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Welche meiner Fotografien meine liebste ist? Die, die ich morgen machen werde.
Am 27.5.
- 1913: * Wols (Alfred Otto Wolfgang Schulze, + 1951); deutscher Fotograf, Maler und Grafiker
- 1923: * Inge Morath (+ 2002); österreichische Fotografin
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Einspruch
Erstens wendet sich der Fotowettbewerb an alle Generationen grade an Amateure mit dem Hintergedanken um das Bewusstsein für Lebenserfahrenere Menschen zu schärfen. So, und du willst mir doch nicht weismachen, dass ein 10-jähriger sich über evtl. Bildrechte an irgendwelchen Dingen im Bildhintergrund Gedanken macht.
Zweitens ist das ein ganz schönes Minenfeld... Als Amateur habe ich mal versucht, mich da einzulesen. Aber das Juristendeutsch versteht doch kein Laie...
Dagegen gibt es sehr schöne Informationen dazu, wie das bei unseren Brüdern und Schwestern auf der anderen Seite des Großen Teichs gehandhabt wird: Da wird nach meinem Verständnis klar zwischen Urheber/Vervielfältungsrecht und Persönlichkeitsrecht unterschieden. Bilder machen und verbreiten fällt unter Urheberrecht und das liegt allein beim Fotografen. Erst bei der Verwendung kommt das Persönlichkeitsrecht ins Spiel. In dem Fall läge die Verantwortung für die Rechtefreiheit allein beim Ministerium, wenn es die Bilder für eine Werbekampangne verwenden will. Und auch ein Modelrelease kann da nicht der Weisheit letzter Schluss sein, weil zwar jemand sein Einverständnis für die Verwendung seines Bildes gegeben haben mag -- der Spass hört dann aber auf, wenn das Bild gegen die Interessen des "Models" verwendet wird; also wenn der abgebildeten Person durch die Verwendung des Bildes Schaden zugefügt wird... Nur: Dafür muss man erstmal die Interessen des Abgebildeten kennen.... Aber um es noch nochmal zu betonen: Das nur nach meinen Verständnis. Kann ich vollkommen falsch verstanden haben.