AG Bildkunst schlägt Alarm: Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im Verfahren des Fotografen Robert Kneschke gegen den Verein LAION die Klage abgewiesen und damit aus Sicht der Bildurheber die Rechtsposition weiter geschwächt. Das Urteil vom 10. Dezember 2025 lässt jedoch die Revision zum Bundesgerichtshof zu – ein Hinweis auf die grundsätzliche Bedeutung des Falls.

Im Zentrum steht die Frage, unter welchen Bedingungen Text- und Data-Mining (TDM) rechtlich erlaubt ist – insbesondere beim Training großer KI-Modelle. Der Verein LAION, der 2021 einen Datensatz mit 5,85 Milliarden Bild-/Textpaaren erstellte, hatte dabei auch ein Foto des Klägers kopiert. Dieser Datensatz wurde später für KI-Modelle wie Stable Diffusion und Midjourney genutzt.

Das OLG sieht LAION als nicht kommerzielle Forschungseinrichtung an und wendet sowohl § 44b UrhG (kommerzielles TDM) als auch § 60d UrhG (TDM zu Forschungszwecken) als zulässig an – letzterer sogar ohne Opt-out-Möglichkeit oder Vergütungsanspruch der Rechteinhaber. Brisant ist insbesondere die Feststellung, dass auch eine spätere Nutzung durch kommerzielle KI-Unternehmen der Kategorie „angewandte Forschung“ zuzurechnen sei. Damit würde die gesetzliche Trennung zwischen kommerziellem und nicht kommerziellem TDM faktisch ausgehebelt.

Auch beim Opt-out nach § 44b UrhG bleibt vieles unklar: Zwar erkannte das Gericht den Nutzungsvorbehalt der Bildagentur als gültig an, wertete ihn aber nicht als „maschinenlesbar“. Welche Anforderungen heute an ein solches Opt-out zu stellen sind, ließ es ausdrücklich offen.

Die AG Bildkunst sieht in dieser Entscheidung eine Handlungsanleitung zur Umgehung des Urheberrechts und fordert politische Korrekturen. Da die einschlägigen Regelungen auf der europäischen DSM-Richtlinie basieren, müsse deren laufende Evaluation genutzt werden, um die „verfehlten Artikel 3 und 4“ grundlegend zu überarbeiten. Ein Abwarten weiterer Gerichtsinstanzen wäre aus Sicht der AG Bildkunst kontraproduktiv.

Die von der AG Bildkunst vertretene VG Bild-Kunst, die den Kläger unterstützt, betont die Notwendigkeit einer europaweit tragfähigen Lösung zum Schutz kreativer Werke im KI-Zeitalter.

Urteil im Fall LAION: Mehr Informationen

Mehr Informationen zum Fall gibt es hier in der Pressemitteilung der AG Bildkunst: https://www.bildkunst.de/news/news.44.hamburger-olg-urteil-im-fall-laion-politischer-handlungsbedarf-ist-noch-offensichtlicher-als-zuvor/