Kodak will die Erlöse aus den geplanten Patentverkäufen vor dem amerikanischen Fiskus retten. Eine Giftpille soll dafür sorgen, dass neue Aktionäre und damit eine Verschiebung der Eigentumsverhältnisse diesen Plan nicht unterlaufen:

Der geneigte Leser möge dies bitte nicht falsch verstehen: Bei Kodak nimmt keiner die Giftpille, auch wenn mancher Kodak-Freund angesichts der Geschäftsentwicklung dies den Verantwortlichen gerne anraten würde. Der Kodak-Aktienkurs ist im Keller (derzeit ; 1,57 €) und so mancher Anleger könnte da im Zuge des geplanten Patentverkaufs in einen „Kaufrausch“ geraten. Eben dieses will nun die Kodak-Führung verhindern, denn eine Verschiebung der Eigentümerverhältnisse käme ihr sehr ungelegen.

Die Kodak-Geschäftsführung (das so genannte Board of Directors) hat nun einen Plan mit dem Titel „Net Operating Loss Shareholder Rights Agreement“ – gemeinhin als „poison pill“ (Giftpille) bezeichnet – beschlossen (Kodak adopts plan to protect tax benefits), der eine finanztechnische Raffinesse vorsieht: Kodak weist nämlich per 31. Dezember 2010 rund 2,9 Mrd. US-Dollar (ca. 2,03 Mrd. €) an steuerlichem Verlustvortrag und operativen Verlusten auf. Diese Summe kann Kodak unter bestimmten Umständen zur Aufrechnung künftiger US-steuerpflichtiger Einkommen verwenden. An dieser Stelle kommt der geplante Patentverkauf ins Spiel. Die daraus zu erwartenden Erlöse will Kodak nämlich nicht gleich versteuern und damit schwinden sehen. Der Konzern hofft also auf eine hohe Einnahme, die bei Kodak gegen Aufrechnung des Verlustvortrages dann auch verbleiben wird. Dem entgegen stehen nur noch die Finanzvorschriften des US-amerikanischen Finanzministeriums. Denn ein Eigentümerwechsel, und damit ist nicht nur die feindliche Übernahme gemeint, sondern das betrifft auch den Anteil der Aktionäre mit min. 5-%-Aktienanteil, führt zu einer Veränderung des kollektiven Eigentums. Diese Anteilseignerverschiebung würde die Nutzung des Verlustvortrages zunichte machen.

Daher hat das Kodak-Board of Directors eine nicht-steuerpflichtige Dividende auf das Kaufrecht von Vorzugsaktien für ausstehende Stammaktien ausgelobt – quasi eine „Halte-Prämie“ für verkaufswillige Stammaktionäre. Dies soll verhindern, dass einzelne Personen oder Gruppen mehr als 4,9 % der ausstehenden Kodak-Aktien am Markt erwerben können. Sollte es Anlegern dennoch gelingen, mehr als 4,9 % der Aktien zu erwerben, dann bleibt Kodak nur die Ausgabe neuer Aktien und damit die Verwässerung der Besitzverhältnisse.

Der Kodak-Unternehmenssprecher Gerard Meuchner erklärte gemäß Agenturmeldung, dass es zur Zeit keine Hinweise auf eine Kodak-Übernahme gäbe.

(agün)