Wer eine Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte die Transportvorschriften für Lithium-Akkus kennen. Nach Angaben von Drohnen-Camp können falsch verstaute Ersatzakkus am Flughafen aus dem Gepäck entfernt werden. Das kann je nach Anzahl der Akkus zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.

Für viele Reisende stellt sich vor dem Sommerurlaub die Frage, ob sich eine Drohne problemlos im Flugzeug transportieren lässt. Laut Drohnen-Camp liegt die größte Herausforderung dabei nicht bei der Drohne selbst, sondern bei den verwendeten Lithium-Polymer-Akkus (LiPo-Akkus).

Nach Angaben des Anbieters dürfen Ersatzakkus weltweit nicht im Aufgabegepäck transportiert werden. Stattdessen müssen sie ins Handgepäck. Werden sie bei Sicherheitskontrollen im Koffer entdeckt, können sie entfernt werden, da LiPo-Akkus im Luftverkehr als Gefahrgut gelten. Bei Beschädigungen oder Kurzschlüssen besteht das Risiko einer Überhitzung oder eines Brandes. Deshalb sollen sie im Handgepäck transportiert werden, damit die Crew im Notfall schnell reagieren kann.

Für die Drohne selbst gelten je nach Fluggesellschaft unterschiedliche Regeln. Während einige Airlines den Transport im Handgepäck erlauben, verlangen andere die Mitnahme im Aufgabegepäck. Die Akkus müssen jedoch grundsätzlich im Handgepäck bleiben.

Drohnen-Camp empfiehlt:

  • Ersatzakkus ausschließlich im Handgepäck transportieren
  • Kontakte gegen Kurzschlüsse absichern, etwa mit Schutzkappen oder Klebeband
  • Beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht mitnehmen
  • Akkus möglichst auf etwa 50 Prozent Ladestand bringen
  • Feuerfeste Transporthüllen (LiPo-Safe-Bags) verwenden

Viele Fluggesellschaften orientieren sich an den Vorgaben der International Air Transport Association (IATA):

  • Akkus unter 100 Wh sind meist im Handgepäck erlaubt, häufig bis zu 20 Stück.
  • Bei 100 bis 160 Wh sind in der Regel maximal zwei Akkus zulässig, teilweise nur nach Anmeldung.
  • Akkus über 160 Wh dürfen nicht im Passagierflugzeug transportiert werden.

Die meisten Freizeitdrohnen bleiben deutlich unter der 100-Wh-Grenze. Ein Akku der DJI Mini 5 Pro kommt laut Drohnen-Camp beispielsweise auf rund 20 Wh.

Wer Akkus versehentlich im Aufgabegepäck transportiert, riskiert eine unangenehme Überraschung. Nach Angaben von Drohnen-Camp werden sie bei Kontrollen häufig entfernt. Viele Reisende bemerken das erst am Urlaubsort und müssen dann unter Umständen Ersatz im Wert von mehreren Hundert Euro beschaffen.

Detaillierte Informationen zu Airline-Regeln und Akku-Vorgaben stellt Drohnen-Camp auf seiner Website bereit. Auch Übersichten zu den Drohnenvorschriften verschiedener Länder sind dort verfügbar.

Pressemitteilung Drohnen-Camp:

Drohne im Sommerurlaub: Wer Akkus falsch einpackt, riskiert hunderte Euro Verlust

Airlines verbieten Ersatzakkus im Koffer — wer das erst am Flughafen erfährt, zahlt teuer

Leipzig, 09. Juni 2026. Eine Drohne für den Sommerurlaub ins Flugzeug mitnehmen — das klappt in den meisten Fällen problemlos. Doch wer Lithium-Polymer-Akkus (LiPo-Akkus), die in den meisten Drohnen eingesetzt werden, im Koffer verstaut, macht den teuersten Fehler der Reise: Ersatzakkus im Aufgabegepäck sind bei allen Airlines weltweit verboten. Sie werden an der Sicherheitskontrolle aus dem Koffer entnommen — und nicht zurückgegeben. Wer drei Akkus à 199 Euro im Koffer hat, verliert fast 600 Euro, noch vor dem Abflug.

Das Problem liegt selten im Fliegen mit der Drohne — sondern im Transport. Denn für LiPo-Akkus gelten im Luftverkehr besondere Gefahrgut-Vorschriften, die viele Reisende nicht kennen.

„Drohnenpiloten bereiten Auslandsreisen in der Regel sorgfältig vor — sie recherchieren Luftraumregeln, Genehmigungspflichten und Verbotszonen im Reiseland. Was dabei gelegentlich untergeht, sind die Transportvorschriften für den Flug dorthin. Wer sich erst am Flughafen informiert, hat im schlechtesten Fall schon verloren”, erklärt Francis Markert, Mitgründer von Drohnen-Camp, Drohnenfluglehrer und Co-Autor des Buches „Drohnen — die große Fotoschule“.

Was beim Transport gilt — Akkus und Drohne

LiPo-Akkus sind Gefahrgut: Sie können bei Beschädigungen oder Kurzschlüssen brandgefährlich werden. Deshalb gilt weltweit: Ersatzakkus gehören ausschließlich ins Handgepäck. Denn im Ernstfall kann die Crew hier schnell reagieren und eine Katastrophe verhindern. Das Fluggerät selbst darf je nach Größe ins Handgepäck oder ins Aufgabegepäck. Manche Airlines — darunter Emirates — verlangen ausdrücklich, dass die Drohne aufgegeben wird. Die Akkus müssen trotzdem ins Handgepäck. Eine ständig aktualisierte Übersicht zu den Richtlinien der Airlines wird von Drohnen-Camp zur Verfügung gestellt: https://drohnen-camp.de/drohnen-lipo-akku-im-flugzeug/

Folgende Grundregeln gelten unabhängig von der Airline:

  • Ersatzakkus ausschließlich ins Handgepäck — Aufgabegepäck ist weltweit verboten
  • Akku-Kontakte gegen Kurzschlüsse sichern (z. B. mit Abdeckkappen oder Klebeband)
  • Beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht transportieren
  • Akkus auf etwa 50 % Ladestand entladen (chemisch stabilster Zustand)
  • Feuerfeste Schutzhüllen, sogenannte LiPo-Safe-Bags, verwenden (empfohlen)

IATA-Richtlinie und Airline-Vorgaben

Grundlage für die meisten Airline-Regeln ist die internationale IATA-Richtlinie für Lithium-Batterien:

  • Unter 100 Wh: bis zu 20 Akkus im Handgepäck erlaubt
  • 100 bis 160 Wh: maximal 2 Akkus, teils mit Voranmeldung
  • Über 160 Wh: nur als Gefahrgutfracht — im Passagierflugzeug nicht erlaubt

Die meisten Consumer-Drohnen liegen weit unter 100 Wh — ein Akku der beliebten DJI Mini 5 Pro auf rund 20 Wh. Wer die eigene Drohne prüfen möchte: Wh = mAh ÷ 1.000 × Volt. Die Angaben stehen auf dem Akku-Label.

Viele Airlines folgen der IATA-Richtlinie, manche setzen engere Grenzen. Während manche Airlines die Anzahl der Akkus begrenzen, sorgen bei anderen Fluggesellschaften strenge Handgepäcksregeln für Probleme.

Akkus verschwinden unbemerkt

An den meisten internationalen Flughäfen werden Handgepäckstücke mit Drohnen-Akkus sind längst kein Aufreger mehr. Dabei gehören Sprengstofftests mittlerweile zur Routine. Die eigentliche Gefahr lauert woanders.

Denn Akkus, die im Koffer landen, werden beim Verladen aus dem Gepäck entnommen. Das passiert im Hintergrund, ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabe. Wann genau, bekommt niemand mit. Dass etwas fehlt, fällt in der Regel erst beim Auspacken im Hotel auf — zu einem Zeitpunkt, an dem nichts mehr zu machen ist. Wer drei Ersatzakkus à 199 Euro im Koffer hatte, verliert fast 600 Euro, ohne es zu merken.

„Das ist keine Einzelfallentscheidung, sondern gelebte Praxis an Flughäfen weltweit. Ohne Benachrichtigung, ohne Rückgabemöglichkeit. Was entnommen wird, ist weg”, so Markert.

Weitere Informationen

Akku-Regeln und Airline-Übersicht: https://drohnen-camp.de/drohnen-lipo-akku-im-flugzeug/

Drohnenregeln nach Land: https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit/