Suchen
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd.
Am 26.5.
- 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin
TOP-MELDUNGEN
BENUTZERANMELDUNG
AKTUELLE FORENTHEMEN
WEITERE MELDUNGEN
- Wandelbare Optio LS465 von Pentax
- Wie viele Megapixel verkraftet eine Kamera?
- Einreichungen erwünscht - gute aussichten 2012/2013
- Lichtstarkes Standardzoom für MFT: X-Vario 2,8/12-35 mm Asph.
- Kontinentale Gegensätze
- Hasselblad mit deutlichen Preissenkungen
- Orca 110 - der SW-Pocketfilm
- Praxistest: Nikon D800 & D800E - Teil III (Objektivwahl)
- Einsteiger-Systemkamera: SLT-A37 von Sony (aktualisiert)
- Mit Profi-Automatik: NEX-F3 von Sony (aktualisiert)
- Praxistest: Nikon D800 & D800E - Teil II (Bildqualität)
- Firmware v1.30 für FinePix X100
- Firmware v1.2 für Nikon Coolpix L23
- Firmware v1.0.3.3 für Leica S2
- Praxistest: Nikon D800 & D800E - Teil I (Ausstattung und Leistung) [aktualisiert]
- Eisverkäufer im Winter: CeWe Color im 1. Quartal 2012
- Samsung stellt Fabrik auf spiegellose Systemkameras um
- Panasonic mit Rekordverlust
- Digitalprojektor Acer K520 mit LED-Laser-Hybrid-Lichtquelle
- Vorserien-Leica bringt mehr als 2 Mio. Euro



Begriff "Versammlung"
Das Gesetz "Recht am eigenen Bild", welches sich indirekt auch aus unserem GG Art. 2 ableiten kann, finde ich gut.
Auch ich möchte nicht überall fotographiert und veröffentlicht werden.
Im Bereich der Streetfotos, welche ich persönlich gerne schieße um "das Leben" mal einzufangen wirds - wie hier schon heiß diskutiert - schwierig...
Was wird eigentlich unter "Versammlung" genau verstanden? Gehört ein Wochenmarkt mit einer großen Anzahl an Menschen auch dazu? Wenn ich hier ein Foto schieße, um das "Marktgeschehen" mal einzufangen, kann ich doch nicht jeden einzelnen um Erlaubnis fragen?
Wäre schön, wenn da jemand Rat wüßte?