Allemallachen, sagte der Scheich, als er seine Familie fotografierte.

— Unbekannt

Am 27.5.

  • 1913: * Wols (Alfred Otto Wolfgang Schulze, + 1951); deutscher Fotograf, Maler und Grafiker
  • 1923: * Inge Morath (+ 2002); österreichische Fotografin

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Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Eingetragen von
Gast
am Mittwoch, 26. Januar 2011 - 08:14
Zitat:

Zudem enthalten diese Bedingungen auch eine Haftungsfreistellungsklausel, welche für Fotografen problematisch ist. So muss der Einsender bestätigen, dass sein eingereichtes Bild nicht gegen das Urheberrecht verstößt, keine Persönlichkeitsrechte verletzt und frei von Rechten Dritter ist. Dieses kann gerade für den Amateur Probleme aufwerfen, da er häufig die komplexen rechtlichen Besonderheiten beim Fotorecht nicht kennt und daher leichtfertig etwas bestätigt, was er vielleicht gar nicht bestätigen kann.

Entschuldigung, aber in diesem Punkt kann ich die Einwände von Freelens ganz und gar nicht nachvollziehen! Egal ob Amateur- oder Berufsfotograf: Es ist eine Selbstverständlichkeit und eigentlich sogar meine Pflicht, dass ich beim Fotografieren darauf achte, nicht gegen Urheberrechte zu verstoßen, keine Persönlichkeitsrechte zu verletzen und dass mein Bild auch sonst frei von Rechten Dritter ist. So hab ich als Fotograf zum Beispiel dafür zu sorgen, dass ich beim Fotografieren von Personen mir ihre Erlaubnis zur Veröffentlichung der Bilder sichere und wenn irgendein Kunstwerk (Statue, Denkmal, Bild o.ä.) mir als Bildhintergrund dient, muss ich prinzipiell auch darauf achten, dass entweder der Künstler schon längst verstorben ist oder mir die Erlaubnis gibt, sein Werk in mein Bild zu integrieren! Und da kann ich mich auch nicht herausreden, dass ich die komplexen rechtlichen Besonderheiten beim Fotorecht nicht kenne – wie in anderen Lebensbereichen gilt der Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"!!!!

Jedenfalls ist es nicht am Veranstalter eines Fotowettbewerbs dies an meiner Stelle zu tun bzw. die Haftung für eventuelle Rechtsverstöße von Seiten des Fotografen zu übernehmen und es ist IMHO völlig legitim, dass der Veranstalter sich durch eine solche Klausel versucht, so gut wie möglich abzusichern. Jeder trägt als Fotograf eine besondere Verantwortung und wenn Freelens meint, dass man sich einfach so von dieser befreien kann, indem man sie an andere abtritt, dann leiden die IMO unter einem massiven Realitätsverlust!

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