Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz will Fotografien für Google Street View unterbinden, wenn sich der Internet-Riese nicht bereiterklärt, auch die Rohdaten zu anonymisieren – könne doch nicht ausgeschlossen werden, dass die in den USA gelagerten Rohdaten künftig auch anderen Zwecken zugeführt werden:

Wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ende letzter Woche in einer Pressemeldung ausführte, finden derzeit Gespräche mit Produktmanagern aus Kalifornien und deutschen Vertretern von Google statt, bei denen es darum geht, dass der Internet-Konzern Google die im Rahmen von Kamerafahrten für Google Street View erhobenen Rohdaten unkenntlich machen soll.

Google lehnt es demnach bislang ab, die Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen und die Berücksichtigung von Widersprüchen Betroffener auch auf die Rohdaten auszuweiten.

Prof. Dr. Caspar wird dazu wie folgt zitiert: „Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Rohdaten in den USA befinden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie künftig auch zu anderen als den vorgesehenen Zwecken Verwendung finden. Ich sehe allerdings juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen. Diese wird gegenwärtig vorbereitet. Die straßen- und ordnungsrechtlich zuständigen Landesbehörden haben darüber hinaus eigenständig zu prüfen, ob zur Sicherung des informationellen Selbstbestimmungsrechts ihrer Bürgerinnen und Bürger die rechtswidrigen Kamerafahrten künftig untersagt werden müssen.“

Noch allerdings streben die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung an.

(thoMas)