Bundesgerichtshof bestätigt Urheberrechtsschutz bei Drohnenfotos
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Drohnenaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Kunstwerken einen Eingriff in die Urheberrechte der Künstler darstellen können. Das Urteil (Az.: I ZR 113/22) bezieht sich auf den Fall eines Fotografen, dessen Aufnahmen von mehreren im öffentlichen Raum aufgestellten Skulpturen per Drohne angefertigt wurden. Das Gericht entschied, dass auch bei Aufnahmen von Kunstwerken im Außenraum die Rechte der Urheber zu beachten sind.
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