Zumindest in Schleswig-Holstein wird es vorerst keine Street-View-Aufnahmen geben, da die über Google Maps allgemein zugänglichen Fotografien von Häusern und Grundstücken nach Ansicht von Datenschützern gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen:

Die Datenerhebung von Wohnungen und Grundstücken zum Zweck der Internetveröffentlichung durch Google Street View verstößt gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), in einer aktuell vorgelegten rechtlichen Bewertung des virtuellen Geographie-Dienstes. Dieser hatte in Schleswig-Holstein in den vergangenen Tagen für heftige Kritik aus der Bevölkerung gesorgt. Laut ULD wurden immer wieder PKWs mit einem Kameraaufbau gesichtet, mit denen Google Bildersequenzen von öffentlichen Straßen im Land macht, um diese über das Street-View-Feature von Google Maps im Internet bereitzustellen.

Screenshot Google Street View

Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, würden gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiegen, stellt Weichert fest. „Es wird ein optischer Rundum-Gesamteindruck vermittelt, ohne vor Ort anwesend sein zu müssen. Hierdurch erhält der Betrachter eine optische Vorstellung über die Art und Natur der Bebauung, die äußere Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeiten auf Ausstattung, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit, Diebstahlsmöglichkeiten und vieles mehr“, begründet Weichert seine Bewertung. „Konkret bedeutet das, dass Street-View-Aufnahmen in Schleswig-Holstein rechtswidrig sind. Sobald Google innerhalb der Landesgrenzen ein Foto anfertigt, können wir ein Bußgeld einfordern“, ergänzt Marit Hansen, stellvertretende Leiterin des ULD.

Das ULD hatte eigenen Angaben zufolge Google Germany bereits am 18. September darüber informiert, dass die Datenerhebung rechtswidrig sei. „In einem Antwortschreiben der deutschen Abteilung des Internetkonzerns wurde aber jede Verantwortlichkeit abgestritten“, schildert Hansen. Diese liege laut Unternehmensmeinung bei der Google Inc. in den USA. Von dort aus ließ man das ULD wissen, dass für dieses Jahr bereits definitiv feststehe, „dass Aufnahmen in Schleswig-Holstein nicht stattfinden werden“. Wenn vereinzelte Fahrzeuge dennoch das Landesgebiet befahren würden, so habe dies „ausschließlich logistische Gründe“. Da Schleswig-Holstein nach Auffassung von Google Inc. somit nicht von den Street-View-Aufnahmen betroffen sei, werde das Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme zur aktuell getroffenen Bewertung des ULD abgeben, heißt es vom Internetkonzern.

Von Datenschützern wurde Google in Bezug auf Street View bereits des Öfteren heftig kritisiert. Der Dienst stelle „einen weiteren Mosaikstein dar, der es ermögliche, die Privatsphäre der Bürger weiter einzuschränken“, meinte etwa Rena Tangens, Vorstand des Vereins zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD), Ende Mai. Prinzipiell sei diese Funktion zwar ein „nettes Spielzeug“, man müsse sich jedoch auch über die damit verbundenen Gefahren im Klaren sein. „Unser Ziel ist es nicht, Street View total aus Deutschland zu verbannen. Wir sind aber davon überzeugt, dass Google reagieren und seinen Dienst abändern muss. Wenn etwa die Bürger bereits im Vorfeld darüber informiert werden würden, dass derartige Aufnahmen gemacht werden und sie diese im Sinne eines ‚opt out‘-Ansatzes auch ablehnen könnten, wären wir in unserer Rechtsauffassung sicher flexibler“, so Hansen.

(pte / Markus Steiner)