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In der Fotografie ist eine Wirklichkeit, so subtil, dass sie wirklicher wird als die Wirklichkeit.
Am 26.5.
- 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin
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RAW Daten ?
das mag ja alles soweit richtig sein gilt aber wohl nur für die jpg, tiff,... o.ä. Bildformate die zur Veröffentlichung genutzt werden.
Aber wie sieht das aus wenn man entsprechende RAW Daten einer strittigen Aufnahme vorlegen kann ?
Zumindest diese gibt man i.d.R. ja nicht weiter oder stellt sie im Internet zur Verfügung
und IMHO lassen sich diese RAW Daten hinterher nicht aus einem jpg, tiff,.... generieren und sind somit einmalig
von daher sollte eine Beweisführung damit doch einfacher sein ?