Der Codec AVC/H.264 – fraglos effizient und gern bei Filmen genutzt – kommt zunehmend ins Gerede; manches Unternehmen verzichtet lieber ganz darauf. Nach der Mozilla Foundation nun auch Google. Doch tun sie gut daran?

Nach der Mozilla Foundation Anfang letzten Jahres hat gerade auch Google verkündet, dass man künftig beim Webbrowser „Chrome“ im Interesse „offener Innovationen“ von AVC/H.264 Abstand nehmen wolle.

Ein Problem sind die Lizenzbestimmungen dieses Codecs, die nicht ganz einfach zu verstehen sind und die v.a. an verschiedenen Stellen greifen. So müssen der Geräterhersteller wie auch der kommerzielle Nutzer oder der Inhalteanbieter des Codecs AVC/H.264 jeweils eine eigene Lizenz erwerben. Doch von Beginn an:

Am 18. November 2010 hatten wir erstmals versucht, die rechtlichen Aspekte rund um AVC/H.264 aufzudröseln. Denn bislang ist nur eins klar formuliert: In allen den Produkten beigefügten Lizenzbestimmungen, die uns untergekommen sind, gilt: Die private Nutzung von AVC/H.264 ist mit dem Kauf abgegolten bzw. darin enthalten; für kommerzielle Nutzung ist eine Lizenz erforderlich. Siehe dazu auch Filmen mit H.264 – kommt gut, kann teuer kommen und dort gegen Ende die zitierten Lizenzbestimmungen einiger Geräte und Programme.

An diesem Tag wurden auch die deutschen Niederlassungen der Firmen, die H.264 in Kameras, Camcordern oder Programmen verwenden – namentlich Adobe, Apple, Canon, Magix, Nikon, Nero, Samsung, Sony, Panasonic – angeschrieben und auf den Artikel aufmerksam gemacht. Zum sich Einlesen und Nachdenken. Am 13.12.2010 dann ging eine Anfrage an die Genannten und an den Patent- und Lizenzverwaltungspool MPEG LA LLC mit der Bitte um rechtliche Aufklärung.

Das ist nun schon eine Weile her. Bislang liegen nur von zwei, drei Firmen überhaupt Rückmeldungen vor, und die lesen sich alle in etwa gleich: Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, wir haben das an unsere Rechtsabteilung zur Klärung weitergereicht (und noch keine Antwort bekommen).

Ganz trivial bzw. eindeutig scheint die Rechtslage hierzulande also nicht zu sein.

Namens der MPEG LA antwortete umgehend Herr Ryan M. Rodriguez, Licensing Associate (Lizenzbeauftragter), dessen Antworten vom 15.12.2010 ff sich wie folgt übersetzen und zusammenfassen lassen:

  • Wer AVC/H.264-Funktionalität in Produkten und Diensten nutzt, die sich an Endnutzer richtet, schließt eine AVC-Lizenz ab und ist dafür verantwortlich, die fälligen Lizenzgebühren zu zahlen.
  • AVCHD sei ein proprietäres Format von Sony und Panasonic; da könne er nicht weiterhelfen. (Wir hatten auch diesen Begriff verwandt, da AVCHD und H.264 oft in einem Atemzug fallen und uns die Unterschiede nicht bewusst waren.)
  • Andererseits nutze AVCHD den Standard AVC/H.264 – und da wiederum biete die MPEG LA die passende AVC-Lizenz an.
  • Die AVC-Lizenz sei quasi „halbiert“. Einmal könne man eine Lizenz erwerben, um AVC-Produkte „herzustellen und zu verkaufen“ (dafür ist der Anbieter des Produktes verantwortlich; enthalten ist die private, nichtkommerzielle Nutzung durch den Endkunden), zum anderen könne man eine Lizenz erwerben, um solche Produkte „zu benutzen“, um AVC-Videoinhalte zu verkaufen. Endkunden, die AVC-Videos anderen Endkunden in irgendeiner Form zum Kauf anbieten, müssen eine Lizenz erwerben und möglicherweise Lizenzkosten entrichten.

Es stellt sich demnach derzeit so dar, dass kommerzielle Nutzer, die AVC/H.264-Videos verkaufen bzw. dadurch Werbeeinnahmen erzielen (Einzeltitelverkauf, Subskriptionsmodelle, Free-TV, Internet-Broadcasting, …), in jedem Fall eine Lizenz benötigen, die u.U. kostenpflichtig ist.

Laut Aussagen von Ryan M. Rodriguez von der der MPEG LA ist es jedoch so, dass man keine zusätzliche kommerzielle Lizenz (zum Aufnehmen und Editieren) benötigt, wenn das Material dann umkodiert in einem anderen Endformat verbreitet und vertrieben wird. Wobei in dem Fall natürlich zu beachten ist, unter welchen Lizenzbestimmungen der gewählte Codec / das gewählte Endformat stehen.

Damit ergibt sich – spitzfindig, aber doch – die Situation, dass kommerzielle Nutzer den Codec AVC/H.264 beim Aufnehmen, Kodieren und Dekodieren unter einer privaten Lizenz nutzen, um die Filme dann – umkodiert – zu vermarkten (Auszug aus den Lizenzbestimmungen, gefunden bei Kameras, Camcordern, usw.: „Dieses Produkt wird unter der “AVC Patent Portfolio License” für die persönliche und nicht kommerzielle Nutzung durch einen Endverbraucher lizenziert.“). Es sei gleichwohl zugestanden, dass dies wohl eine Rechtsfrage sehr akademischer Natur ist.)

Was die Kosten bei Nutzung des Codecs AVC/H.264 angeht, so haben wir versucht, auch das in Filmen mit H.264 – kommt gut, kann teuer kommen aufzudröseln.

Kurz und grob gefasst:

Für die private Nutzung von AVC/H.264 ist die Lizenz mit dem Kauf des Gerätes bzw. der Software erworben.

Für kommerzielle Anbieter, die mit AVC/H.264-Filmen Geld verdienen (entweder durch direkten Verkauf der Filme oder indirekt durch Werbung etc.) gilt laut MPEG LA derzeit:

Unter folgenden Voraussetzungen fallen keine Lizenzgebühren an:

  • Subskriptionsmodelle (Abonnement) mit weniger als 100.000 Kunden.
  • Internet-Video, das für den Kunden kostenfrei ist (d.h. kein Subskriptionsmodell, kein Einzeltitelverkauf).

Lizenzgebühren fallen an:

  • Für „Title-by-Title“ (= einzelne Filmtitel, die der Kunde jeweils auswählen kann und muss) gilt: Für Filme unter 12 min fallen keine Lizenzgebühren an. Alle anderen kosten 2 % der Einnahmen oder 2 US-Cent pro verkauftem Titel; es gilt der günstigere Abrechnungsmodus.
  • Für Subskriptionsmodelle (Abonnement) mit mehr als 100.000 Kunden: Grob gefasst 10 US-Cent pro Kunde und Jahr. (Die genauen Lizenzbestimmungen kann man unter AVC/H.264 License Agreement anfordern, eine Kurzfassung ist dort als PDF-Datei hinterlegt. Die aktuell dort hinterlegte Kurzübersicht zu den Lizenzbestimmungen gilt übrigens nur bis 2010 einschließlich – es müsste also bald neue Formulare geben.)
  • Für Free Television (via Funk, Kabel, Satellit), wo der Kunde weder für einen Einzeltitel noch ein Abo zahlen muss: einmalig 2.500 US-Dollar pro AVC-Encoder oder abgestufte jährliche Lizenzmodelle ab 2.500 US-Dollar.

Wobei die Lizenzbestimmungen auf 5-Jahres-Basis festgelegt und dann u.U. neu formuliert werden, wobei die MPEG LA versichert, dass allfällige Erhöhungen moderat ausfallen und 10 % keinesfalls übersteigen würden.

Zusammenfassend ist nach Auskunft der MPEG LA Stand der Dinge, dass alle, die AVC/H.264-Videos kommerziell anbieten wollen, eine ggfs. kostenpflichtige Lizenz von der MPEG LA LLC erwerben müssen. Alternativ kann der fertige Film in ein anderes Format umkodiert werden – in dem Fall gilt es, die Lizenzbestimmungen des benutzten Codecs zu beachten.

Wem das Ganze nun arg akademisch und weltfremd vorkommen mag, der sei an die Geschichte des GIF-Formats erinnert (ein Farbbild-Codec): Die Firma Unisys hielt Patente am bei GIF eingesetzten Kompressionsverfahren „LZW“ und forderte zunächst Lizenzgebühren nur von jenen, die GIF kommerziell in ihren Programmen nutzten (u.a. CompuServe). Fünf Jahre später dann wurde auch freie Software lizenzpflichtig. Das u.a. führte zur Entwicklung und förderte die Verbreitung des freien Bildformates PNG. GIF finden Sie allerdings heute noch – seit 2006 sind alle wesentlichen GIF-Patente abgelaufen. Was für H.264 so nicht eintreffen wird, denn einerseits laufen die Patente im Pool noch einige Jahre und andererseits wird bereits am Patentpool für H.265 gebastelt …

Stand der Dinge

Privatanwender können Geräte und Programme, die AVC/H.264 einsetzen, ohne Bedenken zum Aufnehmen, (De-)Kodieren und Abspielen nutzen. Die Lizenzkosten wurden mit dem Erwerb des Produktes beglichen.

Kommerzielle Anbieter tun gut daran, sich wegen der Lizenzierung an die MPEG LA zu wenden. Oder alles umzukodieren (still und leise, weil unter Privatlizenz agierend) und ihre Inhalte mittels eines Codecs zu verpacken, der entweder frei ist, oder dessen Lizenzbestimmungen klar und eindeutig sind.

(thoMas)