Viele Fotografen glauben, dass das Fotografieren an und für sich unproblematisch ist und erst eine spätere Veröffentlichung rechtliche Probleme mit sich bringt. Dies ist jedoch nicht der Fall: schon der Versuch des Fotografierens wie auch das Fotografieren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat sein, unabhängig davon, ob die Aufnahme zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden soll
Fotografieren verboten
In verschiedenen Vorschriften gibt es ausdrückliche Fotografierverbote, das bedeutet, dass hier, auch ohne eine Absicht, die Bilder später zu veröffentlichen, nicht fotografiert werden darf. Besonders relevant ist dies für Gerichtsverhandlungen. Bei diesen ist es gesetzlich verboten, Film- und Fotoaufnahmen zu machen (§ 169 GVG). Gegen dieses generelle Verbot sind bereits mehrfach Fernsehsender im Wege einer Verfassungsgerichtsbeschwerde vorgegangen, weil sie sich durch dieses Verbot in ihrer Berichtserstattungsfreiheit als Teil der Pressefreiheit eingeschränkt sehen. Keine dieser Beschwerden hatte jedoch Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht lehnt diese Eingaben regelmäßig mit der Begründung ab, dass Kameras die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung stören und das Persönlichkeitsrecht der Verfahrensbeteiligten gefährdet wird.
Um aber trotzdem eine Berichterstattung über wichtige Prozesse zu ermöglichen, wird vor Beginn der Verhandlung den Vertretern der Presse die Möglichkeit eröffnet, für ein paar Minuten im Sitzungssaal filmen und fotografieren zu können. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten nicht verletzt wird und er anonymisiert dargestellt wird (siehe dazu einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.2009: BVerfG: Fernsehaufnahmen aus einem Gerichtssaal).
Neben den Gerichten gibt es ein gesetzliches Fotografierverbot für militärische Anlagen, wenn diese von der zuständigen Landesbehörde zu einem Schutzbereich erklärt worden sind. Das Fotografieren einer solchen Anlage kann nach § 109g Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden – dies allerdings nur dann, wenn dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die „Schlagkraft der Truppe“ bewusst gefährdet werden soll. Straflos sind Aufnahmen, die zufällig oder unwissentlich militärische Anlagen zeigen.
Neben dem Verbot, an bestimmten Orten zu fotografieren, ist auch das Fotografieren von Personen in bestimmten Situationen strafbar. So ist es nach § 201 a StGB strafbar, heimliche Aufnahme (Video und Foto) von Personen zu machen, wenn diese sich in „gegen Einblick besonders geschützten Räumen“ (z. B. Umkleidekabine, Toilette) befinden. Zu den besonders geschützten Räumen zählt im übrigen auch die Wohnung der Abgebildeten. Dabei spielt es für die Strafbarkeit keine Rolle, ob diese Aufnahmen später veröffentlicht werden sollen oder nicht. Ganz in Gegenteil, schon der Versuch, ein Foto zu machen, ist strafbar.
Fotografieren nur mit Erlaubnis
Wer eine Aufnahme in einem umgrenzten Raum machen möchte, wie zum Beispiel öffentlichen Gebäuden (Gefängnissen, Behörden etc.), Sportplätzen, Konzerten, Parkanlagen, aber auch privaten Häusern, braucht die Zustimmung des jeweiligen Inhabers des Hausrechts, um dort Fotografieren zu dürfen.
Es ist ein Teil des Hausrechts, dass der Inhaber dieses Rechts Vorschriften darüber machen kann, ob in seinem Haus oder auf seinem Gelände, bzw. unter welchen Bedingungen, dort fotografiert werden darf. (Siehe dazu auch: Panoramafreiheit in Gefahr.)
Fotoamateuren wird im Regelfall einer Erlaubnis unter der Bedingung erteilt, dass die Fotos nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Kommt es dagegen zu einer kommerziellen Verwertung der Bilder (Verkauf) erlischt diese Erlaubnis und der Fotograf muss unter Umständen eine Gebühr an den jeweiligen Inhaber des Hausrechts zahlen. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Hausherren von ihrem Recht Gebrauch machen und das Fotografieren generell verbieten.
Teilweise wird aber auch ein Unterschied nach Art der Kamera gemacht. So ist es bei Veranstaltungen häufig unproblematisch, sein Foto-Handy oder die einfache Kompaktkamera mitzunehmen. Bei einer Spiegelreflexkamera gibt es dagegen schon häufiger das Verbot, sie darf nicht mit hineingenommen werden. Auch Pressefotografen haben trotz Presseausweis kein generelles Zutrittsrecht zu Veranstaltungen und Orten. Vielmehr hängt immer von einer Genehmigung des jeweiligen „Hausherren“ ab, ob dort fotografiert werden darf. Die Zustimmung selbst kann auch noch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. So sehen sich gerade Konzertfotografen einer Vielzahl von Regelungen unterworfen, wie und wann sie bei einem Konzert zu fotografieren haben.
Fotografieren von Personen
Das Fotografieren von Personen ist, wie oben ausgeführt, in bestimmten Situationen sogar strafbar. Doch auch alle anderen Personenfotos berühren immer das allgemeine Persönlichkeitsrecht der auf dem Foto abgebildeten Person. Es liegt durch die Aufnahme selbst aber noch keine Verletzung des „Recht am eigenem Bild“ der abgebildeten Personen vor, da diese Vorschriften erst mit der Veröffentlichung des Bildes selbst relevant werden (siehe dazu Das Recht am eigenem Bild). Trotzdem ist falsch, daraus zu schließen, dass Personenfotos problemlos ohne Zustimmung gemacht werden können und erst die Veröffentlichung rechtlich relevant wird.
Vielmehr sind diese Fragen immer zusammen zu beantworten. So verliert die fotografierte Person mit der Herstellung der Aufnahme die Kontrolle darüber, wie mit dieser Aufnahme später verfahren wird. Hat der Fotograf einmal ein Bild gemacht, obliegt es ganz seiner Entscheidung, dieses später zu veröffentlichen oder nicht. Diese Gefahr des Kontrollverlustes rechtfertigt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE NJW 2000, 1021), bereits das Fotografieren selbst zu verbieten.
Es gilt daher für die Praxis der Grundsatz, dass nur solche Aufnahmen hergestellt werden sollten, mit denen der Abgebildete einverstanden ist. Liegt keine solche Einwilligung vor, kann unter Umständen eine der Ausnahmen der KUG greifen. Dazu an dieser Stelle nur die Stichworte „Beiwerk“, „Versammlung“, „Person der Zeitgeschichte“ oder „Kunst“. Mehr zu dieser Problematik finden Sie in einem früheren Aufsatz auf photoscala: Das Recht am eigenem Bild.
Fazit
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass sich ein Fotograf bereits zum Zeitpunkt des Fotografierens selbst strafbar machen kann und das Recht zu Fotografieren auch Einschränkungen erfährt.
(RA Tim Hoesmann)
Nur gut…
…das es leise Kameras gibt oder Kameras mit elektronischem Verschluß und die Funktion “Erase All”.
Ein USP (Unique Selling Point) wäre eine Software/Firmwar für die jew. Kamera, welche auf den Speicherkarten einen sog. Honey-Pot mit harmlosen Bildern (vom letzten Kinder-Geburtstag) anbietet, während ein verschlüsseltes Volume die aktuellsten Aufnahme verbirgt. Über die normale “View”-Taste kann man das dann nicht aufs Display bringen sondern nur bestimmte User-spezifische Zugriffs-Sperren. Legt man die Karte in einen Kartesleser sieht man nur das Honey-Pot-Volume. Das andere ist verborgen und kann nur durch das Gegenstück an Software für den PC, Linux-Rechner oder Mac überhaupt als Volume erkannt werden. Würde man die Speicherkarte auf unterster Ebene analysieren wäre aufgrund der Verschlüsselung rein garnichts zu erkennen…außer das Honey-Pot-Volume.
Wer jetzt Geld verdienen will sollte eine solche Software entwickeln.
Das Patent ist bereits angemeldet und gesichert und von wem wäre klar, oder?!
Scheunentore geöffnet
Das Problem ist, dass sowas die Basis für die Inquisition von Hobby-Fotografen ist, dh. es gibt eine Basis um jeden x-beliebigen Urlauber oder Touristen einzuschüchtern und sogar zu verklagen. Das incl. Geldstrafe.
Man muß sich das mal vorstellen. Man ist auf der Photokina als Besucher und tut das was die Industrie fördert. Dann kommt jemand mit einer Visitenkarte und meint soweit man die Fotos seiner Familie, Freunden, etc. zeigen möchte muß man dafür bezahlen. In gewisser Weise soweit man die unterschwelligen Signale als einziger überhörte und einer der Wenigen ist der einfach weiterfotografiert, dann wird man als Hobby-Fotograf von derselben Person belästigt.
Es gäbe andere Wege das einzudämmen um was es eigentlich geht.
Wird man fotografiert hat man Rechte an der Verwendung des eigenen Abbildes.
Ist man Besitzer eines Objektes was fotografiert werden kann, dann hat man Rechte an der Verwendung des betreffenden Abbildes.
Daß man nichtmal seiner Familie oder Freunden die Fotos zeigen darf liegt wohl eher an möglichen Situationen in denen va. Personen abgelichtet werden können.
Somit sollte man sich eher auf die betreffenden Situationen konzentrieren anstatt alles so aufzulegen, dass ein pauschales Fotoverbot hineininterpretiert werden kann. Sowohl an den Haaren herbeigezogene Fotoverbote sowie ausreichend Freiräume jemanden ein Strafverfahren aufzubrummen.
Es ist zuletzt ein Zeichen, dass ein Problem mit den falschen Mitteln bekämpft wird. Somit kann vieles als “Schwarz”-Fotografie bezeichnet werden und das verstärkt sogar noch das was eigentlich eingedämmt werden soll. Dank der Pauschalisierung konzentriert man sich auf das offensichtliche wie harmlose anstatt verdeckte wie schädliche. Diejenigen die meinen Sie müssen sich hier aktiv engagieren werden sich va. mit den einfachen, offensichtlichen wie harmlosen Taten beschäftigen und daraus einen Verstoß gegen Verbote machen.
Am Ende gibt es ein Geschäft damit, dass Hobby-Fotografen in Fallen gelockt werden.
Überwachungskameras sind ok, Fotoamateure sind Terroristen!
eh klar .. wenn ich aussehen würde wie der Glöckner von Notre dame wäre ich auch für ein TOTALES FOTOGRAFIERVERBOT!
Vor allem gegen Foto-Amateure. Gegen halb- und ganzstaatliche Überwachungskameras an jeder Ecke im öffentlichen und privaten Raum haben wir ja nichts einzuwenden, gellle!
Haben jetzt…
Haben jetzt alle deutschen Rechtsanwälte, Richter, Staatsanwälte, Beamte und Politiker ihr Hirn verloren?
Ich meine, ich bin froh, dass ich nicht mehr in Deutschland lebe, wirklich, und jeden Tag, wenn ich eine derartige Meldung lese, höre oder in den Nachrichten sehe, freue ich mich, das Land nicht wieder betreten zu müssen.
Frage: was machen die Deutschen mit all den ‘Profi-Kameras’, die während der vergangenen 20 Jahre verkauft wurden? Die Tapeten ihrer Wohnungen knipsen?
Es fehlt jetzt nur noch – wie bei vielen anderen Gesetzen bereits geschehen – ein ganz kleiner Schritt, jeden Besitzer einer Kamera zu kriminalisieren.
Und dann fehlt da noch der Schritt, jeden Neu-Bürger bereits bei der Geburt zu kriminalisieren, auf dass er für den Rest seines beschissenen Daseins vergeblich um Freiheit kämpfen darf um seine Unschuld zu beweisen.
Ich kann die jährlich 180.000 Auswanderer sehr gut verstehen. Und glaubt mir, seit Steinmeier ebenfalls von der ‘Reichensteuer’ tönt packen schon wieder viele kluge Köpfe die Koffer um dem Würgegriff der Beamtendiktatur sowie der Willkür und des Unrechts des (immer noch) nicht souveränen Staates für immer zu entfliehen.
Übrigens würde die Klage einer Person oder eines ‘Objektbesitzers’ sofort fallen gelassen werden, wenn man den Richter nach seiner Bestellung durch die alliierten Siegermächte fragen würde – die haben zur Zeit nur die Richter des Verfassungsgerichts. Alle Anderen sind selbsternannte Hampelmänner ohne jegliche Legitimation, die nicht einmal ihre Urteile unterschreiben, weil sie damit gegen geltendes Recht der Siegermächte verstossen würden.
Wer es nicht glaubt, möge selber recherchieren und sich fragen, was die dämlichen ‘Antrittsbesuche’ der deutschen Kanzler in Wirklichkeit sind!
Ach ja, und solltet Ihr in Erwägung ziehen, ins ‘gelobte Amiland’ auszuwandern – dort gibt es ebenso absurde Gesetze gegen Fotografen.
Das ganze erinnert mich an
Das ganze erinnert mich an Bilder/Bildnisverbot aus dem Mittelalter! Scheindemokratische Einschüchterungsversuche in einer scheinbar zivilisierten Welt oder besser gesagt Europa, nichts weiter. In Afrika freuen sich noch die “Menschen” wenn Sie von einem Fotografen aufgenommen werden ohne paranoide/narzistische/egozentrische Hintergrundgedanken…
Ich hingegen bin froh
dass es Bereiche gibt, in denen ich geschützt bin und dass nicht jeder Hergelaufene sich ein Foto von mir machen darf. Mit dem er dann machen kann was er will.
der besucher
Das verstehe ich jetzt nicht …
Was hat das Verfassungsgericht mit den Siegermächten zu tun? Diese Äußerung erinnert mich ein wenig an Verschwörungstheorie.
Gast schrieb:
Ich meine,
[quote=Gast]
Ich meine, ich bin froh, dass ich nicht mehr in Deutschland lebe, wirklich, und jeden Tag, wenn ich eine derartige Meldung lese, höre oder in den Nachrichten sehe, freue ich mich, das Land nicht wieder betreten zu müssen.[/quote]
Na und ich hoffe das Du nicht mehr zurückkommst, um Sozialhilfe zu kassieren, daß nur nebenbei.
Was das Fotografierverbot betrifft, das gibt es in vielen Ländern, allerdings vielen Fotografen nicht bewußt. Ich finde auch gut, daß man nicht alles und jeden fotografieren darf. Wenn ich lese, was manche für ein Aufhebens machen wegen einem Foto, Rechtsanwalt, Gericht usw. dann kann man drauf warten bis das fotografieren noch mehr eingeschränkt wird.
Quatsch mit Sosse
Na Fein, warum geben Sie dann Ihren Salm nicht in dem Land ab in das Sie abgewandert sind.
Hallo liebe Forenbetreiber, bitte solchen Quatsch doch rauslöschen, der Mann spinnt doch komplett.
Das ist hier doch ein Fotoforum.
… und dann ist da noch
… die Hausbesitzerin, die sich beim Fotografen beschwert, als dieser ihr Haus von der gegenüberliegenden Strassenseite fotografiert und sie sich dabei als Richterin outet.
Ich sehe nicht ganz, worin
Ich sehe nicht ganz, worin die Brisanz dieses Beitrags liegen soll (dennoch dem Autor Dank dafür!). Daß das Fotografieren militärischer Anlagen verboten ist, ist beileibe nichts Neues, im Gericht wollte ich noch nie fotografieren, und daß man in Bereichen, wo es ein Hausrecht gibt, diesem Hausrecht unterworfen ist, versteht sich auch von selbst.
Interessant ist aber, daß das bloße Fotografieren im öffentlichen Raum noch keine Persönlichkeitsrechte verletzt – deshalb, weil bei der Streetphotographie so wichtig ist, daß man zunächst einmal die Möglichkeit hat, uneingeschränkt Bilder zu machen, um dann später diejenigen auszuwählen, die aus mehr als dokumentarischen Gründen interessant sind (meistens sind nämlich diejenigen, auf denen einfach nur eine Person zu sehen ist, uninteressant und werden aussortiert). Und interessant wäre nach wie vor, Genaueres über die Rechtsprechung zu den am Ende genannten Stichworten zu erfahren – was über Prozesse in die Presse gelangt, betrifft ja höchstens die Kategorie “Person der Zeitgeschichte”.
Gerade weil es ein Forum ist
Gerade weil es ein Forum ist und es noch die Meinungsfreiheit gibt!
Meines Erachtens kann man seine Äusserungen gut nachvollziehen, auch wenn man nicht mit allem konform geht.
Rechtsanwalt auf Abwegen!
reisserische Überschrift … die das Gegenteil von dem impliziert, was rechtlich Sache ist: Fotografieren ist fast immer und überall erlaubt!
Es gibt – sogar im obrigkeitsgläubigen Deutschland – nur wenige Ausnahmen. Die meisten davon erschliessen sich durch den gesunden Menschenverstand. Und selbst wenn man gegen ein Fotografier-Verbot verstösst, geht das in 99,999% aller Fäll straflos ab. NOCH muß man schon ganz MASSIV danebenhauen, um allein wegen Fotografieren *strafrechtlich* verurteilt zu werden.
Aber der Herr Rechtsanwalt wünscht sich vermutlich, dass das weitwerhin zügig verschärft wird, damit ihm die vom Staat und seinen bütteln bedrängten fotografen die Türe einrennen.
Ich fotografiere und publiziere – was MIR passt. So wie die Künstler in den Jahrtausenden vor mir ABGEBILDET haben, was IHNEN gepasst hat. Auch wenn sie dafür oft von Kleinkarierten verfolgt wurden. So siehts aus, Herr RECHTSANWALT!
Rechtsanwalt auf Abwegen? Nein!
Nein, so einfach wischen wir die Fotografierverbote nicht vom Tisch: in der U-Bahnstation, auf dem Bahnhof, in Bus und Bahn, vor gesichterten privaten und öffentlichen Einrichtungen, überall sind mittlerweile Überwachungskameras installiert. Wer dort sein Stativ ohne Genehmiung aufbaut, wird von der Security schneller und direkter angesprochen, als ihm lieb ist. Auf der Liste mit dem höchsten Adrenalinschub ganz oben steht das Fotografieren von Polizeieinsätzen, da gibt es dann schon einmal die non-verbale Konfliktbewältigung gratis. Auf der Eingangstür zu meinem Arbeitsplatz klebt auch solch ein hübsches rotes Schild, wer hier ohne Genehmigung fotografiert, wird vom Werkschutz als Industriespion betrachtet.
Aber dies alles ist keine Erfindung unseres Jahrhunderts, es ist nur vielen Zeitgenossen unbekannt. Deshalb mein ‘Danke schön!” an photoscala für diesen Artikel.
Reißerische Überschrift
Für die Überschrift kann der Autor nun rein gar nichts: Die haben wir hier in der Redaktion so formuliert, um möglichst griffig und interessant das Thema zu umreißen, um das es im Artikel geht: Unter welchen Umständen ist das Fotografieren verboten?
Ich vermag auch nicht herauszulesen, dass sich RA Hoesmann da was “wünscht”. Es geht vielmehr darum, die rechtliche Seite des Fotografierens, den aktuellen Stand des Rechts dazu, darzustellen.
(thoMas)
Gast schrieb:
Aber der
[quote=Gast]
Aber der Herr Rechtsanwalt wünscht sich vermutlich, dass das weitwerhin zügig verschärft wird, damit ihm die vom Staat und seinen bütteln bedrängten fotografen die Türe einrennen.
[/quote]
Lieber Gast,
gerade das Gegenteil ist der Fall – ich mache gerade auf die Probleme aufmerksam, um Fotografen vor möglichen rechtlichen Problemen zu bewahren, nur weil sie fotografieren und nicht wissen, dass sie damit gegen bestehendes Recht verstoßen können.
Beste Grüße
Tim M. Hoesmann
Wichtig zu erwähnen ist
Wichtig zu erwähnen ist auch dass der Bürger leider nur auf die Idee kommt, über seine Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre sich gedanken zu machen, wenn wenn es um Fotografie geht oder Kunst geht, aber nicht wenn Menschen überall mit Sicherheits- und Überwachungskameras aufgenommen werden. Ich glaube es fällt dem Bürger einfacher, Fotografen, Künstler, Denker unterdruck zu setzen als den Überwachungsstaat!
Noch darf man zumindest seine Meinung äußern
Die Ansicht des Bundeswirtschaftsministers Karl-Theodor zu Guttenberg zur Meinungsfreiheit hat er ja diese Wocher klar zum Ausdruck gebracht: Eine Internetzensur sei nicht beabsichtigt, aber die Meinungsfreiheit eben auch nicht grenzenlos.
hospes
Spannungsfeld
Liebe LeserInnenn,
die Kommentare zeigen ein erfreuliches Interesse an dem Thema und gerade die Unterschiedlichkeit der Beiträge verdeutlich sehr schön das Spannungsfeld, in welchem sich die Fotografie bewegt.
So gibt es auf der einen Seite immer den Fotografen, der seine Bilder möglichst frei und ohne Beschränkungen machen möchte. Auf der anderen Seite gibt es auch immer das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen und Rechte Dritter, welchem dem Interesse der Fotografen gegenübersteht.
Hier einen Ausgleich zu schaffen, ist Aufgabe der Rechtsornung.
Der einfachste Weg des Ausgeichs ist zum Glück immer noch der persönliche Kontakt.
Es hilft in sehr vielen Fällen, einfach freundlich zu fragen, ob man fotografieren darf.
Beste fotografische Grüße
Tim M. Hoesmann
http://www.presserecht-aktuell.de
Begriff “Versammlung”
Das Gesetz “Recht am eigenen Bild”, welches sich indirekt auch aus unserem GG Art. 2 ableiten kann, finde ich gut.
Auch ich möchte nicht überall fotographiert und veröffentlicht werden.
Im Bereich der Streetfotos, welche ich persönlich gerne schieße um “das Leben” mal einzufangen wirds – wie hier schon heiß diskutiert – schwierig…
Was wird eigentlich unter “Versammlung” genau verstanden? Gehört ein Wochenmarkt mit einer großen Anzahl an Menschen auch dazu? Wenn ich hier ein Foto schieße, um das “Marktgeschehen” mal einzufangen, kann ich doch nicht jeden einzelnen um Erlaubnis fragen?
Wäre schön, wenn da jemand Rat wüßte?
Heimliche Aufnahmen aus einem Gericht veröffentlichen Strafffrei
Das mit den Aufnahmen aus dem Gerichtssaal stimmt so nicht ganz.
OK, es mag theoretisch verboten sein, aber es gibt tatsächlich keine Möglichkeit es zu bestrafen.
Auch wenn es unter eigenem Namen veröffentlicht würde.
[quote]Verboten sind Aufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung. Das Veröffentlichen selbst ist allerdings nicht verboten. Wer es also schafft, aufzunehmen, kann straflos veröffentlichen. Derjenige riskiert allerdings zivilrechtliche Abwehransprüche der beteiligten Verfahrensteilnehmer.[/quote]
http://sewoma.de/berlinblawg/twittern/
Auch wenn man den Aufnehmenden belangen könnte, so bleibt der veröffentlichende doch verschont. Der Veröffentlichende kann wenn er Aufzeichner ist aber auch behaupten er wäre nur Veröffentlichender.
Oder es ist wirklich so.
§201 ist nmie betroffen weil es ja kein “nicht öffentlich gesprochenes Wort” ist.
Dafür müsste die Verhandlung schon “unter Ausschluss der Öffentlichkeit” stattfinden.
Es wundert ich doch sehr, dass es mit den heutigen Mitteln nicht regelmäßig Veröffentlichungen heimlicher Aufnahmen aus Gerichten gibt.
Neben Mobiltelefonen mit Kamera (auffällig, ausser versteckt), Diktierfunktion usw. gibt es Knopfkameras die unter dem Hemd getragen werden (ein paar Gramm, 8GB, Farbe, PAL, Tonaufnahme, Voller Akku nimmt einje Stunde auf…), oder das Gleiche als Kugelschreiber für in eine Hemdtasche… Kostet beides um die 25 Euro Portofrei.
Eine Uhr mit Audioaufnahme gibt es noch länger von diversen Herstellern.
Und das Szenario von außerhalb des Gerichtssaales kann z.B. ein “Lasermikrofon” sein. Gibt es in Spyshops für 13.000 Euro. Sieht aus wie ein Fotoapparat auf einem Stativ (x2). Man sendet einen Laserstrahl auf eine Fensterscheibe, und die Reflektion wird von einer Fotodiode empfangen und so die Schwingungen der Scheibe in Ton umgewandelt.
Klarer deutlicher Ton. Der Strahl ist natürlich Infrarot, also sieht auch niemand einen Punkt an der Wand 😉 . Natürlich ist er dann aber auch schwieriger zu finden (der reflektierte Strahl).
Wer jetzt glaubt “13.000 Euro”, wer gibt das schon aus, hat evtl. recht, aber das funktioniert erstaunmlich deutlich mit Elektronik für wenige Euro!
Sucht mal nach Laser microphone bei Youtube.
Z.B. dies hier:
http://www.youtube.com/watch?v=avFwwna5wIk
Sieht aufwendig aus, aber laut anderen Videos nach reicht ein Laserpointer, eine Fotodiode und daran angelötet ein Kabel wie von einem Mikrofon. Also ein Monokabel mit 3,5mm Klinke. Das steckt man z.B. in den Mikrofoneingang eines Notebooks oder jedes anderen verstärkers. Der im ersten Video hat es halt im ganzen und optisch ansprechend verpackt. Da man selten ganz exakt frontal die Scheibe trifft und der Laser direkt in sich selbst reflektiert wird (ein CD/DVD-Player funktioniert so) braucht es einen extra Empfänger. Je nach Schräge des Auftreffens kann das ein ganzes Stück entfernt sein.
Es ist bekannt dass die USA daher ein Prisma am Fenster der russischen Botschaft anklebten, um so den Laser in ihre Richtung zu reflektieren 😉 . Die Russen konnten sich erst nicht erklären, was das Teil bezweckt ;D .
Hier die simpel dargestellte Billigstlösung: http://www.youtube.com/watch?v=pS44HhyEVyM&NR=1
Inkl. echter Tondemo am Ende. Danach werden wie bei Youtube üblich weitere solcher Videos angezeigt.
Ich brauche doch keinen Studiosound für 13.000 Euro wenn es nur um Informationen geht. Ich bezweifele auch, dass die 13.000 Euro in irgendeiner Weise für die fertige Technik gerechtfertigt ist. Evtl. bauen die sehr wenig, wollen aber davon leben, und bestimmen die Preise recht willkürlich.
@ Nur gut…
Das ist eine schöne Idee, ab er wenn ich gerade vorher einen Polizisten mit Knüppel fotografiert habe fragt der zu recht wo die Aufnahme denn ist. Wenn schon, müsste es eine versteckte doppelte Speicherung im nicht zu öffnenden Inneren geben. Diese Partition darf auch nirgends auftauchen. Auch nicht beim anschließen an einen PC. Erst mit irgendwelchen Tricks wie einer selbst wählbaren Tastenkombination, bzw. spezieller Software am PC die darauf zugreifen kann (nach Eingabe des Codes den man wählte).
So dass das beschlagnahmen einer Speicherkarte kein Verlust der Aufnahmen ist.
Wenn die nur Aufnahmen löschen kann man sie wieder herstellen. Von so einem Fall las ich in einem Forum. Der wollte das Bild aber leider trotzdem nicht veröffentlichen.
Evtl. noch mit einer Zusatzfunktion die unbemerkt Fotos macht bzw. filmt, wenn die Kamera nicht mehr im eigenen Besitz ist. Z.B. über einen Transponder den man bei sich trägt (getarnt als …). So hätte man sogar noch Aufnahmen der Zeit wo das Teil evtl. bei der Polizei in Beschlagnahmung ist. Dann kann man dem noch etwas positives abgewinnen. Oder aus der Ferne aktivierbar.
Mir ist klar dass das hier ein Fotoforum ist, abner ws die “nonverbale Konfliktbewältigung” angeht kann es nicht schaden sich beim fotografieren von Polizeieinsätzen selbst filmen zu lassen um hinterher Beweise zu haben.
Also entweder eine unauffällige Begleitperson, möglichst mit unauffälliger Kamera etwas abseits.
Oder eine versteckte Kamera am Körper tragen. Das ist wie eine Versicherung, man ist froh sie zu haben wenn denn mal was passiert.
Ich will auch niemand auf die Füße treten, aber gerade bei Polizeieinsätzen sagt ein Film mehr als Fotos.
Bei Fotos las ich schon von diversen Disskusionen (auch in einem Polizeiforum) wie es denn dazu gekommen sei. Was zu dem Verhalten des Polizisten führte. Ein Video ist da bedeutend aussagekräftiger. Zumindest als Absicherung der Fotos.
In Polen scheint es ein Recht des Angeklagten zu sein den Prozess mit eigener Kamera/Audiorekorder aufzuzeichnen.
das genaue Gegenteil von Deutschland. hier schiebt man auch den Schutz des Angeklagten beim Verbot vor, in Polen soll es den Angeklagten schützen.
In Deutschland kann der Richter in den Akten zum Prozess Dinge manipulieren, und es kommt nie raus.
Außer es gäbe Aufzeichnungen…Ich glaube es war der Anwalt Bossi der das mal sagte.
“Quatsch mit Soße”-Gast kommt ziemlich Braun rüber.
Zumindest erinnert er mich an Leute wie den Nazirichter Freisler.
Ich überlege tatsächlich nachdem ich mit dem nichtzerstörerischen Schänden (siehe Tobias Claren bei Facebook) meiner dafür gekauften BRD-FLagge (inkl. Adler) fertig bin, diese vor dem BND in Köln vor laufender Kamera zu verbrennen.
P.S.: Erst durch die Lokalpolitiker irgendwelcher Kaffs die sich öffentlich profilieren wollen indem sie Google StreetView das filmen “ihrer” Städte verbieten wollen, steigt in mir der Wunsch mal mit einem Fahrzeug mit darauf fixierte FullHD-Kamera durch deren Straßen zu fahren um in 1080p60 zu filmen.
Das nennt man dann “Streisand-Effekt”…