Ein Foto aufstellen. Dann ist doch jemand im Zimmer, mit dem man reden kann und der nicht stört.

— Erich Kästner

Am 26.5.

  • 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin

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Eingetragen von
Gast
am Freitag, 03. Juli 2009 - 15:38

"Was den Vorwurf der Zensur angeht, so kann dieser aus juristischer Sicht nicht bestätigt werden. Eine Zensur liegt immer dann vor, wenn eine Publikation vor dem Erscheinen einer staatlichen Stelle zur Kontrolle vorgelegt werden muss. Dies ist hier nicht der Fall. Die Seiten befinden sich bereits im Netz und der Zugang wird nachträglich gesperrt; die Seiten müssen nicht vor ihrem Erscheinen vorgelegt werden."

Ich bin kein Jurist, kann mich aber nicht so recht mit dieser Definition anfreunden. Wenn diese Argumentation stimmen sollte, gäbe es vergleichweise kaum wirklich Zensur. In der Regel mußte ja zuerst einmal eine Publikation erscheinen, damit sie zensiert werden kann. Das Internet wurde ja auch zuerst geschaffen und benutzt bevor beispielsweise China eine Zensurinfrastruktur für speziell dieses Medium errichtete. Es war ja keineswegs so, dass der Herr "Internet" zum Staatschef von China hinging und ihm das Internet zur Durchsicht vorlegte...
Davon abgesehen, dass dies gar nicht möglich wäre, hat die Staatführung von China irgendwann erkannt, dass man über das Medium Internet auch unpopuläre Informationen in der Restwelt publik machen konnte und auch tat. Erst nach dieser Wahrnehmung wurde dann dieser Informationsweg "gefiltert". Nach Ihrer juristischen Definition von "Zensur" würde demnach China keine Zensur ausüben...
Ähnlich verhält es sich auch bei Büchern. Bücher wurden schon seit Erfindung des Buchdruckes auf ähnliche Weise einer Kontrolle unterzogen. Bücher, die bereits geschrieben wurden, wurden plötzlich aus dem Verkehr gezogen, wenn die entsprechenden Machtverhältnisse sich in einem Staat extrem veränderten. Das war im 3. Reich so und in kommunistischen Staaten ist das auch der Fall, jetzt noch und schon früher. Bücher und Schriften, die unter Umständen schon wesentlich älter als der aktuell machthabende Staatsappart waren, wurden plötzlich verboten. Wenn das keine Zensur darstellen soll ?

Es gibt natürlich auch die Zensur nach Ihrer Definition, wenn Briefe auf Ihren Inhalt geprüft und zensiert werden, sofern die entsprechende Staatsmacht dies per Gesetz bestimmt hat und das Schriftstück nach der Verabschiedung dieses Gesetzes verfasst wurde. Wenn nun Schriftstücke ebensolche Inhalte vorweisen, aber diese vor Eintritt des entsprechenden Gesetzes verfasst worden sind, stellen die "Zensurmaßnahmen", die zweifelsfrei auch auf diese Schriftstücke angewendet werden, laut Íhrer Definition zufolge keine Zensur dar. Jetzt müssen Sie mir aber erklären, wie man dies nun nennt, wenn man es nicht als Zensur betiteln darf ?

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