Zum 1. Juli senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer. Als erster Hersteller teilt nun Fujifilm mit, dass seine unverbindlichen Preisempfehlungen für Produkte der Digitalkamera-Sparte entsprechend angepasst werden.

Pressemitteilung der Fujifilm Electronic Imaging Europe GmbH:

FUJIFILM Electronic Imaging passt unverbindliche Preisempfehlungen an Mehrwertsteuersenkung an

Kleve, 17. Juni 2020. FUJIFILM reagiert auf die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Senkung der Mehrwertsteuer und passt in Deutschland seine unverbindlichen Preisempfehlungen für Produkte der Digitalkamera-Sparte an. Ab dem 01. Juli 2020 greift FUJIFILM die Senkung von drei Prozent in den kommunizierten Preisempfehlungen auf und richtet sich dabei gezielt an seine Handelspartner.

Angepasste UVP soll Kunden in den Handel führen

Durch die Anpassung der unverbindlichen Preisempfehlung möchte FUJIFILM Händler dazu ermutigen, die Steuersenkung auf FUJIFILM Produkte direkt an den Endkunden weiterzugeben. Die Anpassung der UVP wird hierbei alle FUJIFILM Digitalkameras und FUJINON Objektive der X und GFX Serie sowie sämtliches Zubehör betreffen.

„Durch die Anpassung der von uns ausgesprochenen unverbindlichen Preisempfehlung erhoffen wir uns, dass auch unsere Handelspartner die Senkung der Mehrwertsteuer kommunikativ aufgreifen. Wir sehen hierin die große Chance, auch jene Kaufinteressenten zu einem Abschluss zu führen, die bisher noch unentschlossen sind und den Markt genau beobachten.“, so Christopher Brawley, Managing Director der FUJIFILM Electronic Imaging Europe GmbH.

FUJIFILM zielt hierbei auf die Weitergabe der Steuersenkung an den Konsumenten ab, wodurch günstigere Endverbraucherpreise im Handel ermöglicht werden sollen. Handelspartner können die genannten FUJIFILM Produkte weiterhin zum gewohnten Einkaufspreis beziehen. Auf diesem Weg können sowohl das Unternehmen als auch die Handelspartner ihren Teil dazu beitragen, das Konsumklima in Deutschland zu fördern.

„Für FUJIFILM war und ist der Fach- und Unterhaltungstechnikhandel schon immer eine wesentliche Säule des Absatzes gewesen. Ein Großteil des Umsatzes wird nach wie vor über den klassischen Fachhandel erzielt – eine starke und vertrauensvolle Partnerschaft zwischen unserem Außendienst und den einzelnen Händlern bildet hierfür die Basis. Wir erhoffen uns, dass auch mit dieser Maßnahme der Handel erneut gestärkt und weiteren Umsatzeinbußen entgegengewirkt werden kann.“

Wirtschaftlicher Aufschwung durch Mehrwertsteuersenkung

Um den wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie entgegenzutreten hat die Bundesregierung am 12.06.2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket verabschiedet. Das verabschiedete Hilfspaket umfasst unter anderem die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent.

Das Gesetz zur Mehrwertsteuersenkung wird deutschlandweit zum 01. Juli 2020 in Kraft treten und ist zunächst auf die Dauer von sechs Monaten bis zum Jahresende befristet.