Die schöne neue Welt der Online-Fotoagenturen verspricht schnelles Geld und großen Erfolg – aber auch das Gegenteil kann eintreten: der Fotograf macht sich seinen Markt und seine Preise kaputt
Schöne Fotos zu machen, stimmungsvolle Momente einzufangen, sie im Nachhinein sogar zu verfeinern, das ist für viele Fotografen bereits die „halbe Miete“. Im wörtlichen Sinne sind diese Errungenschaften jedoch weit weniger als die halbe Miete, sofern sich nicht die geeignete Verwertungsform findet. Da sich mehrere Millionen mehr oder weniger versierte Fotografen regelmäßig mit dieser Problematik beschäftigen, ist mittlerweile eine große, kaum noch zu überblickende Anzahl an sogenannten Online-Fotoagenturen entstanden. Deren Hauptzweck liegt im wesentlichen in der geldwerten Vermarktung von Schnappschüssen und echten Fotowerken. Dem einstellenden Fotografen werden hierfür (vermeintlich) üppige Gebühren nach bestimmten Merkmalen und Kriterien in Aussicht gestellt, die sofern das Publikum die Werke zu schätzen weiß ein Leben lang ausgezahlt werden können.
Dass diese Aussichten oft zu überschnellen Entscheidungen führen, die sowohl der einzelnen Fotografie, als auch der gesamten Fotobranche erheblichen Schaden zufügen können, erkennen indes nur wenige.
Das Prinzip der Online-Fotoagenturen
Wer gute Bilder schnell bekannt machen und in bare Münze umwandeln möchte, kann dies auf einer der zahlreichen Online-Fotoagenturen tun (vgl. etwa istockphoto.com, polylooks.de, fotolia.de, goodbild.com, fotosearch.de).
Gemeinsam ist allen Anbietern die erfolgsabhängige, provisionsähnliche Auszahlung der Lizenzgebühren, wobei ihr Wert und deren Auszahlungsfrequenz je nach Anbieter häufig und deutlich variieren kann. Häufig werden Bilder in verschiedenen Größen und Qualitätsskalen angeboten, die zu erzielende Lizenzgebühr dementsprechend gestaffelt.
Die Einstiegspreise sind für die Erwerber bei kleinsten Formaten sehr günstig (ab etwa 1,- Euro), so dass in diesen Fällen auch die erhoffte Lizenzgebühr nicht über einem Betrag von etwa 10-20 Cent liegen wird. Größere Einnahmen kann sich der Urheber des Werkes dadurch ausbedingen, dass er eine erweiterte oder sogar exklusive Lizenz einräumt. Hierbei wird dem Erwerber des Rechts die weitere geschäftliche Verwendung des Bildes eingeräumt bzw. wird ihm (so die AGB der meisten Agenturen) die alleinige Nutzung eingeräumt.
Aufgrund der steigenden Anzahl an Online-Agenturen, sowie wegen der Entstehung völlig kostenloser Bilddatenbanken, neigen die Nutzungsgebühren zu stetigem Sinken. Durch die zudem steigende Nutzerzahl steigt auch die Auswahlmöglichkeit von potentiellen Lizenz-Käufern, was den zu erwartenden Umsatz wiederum deutlich schmälert.
Urheberrechtliche Rahmenbedingungen des Online-Bildermarktes
Um diese Entwicklung und deren Folgen richtig einzuschätzen, sollte jeder Fotograf auch die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen beachten, die bei der Einstellung in eine solche Online-Datenbank vorgegeben sind.
Nachfolgend sind der Klarheit halber nur einige der betroffenen Rechte aufgeführt, deren Bedeutung auch bei der Nutzung von Online-Bildagenturen stets berücksichtigt werden sollte.
Vervielfältigungsrecht
Nach § 16 Urheberrechtsgesetz hat der Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen. Er kann dies allerdings auch grundsätzlich jedem anderen erlauben bzw. verbieten. Dieses Recht wird nicht zuletzt durch die Einräumung des Rechts zum Download betroffen. Bei erweiterten und erst Recht bei der Gewährung von exklusiven Lizenzen begibt sich der Schöpfer eines Bildes der Möglichkeit, eine ungehinderte und unkontrollierte Vervielfältigung zu unterbinden. Dies kann – gerade bei künstlerisch wertvollen Fotografien – zu einem raschen Wertverfall und einer inflationären Verbreitung führen. Dies kann anfangs gewollt sein. Zu einem späteren Zeitpunkt kann das Werk jedoch mit Sicherheit nicht mehr angemessen vermarktet werden.
Ausstellungsrecht
Nach § 18 UrhG steht dem Urheber des Lichtbildwerkes auch ein Ausstellungsrecht, d.h. ein Recht zu, das Original oder Vervielfältigungsstücke öffentlich zur Schau zu stellen. Auch dies kann er anderen erlauben oder verbieten. Dieses für die Vermarktung von Fotografien äußerst wirksame Recht erlischt, sobald das Werk veröffentlicht wurde (§ 6 UrhG.). Bereits mit der Einstellung in die – öffentlich einsehbare – Datenbank einer Online-Fotoagentur wird dem Urheber das Recht, die öffentliche Ausstellung zu verbieten, unwiderruflich genommen. Damit wird es zwar nicht gemeinfrei (es kann also nicht von Jedem kostenfrei genutzt oder gewerblich weitervertrieben werden), aber es mindert oder verliert seinen spezifischen Wert.
Die „übliche Lizenzgebühr“
Gleichgültig, ob vertraglich vereinbart oder infolge einer eigenmächtigen Benutzung („Bilderklau im Internet“): der Urheber kann für die Einräumung von Nutzungsrechten eine Vergütung (sog. Lizenzgebühr) verlangen. Diese richtet sich im Falle vertraglicher Regelung nach den Bestimmungen der Parteien, die insoweit von ihrer Vertragsfreiheit Gebrauch machen.
Missachtet jemand das Urheberrecht des Fotografen und veröffentlicht oder verbreitet das Bild für eigene Zwecke ohne dessen Zustimmung, so kann der Urheber hierfür Schadensersatz von dem Verletzer fordern. Wie hoch der entsprechende Betrag im Ergebnis ausfällt, wird von Rechtsprechung und Fachliteratur nicht einheitlich beantwortet und ist stets auch eine Frage des Einzelfalls. Überwiegend wird hier eine fiktive Lizenzgebühr berechnet, die sich danach richtet, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte.
Das Problem liegt vor diesem Hintergrund auf der Hand: Kein vernünftiger Lizenznehmer würde einen höheren Betrag als denjenigen entrichten, welcher von der Online-Fotoagentur (im Regelfall zwischen 1,- und 15,- Euro) gefordert wird. Daher dürfte es für den Fotografen, der seine Bilder bereits online anbietet, äußerst schwer werden, ein Gericht von einer höheren Gebühr (etwa nach den Tabellen der Verwertungsgesellschaft Bild/Kunst) zu überzeugen. Die wirtschaftlichen Unterschiede sind indes enorm.
Für die gesamte Branche bedeutet dies wiederum, dass Lizenzgebühren für Bilder – mit Ausnahme von ausgesprochenen High-End Fotografien – in Zukunft sicherlich nicht von Wachstum bestimmt sind. Vielmehr dürften sich langfristig die Vorgaben von Online-Fotoagenturen tendenziell durchsetzen und einen Foto-Billigmarkt entstehen lassen.
Ausweg § 32 UrhG?
Was ist nun zu tun, wenn ein zunächst eingestelltes Bild (aus unerfindlichen Gründen) plötzlich zu Weltruhm gelangt? Sind die mit der Fotoagentur vereinbarten 20 Cent Vergütung pro Download immer noch angemessen?
In solchen wohlgemerkt seltenen Fällen könnte die Bestimmung des § 32 UrhG helfen. Diese dient dem Schutz des Urhebers, der quasi in Unkenntnis seiner schöpferischen Kraft, ungünstige Vereinbarungen abschließt. Der § 32 UrhG gewährt dem Urheber einen Vertragsanpassungsanspruch soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist.
Wie hoch die angemessene Vergütung ist, lässt sich in der Regel nach den hierfür einschlägigen Tabellen der VG Bild-Kunst ermitteln. Das Vorgehen gegen die Agenturen dürfte indes nicht immer leicht sein.
Fazit
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass die Einstellung in sogenannte Online-Fotoagenturen in jedem Falle wohl bedacht sein sollte. Die landläufige Meinung, wonach das Hochladen eines Bildes einen strategischen Markentingakt darstelle, der zur Bekanntheit und damit zur Wertsteigerung eines Bildes beiträgt, ist schlicht falsch.
Bei einfachen Schnappschüssen ohne jegliche geistige Schöpfungshöhe (Lichtbilder) kann dies weniger gravierende Folgen haben. Bei Bildern, die als Lichtbildwerke weitgehenden urheberrechtlichen Schutz genießen, bedeutet diese Vermarktungsart gleichzeitig einen sicheren Werteverfall. Dies gilt nicht nur für das einzelne Foto, sondern wegen des globalen Phänomens auch für die gesamte Branche der Kunstfotografie.
Nicht wenige Fotografien erlangten erst nach mehreren Jahren Ruhm und Wertschätzung. In der heutigen Zeit mag das vielleicht schneller gehen. Der Grad der Bewunderung dürfte durch die Einstellung in öffentlich zugängliche Online-Bild-Discounter jedenfalls nicht dazu beitragen.
(RA Alessandro Foderà-Pierangeli*)
* Der Autor ist Rechtsanwalt in Mainz mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medienrecht / www.fodera-legal.de
Foto-Billigmarkt – den haben wir schon
Zitat: “Vielmehr dürften sich langfristig die Vorgaben von Online-Fotoagenturen tendenziell durchsetzen und einen Foto-Billigmarkt entstehen lassen.”
Na den haben wir ja schon.
Man muss ja nur die o.a. Bilder-Verhökerer anschauen, da ist nix mehr mit “angemessener Vergütung” nach UHRG.
bitte Vergleich guter online-Agenturen – aus Fotografensicht
das was hier steht, wissen wir aller hier auch schon lange. 🙂
Wesentlich interessanter wäre ein guter, aussagekräftiger Vergleich der “interessanteren” Online-Agenturen – aus purer Fotografensicht:
Meine Fragen sind in etwa:
* Vergleich der Agenturen – wie groß sind die, wie sieht deren Kundenstruktur aus … Art der Abnehmer, geografische Distrubution etc. … aktuelles “Prestige”
* für welche Art Fotografen – insbesondere a) reine Hobbyfotografen, bisher noch kein online-Verkauf im Unterschied zu b) Berufs-Fotografen
* für welche Art Fotos sind welche Agenturen besonders geeignet oder ungeeignet
* Vergleich der technischen Anforderungen an die Bilder
* Vergleich der Provisions- und Gebührenmodelle
…
das wäre echt nützlich!
Achtung Kommerzialisierung von unbekannten Werken!
England steht vor der Einführung eines Gesetzesartikels, der es erlauben soll, alle Werke die nicht einem Autor zugeordnet werden können, dem Markt unendgeltlich zur Verfügung zu stellen. Quelle:
http://www.copyrightaction.com/forum/uk-gov-nationalises-orphans-and-bans-non-consensual-photography-in-public?page=1
Bei der Bilderflut, ist es sehr wahrscheinlich, dass Copyright Angaben früher oder später verloren gehen werden. Deshalb würde ich, wenn überhaupt nur, ausgesuchte Bildagenturen berücksichtigen um Bilder zu verwerten.
Gruss
Frau Keller
Schon
längst passiert …
Zunächst muss mal ausgeführt werden, dass es äusserst
zeit- und nervenaufreibend ist, Nutzugsrechte mit einem Fotografen, der sein Werk auch prompt als Kunst und einzigartig, oder einem Fotoamateur, der sein Werk für den ultimativen Schnappschuss hält und von einer Nikon High-End-Digitalen träumt, aus zu handeln.
Der Fotograf – in der Regel zum Bildverkauf getrieben weil er davon leben muss – und der Amateur – in der Regel im Wahn handelnd, dass ausgerechnet sein Hobby Fotografieren Kohle abwerfen muss – sind direkt angesprochen Partner, mit denen man ungerne direkt verhandelt, besonders, wenn sie über rechtliches Halbwissen verfügen und damit nicht selten kombiniert, sich geradezu irre Vorstellungen von Honorierungen in deren Hirnschalen verirrt haben.
Professionelle Bildagenturen sind in der Regel zu teuer und vermarkten auch nicht die Werke von Kreti und Pleti und schon gar nicht Einzelwerke bzw. Eintagsfliegen von Plisch und Plum.
Bei den Internet-Agenturen gibt es qualitative und vor allem quantitative Unterschiede. Wir arbeiten in der Regel mit fotalia zusammen, was bis dato ausgesprochen preiswert und ergiebig war. Manchmal kann man für die Lizenzgebühr beim besten Willen nicht selbst fotografieren gehen.
Ärgerlich bleibt, dass man bei einem noch preiswerteren Bilderabo in einer gewissen Zeit jeden Tag soundsoviele Werke begrenzt downloaden kann, ohne dies zeitlich ungezwungen im Rahmen des Zeitfensters tun zu können.
Ob die Möglichkeit praktikel wäre, dass der Urheber eines Bildwerkes zusammen mit der Bildagentur eine von ihm gewünschte Lizenzgebühr und deren Vermarktungsanteil für ihn festlegt, müsste mal über einen längeren Zeitraum ausprobiert werden.
Fest steht, dass wir für viele Werke den Autoren ein faires Angebot für (meist Zweit-) Nutzungsrechte machten, was in irrem Glauben, es sei zu niedrig, abgelehnt wurde. Die Nutzungsrechte erhielten wir dann über Online-Bildagenturen, wo wir einen Bruchteil dessen zahlen mussten, was wir seinerzeit zu zahlen bereit waren.
Weiterhin kommt es durch die Online-Bildagenturen zu einem Wertverfall eines Bildes, das man plötzlich in der Publikation einer Versicherungsgesellschaft, eines Spieleherstellers und in vielen anderen Katalogen jedweder Coleur findet. Es versteht sich von selbst, dass nach Abgrasen der Wiese das jeweilige Foto ausgelutscht und erledigt ist.
Und von einem Wert, den ein Urheber erst posthum einfährt, hat der selbe nichts – allenfalls die bucklige Verwandtschaft.
Die Gegenwart ist schlimm
Seit Jahren fotografiere ich für einige Agenturen. Mittlerweile kenne ich auch deren Kunden gut.
Kleiner Super Gau ist wegen gekaufter Online-Bildern passiert. Kunde A aus Germany hat Fotos aus der gleichen Serie wie sein Konkurrent in den USA in seinem Faltplättchen verwendet. Die Agentur bekommt nicht gesagt wer und wie oft die Online-Bilder schon verwendet wurden. Wie peinlich für den Kunden A.
Meine auf den Kunden zugeschnittenen Aufnahmen waren zu teuer. Zweihundert Euro zu teuer kalkuliert. Tja, billig kann teuer werden.
Einige große Bildagenturen haben sich zusammengeschlossen und versuchen den Fotografen zu knechten. Etliche versuchen mit eigenen Teams eingehende Großaufträge zu bearbeiten.
Das Geschäft wird härter, die Ausrüstung teurer, deren Nutzungszeiten kürzer, die erzielbaren Honorare niedriger.
Mein Tipp: Bildagenturen einfach links liegen lassen. Schade um die Zeit die man darauf verwendet seine Bilder für deren System zu bearbeiten. Wenn ich die selbe Zeit für Akquise verwende sind meine Chancen größer einen Auftrag an Land zu ziehen.
Die Möchtegerns brauchen doch auch eine Plattform zur Selbstdarstellung. Die müssen mit ihren Werken keine Angestellten bezahlen, nicht mal die eigene Familie ernähren. Denen reicht dann mit dem Gedruckten jedem in ihrer Umgebung auf den Nerv zu gehen.
Einfach abwarten bis die Blase platzt. Leider darf jeder ohne Nachweis das er es auch kann eine Agentur eröffnen. Auch Online Agenturen müssen kalkulieren. Wenn die meinen sie müssen statt BESSER – billiger sein haben sie auf dem Markt nichts zu suchen.
So schnell wie sie auftauchen verschwinden die meisten auch wieder. Schade nur für alle die ihre Fotos bei denen eingestellt haben. Die Rechte an den Werken können auch an die Gläubiger übergehen – patsch – in die Röhre geschaut. Klage mal gegen einen Firmensitz in der Karibik.
Aber sonst ist die Arbeit als Fotograf sehr kreativ und ich möchte nichts anderes machen.
Schlimm…
…was hier aus den Jammer-Kommentaren an Arroganz und Resignation herauszulesen ist. Vielleicht könntet Ihr “Profis” Euch besser mit den neuen Verhältnissen arrangieren, wenn Ihr endlich begreift, dass die Welt sich weiterdreht. Auch wenn’s unbequem ist.
DANKE! Du sprichst mir aus der Seele!!!
Seit 15 Jahren im Geschäft, habe ich noch die gut(bezahlte)en analogen 90er als Werbefotograf erlebt. Heute kann ich überleben weil ich meinen Kunden etwas biete, was keine Bildagentur dieser Welt kann; eine maßgeschneiderte Lösung zu einem bodenständigen Preis.
Ich denke dass Individualität in Zukunft auch wieder zunehmend von den Kunden, die sich vom visuellen Einheitsbrei abheben wollen, geschätzt wird.
Im Gegensatz zu gelegentlichen “FotoliaKnipsern” brauchen diese dann Fotografen, die auf den Punkt Leistung bringen und unter Druck nicht einknicken. Spätestens dann wird sich die Spreu wieder vom Weizen trennen!
sicher kein Wohl!!!
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen!
Die Bilderflut kennt kein Ende. Viel Fotografen machen den Laden zu, da auch die Hardware online geordert wird.
Sehr viele kreative Berufe sind nicht geschützt. Das selbe passiert mit den Design-Berufen. Die Anzahl der Webdesigner, Grafikdesigner, Fotodesigner etc. nimmt kein Ende.
Mich kotzt es an, dass jeder X-Beliebige sich eine Berufsbezeichnung aneignet und mit geklauten PS-Versionen den Kreativen mimt. Jeder Supermarkt bietet sogenannte Design-Produkte aus China an. Für den Kunden ist es fast unmöglich den Spreu vom Weizen zu trennen. Es wird Zeit, dass die die Betroffenen mal aufstehen und ihre Meinung kund tun, oder habe wir das verlernt ?
Das könnte präziser sein
Aus juristischer Perspektive stellt sich das vielleicht als Einheitsbrei der Bildvermarktung dar, aber faktisch müsste man schon zwischen Microstock und Online-Galerien unterscheiden.
Mit der Fotografie ist es, wie mit dem Goldrausch
reich werden nicht die Goldgräber, sondern die Verkäufer von Spaten und Sieb.
Fotocarlos
Aktuelle Situation am Bildermarkt
Es ist schlicht und einfach so, dass Fotos an sich mit der massenhaften Digitalisierung in den letzten Jahren immer mehr an Wert verloren haben. Das hat jeder mitbekommen, der im professionellen Bildergeschäft arbeitet.
Ich habe dadurch nach fast 20 Jahren im Bildagenturgeschäft jetzt meinen Job verloren, weil sich Bildagenturen, die mehr Wert auf Qualität und Individualität, als auf Quantität legen, immer schwerer gegen die Microstock-Billigagenturen behaupten können.
Und wenn man dann auch im Kundengespräch immer wieder zu hören bekommt, dass es heute auf die Qualität immer weniger ankommt, sondern in erster Linie nur noch der Preis entscheidend ist, dann ist alles klar. Gerade jüngere Bildredakteure und Art Direktoren haben oft gar nicht mehr das Know How, um gute Bilder von billiger Massenware zu unterscheiden.
Und Bilder sind heute zu einem sehr flüchtigen Medium geworden, mit sehr kurzer Verweildauer.
Bei den Konsumenten der Bildermassen gibt es kaum noch einen Blick für Qualität.
Vielleicht gibt es irgendwann wieder einen Gegentrend zurück zur Qualität und Wertschätzung im Bildermarkt, aber aktuell steckt die Bildagenturbranche in einer massiven Krise, die von Stellenabbau gekennzeichnet ist. Bei den Billigagenturen braucht es ja kaum qualifiziertes Personal oder eine nennenswerte Qualitätssicherung.
AB
Ich arbeite seit 2001 in
Ich arbeite seit 2001 in einem “Fotoladen” der alle Arten von fototechnischer Ausrüstung anbietet (von Studio bis Amateur), habe aber auch die analogen 90er miterlebt. Was ich aber in den letzten ein bis zwei Jahren hier erlebe ist der pure Wahnsinn. Jede Woche melden sich ca. 10 Leute die alle entweder mit dem kommerz. Fotografieren anfangen wollen oder Vorhaben ein Studio zu eröffnen – fast alle Quereinsteiger, ich frage mich da wieviel Kuchen da noch übrigbleiben soll. Scheint wirklich ein zeitlicher Boom zu sein, wie in den 90er als jeder Musiker werden wollte…