Ein Fotograf ist teils Taschendieb, teils Drahtseiltänzer.

— Henri Cartier-Bresson

Am 27.5.

  • 1913: * Wols (Alfred Otto Wolfgang Schulze, + 1951); deutscher Fotograf, Maler und Grafiker
  • 1923: * Inge Morath (+ 2002); österreichische Fotografin

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Dass Sie

Eingetragen von
Gast
am Freitag, 03. September 2010 - 08:22

-verständlicher Weise - lieber unerkannt und unbenannt Ihr Unwesen in diesem Forum hier getrieben hätten, verstehen wir nur allzu gut. Solch unseriöses Ansinnen verbietet sich natürlich von selbst. - Dass wir Sie dabei immer wieder daran erinnern, dass Sie sich inzwischen mit den Hosen auf Halbmast hier bewegen, das ist Ihrer ignoranten Penetranz geschuldet.
Und wenn Seie meinen, dass Sie hier Wesentliches oder technisch dringlich Relevantes zum Besten geben müßten, dann lassen Sie sich gesagt sein, das wir selbst über genügend Erfahrungswissen verfügen, um Ihre Aussagen einer kritischen "Würdigung" zu unterziehen. - So lange hier eine unüberbrückbare Kluft zwischen Ihrer (gekauften) Meinung und diesem tatsächlichen Erfahrungswissen besteht, dürften Sie's schwer haben, uns je wieder von Ihrer Seriosität zu überzeugen.

Gast schrieb:

...zurecht wie Sie es wollen.

Oder Sie sind einfach zu blöd zum lesen. Fraglos.

Wenn man dabei erwischt wird jemanden an den Pranger zu stellen liegt es eben nicht fern jemanden ständig eine heruntergelassene Hose anzudichten und das ist eben keine Meinung, welche unter die Meinungsfreiheit fällt. Hingegen fällt es unter die Meinungsfreiheit, wenn man sich aus dem Verhalten anderer ein Bild deren Geistes macht va. dann wenn diese bereits ertappt wurden jemanden eben wegen seiner Meinung zu einer SACHE oder anderen niederen Instinkten an den Pranger gestellt zu haben.
Wenn die SACHE nunmehr evtl. denjenigen betrifft der hier an den Pranger gestellt hat und hierbei deshalb betroffen ist, weil er in der SACHE so involviert ist, dass er auch wenn es eigentlich die SACHE ist die Masse anzieht jedoch ihm die Hosen von demjenigen heruntergezogen wird der bereits an den Pranger gestellt wurde, dann ergibt sich daraus immer wieder dasselbe als Tatbestand. Man gibt keine Meinung wieder und das ganze hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.

Man darf sich zB. per eMail mit seinem Chef austauschen in Worten und Wortwahl wie man will, quasi sich die Meinung zum anderen per eMail zupusten. Würde aber zB. der Chef jemanden zB. in einem Großraum-Büro oder einer Gallerie in einem Gebäude an den Pranger stellen oder sich so äußern, dass dem betreffenden dabei zu unrecht Hosen heruntergezogen werden, dann ist das keine Meinung mehr und fällt auch nicht in den Bereich der freien Meinungsäußerung. Sowas ist in einer Firma ein Grund für eine fristlose Kündigung und das va. für einen Vorgesetzten. In diesem Fall nennt man das Diffamierung idR. im Rahmen von systematischen Mobbing. Das hat nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen. Dh. die fristlose Kündigung ist nur 1 Folge eines separaten Prozesses. Der andere Prozess kann in diesem Fall vom betroffenen Team-Mitglied in Anspruch genommen werden und eine zivilrechtliche Klage erfolgen.
Das ganze war auch typisch zu Zeiten der Inquisition und Ketzer ist noch heute eine Terminologie die man für Menschen mit eigener Meinung nutzt, welche tatsächlich zur freien Meinungsäußerung fallen.
Man kann natürlich auch Themaverfehlungen ignorieren ABER die Frage ist immer wer die Aktions- und Reaktions-Position inne hat. Reagieren ist eben etwas anderes als ohne entsprechenden Aktion davor mit auf in gewisser Weise absonderlicher Weise Aktionen zu starten.

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