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Das Medium Fotografie passt sich dem an, wer immer man ist.
Am 26.5.
- 1895: * Dorothea Lange (+ 1965); amerikanische Dokumentarfotografin
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Ich verstehe den Kommentar
Ich verstehe den Kommentar zu § 23, Absatz 1 Nr. 4 nicht: Bildnisstudien werden, nach meinem alltäglichen Verständnis von "Bildnis", meistens unter Kenntnis und mit Einverständnis des Abgebildeten, und häufig auch auf Bestellung angefertigt. Dagegen würde ich sagen, daß gerade herausragende Street-Photographie primär einen künstlerischen Wert hat, weil das dokumentarische Interesse in den Hintergrund tritt und sie hauptsächlich als Bilder weiterwirken.
Und in der Tat, der Kommentar macht nicht klar, ob es um die Aufnahme oder die Verbreitung geht. Immerhin ist davon die Rede, ob die Verbreitung die Rechte der abgebildeten Person verletzt, und ob die Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient. Wenn das Gesetz aber nur die Verbreitung regelt, dann wird der Akt der Aufnahme davon ja gar nicht betroffen.