Das wunderbare Utopien liegt oft direkt vor unseren Füßen, aber wir sehen mit unsern Teleskopen darüber hinweg.

— Ludwig Tieck

Am 26.5.

  • 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin

BENUTZERANMELDUNG

AGBen

Eingetragen von
Gast
am Donnerstag, 29. Oktober 2009 - 12:55
Zitat:

ebenso hängen sie offen aus, wenn man das Konzertgelände betritt.

Und sind damit idR nicht wirksam in den Vertrag eingeflossen, weil der oft an weit entfernt stehenden Schaltern oder gar Vorverkaufsständen geschlossen wird. Ich habe noch nie beim Vorverkauf AGBen angeboten oder vorgelegt bekommen. Den Passus "Es gelten die AGBen" habe ich vielfach erst auf den Tickets nach Vertragsschluss zu lesen bekommen.

Zitat:

„Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, von seinem Hausrecht jederzeit Gebrauch zu machen und Personen ohne Angabe von Gründen der Veranstaltung und des Geländes zu verweisen.“

Dieser Passus dürfte zudem unwirksam sein, weil der Veranstalter damit de facto jede Vertragserfüllung verweigern könnte. Er benachteiligt den Kunden (idR Verbraucher) unangemessen. Mit dem Vertragsschluss über den Besuch des Konzerts hat der Veranstalter sein Hausrecht insoweit aufgegeben, wie er dem Kunden darin Rechte einräumt. Diese Rechte kann er nicht wieder aufgrund seines Hausrechts aufheben.

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