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Das schwierigste am Fotografendasein: Du musst fotografieren.
Am 26.5.
- 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin
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Bearbeitung und Umgestaltung / Entstellungsverbot
"Daher ist hier eine behutsame Bildbearbeitung auch ohne Zustimmung zulässig, soweit es sich um eine Verbesserung der Bildqualität handelt."
"Sind die Fotos einmal im Rahmen einer Ausstellung gezeigt worden, muss der Fotograf weitere Ausstellungen dulden"
wenn man diese zwei Passagen zusammen fasst, koennte man herauslesen, dass wenn man aus einer oeffentlichen (Internethobbyfotografen-) Galerie ein einfaches Lichtbild
herunterlaedt, dieses z.B. einer Tonwert- und Farbkorrektur unterzieht, es evtl. noch ein wenig Ausrichtet/Beschneidet (ohne dass sich die Bildaussage veraendert, also reiner kosmetischer Natur) und erneut die eigene Galerie hochlaedt (mit dem Verweis wo das Bild herkommt und man nicht selbst der Fotograf des Bildes ist) und mit einem Link im Kommentar zum Bild bei der ursprunglichen Galerie hinweist, zulaessig waere, ohne den Fotografen vorher zu fragen?
Alles natuerlich ohne irgendeinem finaziellen Hintergedenken oder irgendwelchen Anspruechen auf das Foto, rein um einen machbaren Vorschlag zu unterbreiten (und ein bissl damit zu protzen) wie man doch Bilder per EBV noch bearbeiten kann. Und es natuerlich entfernt, sollte es dem Fotografen nicht recht sein.
gruss
Reinhard Latzke