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Eine Photographie zeigt nie die Wahrheit.
Am 26.5.
- 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin
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Unsinn!
Und der oder die abgebildete muss aktiv werden. Erst wenn daraufhin der Fotograf nicht reagiert kann es überhaupt zu rechtlichen Schritten kommen die widerum der oder die abgebildete einleiten muss...
Das ist definitiv falsch!
Würde das Gesetz ja auch ad absurdum führen wenn ich erstmal alles veröffentlichen darf bis der Abgibeldete es entdeckt und dagegen Einspruch erhebt. Zumal ich als Fotograf weder Printmedien noch die Verbreitung im Netz "zurückziehen" kann. Selbst wenn ich es von meiner Seite runter nehme und dort jegliche Kopie untersagt habe, lässt es sich oft noch ganz legal über Internetarchive aufrufen.
Mit der Veröffentlichung kann ich mich daher sehr wohl schadensersatzpflichtig und/oder strafbar machen, auch wenn ich das Bild nach "Beschwerde" sofort von meiner Seite nehme, denn die Rechte des Betroffenen habe ich damit ja schon verletzt!