Deutscher Fotorat spricht mit dem Justizministerium über neue Regeln zu bildbasierter sexualisierter Gewalt und fordert klare Abgrenzung für Fotografie im öffentlichen Raum.
Sexualisierte Gewalt in Bildern – ob real aufgenommen oder per KI erzeugt – ist längst kein Randthema mehr. Deepfakes, manipulierte Aufnahmen und heimlich entstandene Fotos sorgen zunehmend für gesellschaftliche und politische Diskussionen. Auch der Deutsche Fotorat nimmt sich dieser Entwicklungen an und hat sich offiziell mit einer Anfrage an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gewendet.
Die Regierungskoalition hat vereinbart, bislang bestehende Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen. Das BMJ bestätigte dem Fotorat, dass die Umsetzung aktuell geprüft wird – einschließlich voyeuristischer Aufnahmen, die bereits heute zum Teil strafbar sind. Ziel ist es, wirksame Regelungen zu schaffen, die sowohl reale als auch KI-generierte Übergriffe erfassen.
Der Fotorat hatte in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass eine erweiterte Kriminalisierung unbeabsichtigte Auswirkungen auf die berufliche und künstlerische Praxis von Fotografen im öffentlichen Raum haben könnte. Dort entstehen oft spontane, dokumentarische Situationen – rechtliche Unklarheit würde hier zu Unsicherheit und möglichen Einschränkungen führen.
Das BMJ signalisiert Offenheit für Austausch und kündigt an, den Fotorat in den weiteren Prüf- und Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Der Verband betont seinerseits seine Bereitschaft, sich konstruktiv einzubringen.
Für den Fotorat bleibt zentral, dass eine klare Grenze zwischen strafwürdiger bildbasierter Gewalt und sozialadäquater Fotografie definiert wird. Eine eigens gegründete Ad-hoc-Arbeitsgruppe sammelt dazu bereits Beispiele aus der Praxis sowie typische Problemfälle beim Fotografieren im öffentlichen Raum, um diese in künftige Stellungnahmen einfließen zu lassen.
Meldung im Newsletter des Deutschen Fotorats:
Deutscher Fotorat im Dialog mit dem Justizministerium zu geplanter Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt
Der Deutsche Fotorat hatte sich in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zu den geplanten Regelungen gegen bildbasierte sexualisierte Gewalt geäußert und Ende 2025 eine Antwort erhalten. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt – insbesondere auch bei sexualisierten Deepfakes – zu schließen. Das BMJ bestätigt, dass es derzeit die Umsetzung dieses Auftrags prüft und dabei ausdrücklich auch voyeuristische Bildaufnahmen in den Blick nimmt, die bereits heute teilweise strafbar sind.
Der Deutsche Fotorat hatte seine Sorge darüber zum Ausdruck gebracht, dass eine weitere Kriminalisierung von Bildaufnahmen die berufliche und künstlerische Tätigkeit von Fotografinnen und Fotografen im öffentlichen Raum erheblich beeinträchtigen könnte.
Das BMJ signalisiert, den Deutschen Fotorat in den weiteren Prüf- und Gesetzgebungsprozess einzubeziehen; der Fotorat bekräftigt seinerseits seine Bereitschaft, sich konstruktiv einzubringen, etwa im Rahmen von Verbändeanhörungen.
Aus Sicht des Deutschen Fotorats ist eine klare Abgrenzung zwischen strafwürdiger bildbasierter Gewalt und sozialadäquater, journalistischer und künstlerischer Fotografie notwendig. Eine eigens für das Thema gegründete Ad-hoc-Arbeitsgruppe im Deutschen Fotorat sammelt bereits Praxisbeispiele und rechtliche Problemkonstellationen im Umgang mit Fotografie im öffentlichen Raum, um diese in künftige Stellungnahmen einfließen zu lassen.
Was nu?
Auf einer Seite ist die Abbildung der Gesichter nicht ohne weiteres erlaubt, und jetzt ist die abgebildete Rückseite sexistisch?
Wieso kann man/frau hier nicht europaweit zu einer Einigung der Persönlichkeitsrechte übereinkommen.
Aber bitte nicht immer über das Ziel schießen, eine praxisfundierte Lösung wäre vonnöten.
Ich beziehe mich nicht auf die voyeuristischen Aufnahmen, die sind schon jetzt nicht straffrei.