Der polnische Unternehmer Rafał Brzoska hat einen Rechtsstreit gegen Meta errungen, nachdem sein Bild und das seiner Frau, der TV-Moderatorin Omenaa Mensah, ohne Zustimmung in Deepfake-Anzeigen auf Facebook verwendet wurden. Ein polnisches Gericht entschied zugunsten Brzoskas und verhängte finanzielle Strafen für jedes erneute Auftauchen der manipulierten Bilder.
Der Fall: 263 Deepfake-Anzeigen aufgedeckt
Brzoska, Gründer und CEO des Paketdienstleisters InPost SA, entdeckte im Juli 2024 insgesamt 263 Deepfake-Anzeigen, die ihn und seine Frau darstellten, um betrügerische Investitionsplattformen zu bewerben. Wie Reuters berichtet, reichte Brzoska daraufhin eine Beschwerde bei der polnischen Datenschutzbehörde ein, die Meta vorübergehend untersagte, solche Anzeigen zu veröffentlichen. Trotz der dreimonatigen Sperre tauchten weiterhin Deepfake-Werbeanzeigen auf. Brzoska wandte sich daher an ein polnisches Gericht, um weitere rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Zudem schaltete er die irische Datenschutzkommission ein, da diese für Facebooks europäische Aktivitäten zuständig ist.
Strafen für künftige Verstöße
In einem aktuellen Beitrag auf X (ehemals Twitter) teilte Brzoska mit, dass das Gericht nun entschieden habe, dass Meta für jedes erneute Auftauchen der Deepfake-Bilder auf seinen Plattformen zur Rechenschaft gezogen wird. Das Urteil sieht finanzielle Strafen vor und gilt für die Dauer von einem Jahr.
Brzoska bezeichnete das Urteil als wichtigen Schritt, um die Rechte Einzelner im digitalen Raum zu schützen. Zudem rief er andere öffentliche Persönlichkeiten dazu auf, ihre Erfahrungen mit Deepfake-Werbung zu teilen und ähnliche rechtliche Schritte einzuleiten.
Meta unter globalem Druck
Meta steht weltweit unter wachsendem Druck, die Verbreitung von Deepfake-Anzeigen und betrügerischen Inhalten zu unterbinden. Denn der Rechtsstreit von Brzoska gegen Meta ist nicht der einzige. In einem ähnlichen Fall entschied ein US-Richter, dass der australische Milliardär Andrew Forrest Meta wegen Deepfake-Werbung auf Facebook verklagen darf (zum Bericht auf Reuters), in der sein Gesicht fälschlicherweise für Kryptowährungsinvestitionen wirbt.
Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Technologiekonzerne, strengere Maßnahmen gegen die unautorisierte Nutzung von Bildern und die Verbreitung von Deepfake-Inhalten zu ergreifen, um sowohl die Rechte Einzelner als auch die Integrität ihrer Plattformen zu schützen.