Die Gießener Anwaltssozietät Zorn Reich Wypchol erkennt ein Notwehrrecht gegen ungewolltes Fotografieren und meint, wer sich nicht fotografieren lassen möchte, der dürfe auch mal handgreiflich werden:
Aktuelle Mitteilung von Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät:
Notwehrrecht gegen ungewolltes Fotografieren, Medienrecht aktuell, Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert: Handgreiflichkeiten sind zum Teil erlaubt
Wird eine Person durch Fotografieren in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, kann sie sich mit Notwehr dagegen zur Wehr setzen. Dieses Recht zur Abwehr folgt aus einer Vielzahl einzelner Vorschriften.
Die fotografierte Person darf auch zur Verhinderung von weiteren Aufnahmen oder der ersten Aufnahme überhaupt handgreiflich werden und die Herausgabe des Films, heutzutage auch der Speicherkarte, verlangen.
Die Gewalt darf dabei aber nicht so weit gehen, dass die Kamera zu Bruch geht, das wäre in den meisten Fällen nicht verhältnismäßig.
Die Voraussetzungen für eine solche Notwehr sind im Einzelnen:
– die Kenntnis des Betroffenen von der unzulässigen Veröffentlichung
– die Veröffentlichung muss unmittelbar bevorstehen
– eine andere, rechtzeitige Hilfe ist nicht zu bekommen (z.B. Polizei, Rechtsanwalt)
Die Aufnahmen dürfen anschließend herausverlangt und zerstört, respektive gelöscht werden. So erlaubt es dann das Selbsthilfe-Recht aus §§ 229 BGB, selbst wenn nur das Persönlichkeitsrecht betroffen ist.
Doch Vorsicht! Wer sich irrt, riskiert, sich schadensersatzpflichtig zu machen. Das kann passieren, wenn Personen nur als Beiwerke in Bildern erscheinen oder nicht genau zu erkennen sind.
Es gilt also, stets besonnen zu reagieren und selbst abzuschätzen, wie deutlich man selbst auf der Aufnahme zu erkennen sein wird. Eine sicherlich schwierige Situation.
In besonders argen Fällen, also wenn die Intimsphäre gestört wird, liegt der Fall natürlich etwas anders. Hier liegt möglicherweise eine Straftat vor. Im Zeitalter von Handys und globaler Kommunikation ist es ein leichtes, Fotos bei jeder Gelegenheit anzufertigen und in der virtuellen Welt zu verteilen.
Aufnahmen von Spannern und Paparazzi aus Umkleidekabinen, Solarien oder Schlafzimmern will nun der Gesetzgeber mit einem recht neuen Paragrafen verhindern, und zwar § 201a StGB.
Gegen ein solches Handeln helfen auch wieder die Notwehr und natürlich die Strafanzeige, wenn man die heimliche Aufnahme entdeckt.
Siehe auch: Rechtsanwälte in Sozietät Zorn Reich Wypchol, die auch eine Beraterhotline für 2 Euro / Minute unterhalten.
(thoMas)
des isch schö,
vor allem, wennsch de die Kamera kaputt haust hascht, denn wesch keiner nimmer mehr hernach, wasch druff war auf die Bildern.
Da hasch aber a ziemlichs Problem.
Und wenns de den ganzen Kerl, der die Aufnahmen macht hat, kaputt hauscht, da hat denn der a Problem, zu bewiesen, wasch geschehn ischt. Hah, wie will er denn noch vorsch Gericht ziehen, so kaputt er nu isch?
Da muscht scho überleg, bevor de wasch tuscht, wasch de tuscht.
Gaanz in Affektle kannscht desch nich machen.
Und machtst desch nicht in nen Affektle, wirdscht Dir das Richterlein auch nischt mehr glauben.
Hascht also so und so een ziemlichs Problem…
Da isch schon besser immer a Gesichtsmasken, denn kannst fotografiert werden, soviel die Leut wollen, und bischt immer unerkennbar…
Selbstverteidigungskurse
Demnächst gibt es Selbstverteidigungskurse, geführt von Prinz Ernst-August von Hannover. Mit auf dem Kursprogramm: „der sachgerechte Umgang mit dem Regenschirm“.
DingDongDilli schrieb:
[quote=DingDongDilli]Demnächst gibt es Selbstverteidigungskurse, geführt von Prinz Ernst-August von Hannover. Mit auf dem Kursprogramm: „der sachgerechte Umgang mit dem Regenschirm“.[/quote]
Der Kurs wird dann allerdings so teuer sein dass er nur für feine Pinkel bezahlbar ist.
Das werd‘ ich mal den Bullen sagen, …
… wenn die mich bei der nächsten Demo wieder fotografieren.
Wird sie sicher schwer beeindrucken. Ich fürchte nur, dass sie mir dann in Präventiv-Notwehr direkt eins über die Nuschel ziehen.
Randalierer
[quote=Rumpelstilzken]
Das werd‘ ich mal den Bullen sagen, wenn die mich bei der nächsten Demo wieder fotografieren.
[/quote]
Du sollst ja auch nicht mitten in HH-Barmbek Autos anzünden…! *fg*
Polizei darf nicht Pauschal filmen/fotografieren. Privatleute ja
@Rumpelstielzchen
Es ist der Polizei generell verboten Pauschal zu filmen und zu fotografieren.
Das war irgendein Urteil meine ich.
Das ist wie mit den Verdachtsunabhängigen automatischen Kennzeichenabgelichen mit Datenbanken.
Sie dürfen erst dann die Kamera einschalten oder fotografieren, wenn auch etwas passiert.
Das gilt aber nur für die Polizei als Behörde (!).
Privatleute und Unternehmen können auf einer Demo soviel und solange filmen was sie wollen.
Also auch pauschal darauf wartend dass Polizisten Verhalten zeigen dass ihnen entweder im Ansehen (der Polizei allgemein, oder persönlich wenn identifizierbar) schadet, oder sogar strafrechtlich relevant sein kann.
Es gibt also auch Dinge wo der Bürger Rechte hat die die Polizei nicht hat…
Gerade der Link von Rumpelstielzchen zeigt was ich schon bei „fotografieren verboten“ schrieb.
Fotos erlauben gerade bei solchen Themen oft viel Auslegung.
Nichts gegen die Fotografie, aber bei so etwas sollte man wohl auch als Fotograph gleichzeitig filmen.