Ein Foto sagt nicht länger die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor.

— Von der photokina 2000

Am 26.5.

  • 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin

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In Deutschland gilt immer

Eingetragen von
Gast
am Donnerstag, 29. Oktober 2009 - 19:12

In Deutschland gilt immer noch deutsches Recht und auch die Amtssprache ist immer noch Deutsch. Copyright nach kalifornischem Recht und Verträge in Englisch sind in Deutschland nicht gültig. Abgesehen davon, schön das bei dem Thema soviel pauschalisiert wird, dass fast gar nichts mehr stimmt. Es gibt nicht DEN EINEN Veranstalter. Auch das Sätze wie "Auch ist es mittlerweile üblich, Blitzlicht generell zu verbieten." ist mal wieder ein Beweis dafür, dass der Artikel von Leuten geschrieben wurden, die in dem Bereich NULL Ahnung haben und wahrscheinlich in den letzten 100 Jahren kein Konzert besucht haben. Die "drei Song"-Regelung hat was mit der Sicherheit zu tun und auch einen "Pressegraben" gibt es nicht, das ist ein Bühnengraben, auch aus Sicherheitsgründen. Das Thema "Pressefreiheit". Jeder! kann "Presse sein" und berichten! Es gibt nicht "die Presseleute", weil die es haupt- oder nebenberuflich machen. Die Frage ist als daher nicht, ob der lokale Veranstalter mit dem Hausrecht "die Presse" rein lässen muß, sondern nur, wenn er das macht, dann darf er eben nicht in die Bereicherstattung eingreifen. Ganz einfach! Und Verbände wie gerade der DJV, macht NICHTS, ausser die Klappe aufreißen und Beiträge kassieren! Für mich ist der Artikel mal wieder der Beweis, es gibt noch viel mehr schlechte Juristen, als Journalisten !

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