Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.

— Friedrich von Schiller

Am 27.5.

  • 1913: * Wols (Alfred Otto Wolfgang Schulze, + 1951); deutscher Fotograf, Maler und Grafiker
  • 1923: * Inge Morath (+ 2002); österreichische Fotografin

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Herzlichen Dank

Eingetragen von
Gast
am Donnerstag, 27. Januar 2011 - 12:03

für die Zusammenstellung.

Was ich verstanden habe, ist, dass es wohl immer auf den Einzelfall und im Zweifel auf den Geschmack des Richters ankommt...

Aber wie ist das denn nun mit Straßenfotos? Ich mache ein Foto von einer Straßenszene, dass für mich einen höheren Kunstwert darstellt (wie unterschiedlich man "Kunst" definieren kann, können wir grade hier auf Photoscala immer wieder sehen, wenn auf irgendwelche Ausstellungen oder Bildbände hingewiesen wird... ;-) ). So, ich stelle das Bild auf meine private Homepage und reiche es in einen Fotowettbewerb ein. Alles nicht kommerziell. Nun sieht die mir unbekannte abgebildete Person zufällig das Bild und beruft sich auf Persönlichkeitsrechte (und ggf Schadensersatz) weil das Model ein anderes Kunstverständnis hat. Gleichzeitig sieht der Kamerahersteller das Bild und möchte es als Werbefoto nutzen. (Gut, in diesem speziellen Fall könnte ich jetzt die beiden zusammenbringen und die sollen das unter sich ausmachen...)

Aber wie wäre das denn nun, wenn das bis (dahin unbekannte) Model sich auf Persönlichkeitsrechte beruft?
Und wie wäre es, wenn aus einem nichtkommerziellen Bild einer unbekannten Person später unvorhergesehen ein kommerzielles Bild werden soll?

PS: Könnten Sie noch Links zu den auf photoscala verwiesene Artikel einfügen?

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