewerbs – zu bearbeiten und auch zu publizieren, ist nur allzu verständlich. Aber muss die Rechteabtretung wirklich so weit gehen? Und das ohne jedwede Honorierung?

Dank an DS für den Hinweis.

(thoMas)