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Manchmal kann man mit einem kleinen Motiv eine große Geschichte erzählen.
Am 24.5.
- 1941: * Wolfgang Cullmann (Cullmann Foto Audio Video GmbH)
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Vermummung zum Schutz gegen Fotos zulässig
Das Landgericht Hannover befand, dass die Vermummung einer Demonstrantin während einer Kundgebung nicht strafbar ist, wenn dadurch verhindert wird, dass diffamierende Fotos ins Internet gestellt werden:
Das Vermummungsverbot untersagt Teilnehmern von Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, ihr Gesicht zu verdecken oder Gegenstände mitzuführen, die dazu geeignet und bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern, § 17a Abs. 2 Versammlungsgesetz (VersG).
Was auf den ersten Blick nach einer legitimen Einschränkung der in Art. 8 GG verankerten Versammlungsfreiheit aussehen könnte, wird bisweilen von Kritikern als ein das Grundrecht einschränkendes Übermaß empfunden.
Nicht wenige Gegner dieses Verbots sind der Auffassung, dass die Pflicht zur Offenbarung der Identität kein angemessenes und notwendiges Mittel zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und daher mit den Grundsätzen unserer Verfassung letztlich nicht vereinbar sei.
Doch tatsächlich machen sich auch nicht gewaltbereite Demonstranten, die ihre Identität, aus welchen Gründen auch immer, nicht preisgeben wollen, nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG strafbar und laufen zudem Gefahr, von der konkreten Versammlung ausgeschlossen zu werden.
Der Grund für die Existenz dieser Vorschriften ist die Ansicht, dass friedliche Demonstranten kein schützenswertes Interesse an einer Vermummung haben. Vielmehr erwecken vermummte Teilnehmer durch ihre kampfbereite Erscheinung den Eindruck einer unfriedlichen Kundgebung und schüchtern andere potentielle Teilnehmer an der öffentlichen Meinungsbildung ein, so die Befürworter des Vermummungsverbot. Eine Vermummung ist daher unter Strafe gestellt, vermummte Demonstranten können nach gängiger Praxis von Versammlungen ausgeschlossen und bestraft werden.
Ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 20.01.2009 (Az.: 62 c 69/08) hat nun festgestellt, dass die Vermummung eines Demonstranten während einer Kundgebung nicht strafbar ist, wenn dadurch verhindert wird, dass diffamierende Fotos ins Internet gestellt werden.
Die angeklagte Frau war in dem zur Entscheidung anstehenden Fall politisch engagiert und gegen Neonazis aktiv. Aufgrund dessen war es in der Vergangenheit zu mehreren Auseinandersetzungen mit Anhängern der rechten Szene gekommen. Unter anderem veröffentlichten die Rechtsradikalen auf ihren Internetseiten Fotos von der Frau und stellten sie öffentlich bloß.
Um erneute Aufnahmen ihrer Person zu verhindern, vermummte sich die Demonstrantin und wurde daraufhin im Rahmen eines Strafverfahrens angeklagt. Nachdem Sie in erster Instanz wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot verurteilt wurde, sprach sie das Berufungsgericht frei, mit der Begründung, die Frau habe ihr Gesicht zum Schutz der eigenen Identität lediglich vor den Rechtsradikalen vermummt, nicht aber willentlich vor Polizeibeamten. Ihr Ziel, die Behinderung von Aufnahmen durch Neonazis, die der Veröffentlichung im Internet dienten, sei als legitimes Schutzinteresse nicht zu beanstanden.
Die Teilnehmer einer Demonstration müssten sich nicht dem politischen Gegner und dessen Repressalien ausliefern. Andernfalls bestünde die erhebliche Gefahr, dass politische Demonstrationen auf Dauer durch das systematische Fotografieren in die Demonstrationszüge hinein leicht unterbunden würden. Denn die einzige Alternative sei dann das Fernbleiben von der Veranstaltung, was eine erhebliche und unzumutbare Einschränkung des grundgesetzlich geschützten Demonstrationsrechts darstelle.
Mit diesem Urteil hat das Landgericht Hannover eine Ausnahme von dem Vermummungsverbot vorgesehen, wenn fotografische Aufnahmen als Waffe instrumentalisiert werden, um Demonstranten zielgerichtet einzuschüchtern. Die Richter haben die Verbots- und Strafvorschriften restriktiv angewandt und diese im Lichte der Versammlungs- und Meinungsfreiheit ausgelegt. Die dabei durchgeführte Interessensabwägung führte im konkreten Fall zu einem Überwiegen der persönlichen Freiheiten der Demonstrantin.
Ob dieses Urteil auch unmittelbare Auswirkungen auf die konkrete Versammlungsteilnahme haben wird, ist fraglich, da hier lediglich über die Straflosigkeit der Vermummung entschieden wurde. Zudem kann die - nicht unkomplizierte - vorgenommene Interessenabwägung von anwesenden Polizeibeamten nicht erwartet werden. Andererseits bereitet gerade das existierende Verbot erhebliche Schwierigkeiten bei der Ermessensausübung der Beamten hinsichtlich der Frage, wann eine Person als vermummt gilt.
Berücksichtigt man die Tatsache, dass ein Vermummungsverbot in den meisten Ländern der Welt weitgehend unbekannt ist, kann das Urteil durchaus als eine beachtenswerte Entscheidung angesehen werden.
(RA Alessandro Foderà-Pierangeli*)
* Der Autor ist Rechtsanwalt in Mainz mit Tätigkeitsschwerpunkt im Medienrecht.
Zum Thema:
- Auch Prominente haben ein Recht auf Privatleben
- Fotografieren verboten
- Das Recht am eigenen Bild
- Party, Party - und die Bilder
- Fotografieren erlaubt: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit
- Videoüberwachung in der BRD - Nutzen und Folgen für den Rechtsstaat
- Vorsicht Aufnahmegerät!
- Kleine Bilder mit großer Wirkung
- Panoramafreiheit in Gefahr
- BGH-Urteil: Google-Bildersuche verletzt kein Urheberrecht (aktualisiert)
- Paparazzo: Fotografieren darf er nicht, aber fotografiert werden
- Umstritten: Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie





Falsch!
...und daher mit den Grundsätzen unserer Verfassung letztlich nicht vereinbar sei....
Das ist falsch. ''Wir'' (Deutschland) haben immer noch keine Verfassung sondern ein Grundgesetz, das immer noch vorläufig ist (Art. 146)
Gast schrieb: ...und daher
...und daher mit den Grundsätzen unserer Verfassung letztlich nicht vereinbar sei....
Das ist falsch. ''Wir'' (Deutschland) haben immer noch keine Verfassung sondern ein Grundgesetz, das immer noch vorläufig ist (Art. 146)
"Staunen"------ Einer, der noch die differenzierte Wahl der Terminologie bezüglich des deutschen Grundgesetzes kennt. Die Vorläufigkeit bzw. das Provisorium des GG sollte bis zur Einheit Deutschlands erhalten bleiben. Richtig ist, dass es bis Heute ca 35-70 mal verändert wurde. Große Veränderungen waren die Wehrverfassung, Notstandsregeln und Finanzverfassung. In dieser hinsicht zeigte sich die Effizienz des GG, welcher sich anpassen konnte bzw. angepasst werden konnte. Nach der Wiedervereinigung kamen auch die neuen Bundesländer in den Genuss des GG. In den 90er schuf das GG zudem Eu-Konformität, z.B. Art.88,Art.28GG,23GG). In seinen Grundstrukturen jedoch blieb das GG unverändert. Also, davon zu sprechen, "Wir hätten keine Verfassung" ist tendenziell falsch. Wir haben eine, sie heisst nur Grundgesetz und hat in der Vergangenheit seine Flexibilität unter Beweis gestellt, welcher beibehalten wird. Warum auch nicht?
...''Warum auch nicht?''
Das ist hier eine Foto-Info Seite, daher möchte ich mich nicht politisch auslassen. Ursprünglich wollte ich nur auf die bewusste oder unbewusste falsche Terminologie hinweisen. Der Herr A. F. P. ist ja immerhin ein Rechtsanwalt, und solche Sätze überall wiederholt, suggerieren dem Volk dass alles in bester Ordnung sei, und alles was die Regierung macht schon seine ''Richtigkeit'' hat. Sie sind scheinbar der gleichen Meinung. Nun, das ist ihre Einstellung zum Leben...
Was das GG betrifft... es wurde für das besetzte Deutschland vorgesehen, und ja es wurde um die 100 mal verändert, ohne das Volk zu befragen, das grenzt schon an eine Diktatur. Da klingt der Text des Art. 20 (4) über das Widerstandsrecht wie blanker Hohn, denn womit das Volk sich wehren darf; mit einem Ei, wie der Herr Kohl das mal erfahren hatte?
Das Volk wurde auch nicht gefragt ob es die EU, das Euro, die Osterweiterung, die EU-Verfassung usw. usf. will. Die jeweils aktuelle Deutsche Regierung hat panische Angst vor der Volksmeinung.
OK, hier geht es um die Strafbarkeit des Fotografierens (...im Rahmen des GG)... ;))
Gast schrieb: Das ist hier
Das ist hier eine Foto-Info Seite, daher möchte ich mich nicht politisch auslassen. Ursprünglich wollte ich nur auf die bewusste oder unbewusste falsche Terminologie hinweisen. Der Herr A. F. P. ist ja immerhin ein Rechtsanwalt, und solche Sätze überall wiederholt, suggerieren dem Volk dass alles in bester Ordnung sei, und alles was die Regierung macht schon seine ''Richtigkeit'' hat. Sie sind scheinbar der gleichen Meinung. Nun, das ist ihre Einstellung zum Leben...
Was das GG betrifft... es wurde für das besetzte Deutschland vorgesehen, und ja es wurde um die 100 mal verändert, ohne das Volk zu befragen, das grenzt schon an eine Diktatur. Da klingt der Text des Art. 20 (4) über das Widerstandsrecht wie blanker Hohn, denn womit das Volk sich wehren darf; mit einem Ei, wie der Herr Kohl das mal erfahren hatte?
Das Volk wurde auch nicht gefragt ob es die EU, das Euro, die Osterweiterung, die EU-Verfassung usw. usf. will. Die jeweils aktuelle Deutsche Regierung hat panische Angst vor der Volksmeinung.
OK, hier geht es um die Strafbarkeit des Fotografierens (...im Rahmen des GG)... ;))
Es hört sich vielleicht blöd an, aber Einfluss hatte das Volk durch die Wahlen. Vielleicht ist es auch zum Weinen, aber so ist das nunmal in einer indirekten Demokratie. Zumindest in einer Sache hatten die DDR und BRD eine interessante Gemeinsamkeit: Fast alles wird über die Parteien erledigt. :(
''Wahlen''
Es hört sich vielleicht blöd an, aber Einfluss hatte das Volk durch die Wahlen. Vielleicht ist es auch zum Weinen, aber so ist das nunmal in einer indirekten Demokratie. Zumindest in einer Sache hatten die DDR und BRD eine interessante Gemeinsamkeit: Fast alles wird über die Parteien erledigt. :(
Genau.
Zum Thema Wahlen gibt es ein bekannter Spruch:
Wer wählen geht legitimiert dieses System.
Wer nicht wählen geht, lässt diesem System freie Hand.
Es ist eine persönliche Wahl zwischen Pest und Cholera.
Gut lassen wir das...
Gruß, W.
Gast schrieb: freedomland
Es hört sich vielleicht blöd an, aber Einfluss hatte das Volk durch die Wahlen. Vielleicht ist es auch zum Weinen, aber so ist das nunmal in einer indirekten Demokratie. Zumindest in einer Sache hatten die DDR und BRD eine interessante Gemeinsamkeit: Fast alles wird über die Parteien erledigt. :(
Genau.
Zum Thema Wahlen gibt es ein bekannter Spruch:
Wer wählen geht legitimiert dieses System.
Wer nicht wählen geht, lässt diesem System freie Hand.
Es ist eine persönliche Wahl zwischen Pest und Cholera.
Gut lassen wir das...
Gruß, W.
Ein sehr interessanter Spruch, meines Erachtens zu pessimistisch für die Politikwissenschaft. Langfristig werden Probleme von der Politik bearbeitet werden müssen, denn wenn eine große Unzufriedenheit und Unzumutbarkeit über eine Sache herrscht, werden sie angegangen, ob nun populistisch oder rational. Es geht nach Dringlichkeit, also wieviel öffentlicher Druck da ist. Wenn sich niemand über eine Sache beschwert, wird sich auch nichts ändern. Dann schließe ich mich lieber Berthold Brecht an: "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren." Nur meckern deutscher Art bringt da wenig, wir sollten ab und zu auch mal französisch, italienisch, türkisch oder sogar auch mal amerikanisch essen. (bitte um entschuldigung bei allen anderen nicht genannten Nationalitäten, welche auch mit Vehemenz ihr gutes Recht bei ihren Regierungen durchsetzen) ;)
Ziemlicher Humbug
Die BRD hat eine Verfassung. Und die heißt „Grundgesetz“.
Wie Sie "Alles ist in bester Ordnung. Alles, was die Regierung macht, hat seine Richtigkeit" lesen, wenn von einer Verfassung die Rede ist, kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Das Volk wird regelmäßig befragt. Bei jeder Wahl. Und wem nicht passt, für was die politischen Parteien sich einsetzen, der kann und muss sich selbst engagieren. Jeder kann eine Partei gründen, jeder kann einer Partei beitreten, jeder kann sich zur Wahl stellen. Auch ohne Parteibuch. Das nennt sich indirekte Demokratie. Die wird nie zu Jedermanns Zufriedenheit funktionieren und ist nicht perfekt. Aber viel bessere Lösungen gibt es ja nicht. Und die Einflussname des Volks funktioniert ja auch irgendwie, die Volksmeinung scheint anzukommen. Sonst hätten wir heute noch die gleiche Parteienlandschaft wie 1949.
Diktatur
Der Begriff "Diktatur" ist in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platz.
Seien Sie froh, dass die politischen Entscheidungen auf höchster Ebene von Menschen getroffen werden, die sich hauptberuflich politisch engagieren. Sie sind durch Wahlen legitimiert. Wenn „das Volk“ keine EU-Osterweiterung und keinen Euro will, kann es entsprechend Einfluss nehmen.
Legislative, Exekutive und Judikative sind bei uns gottlob getrennt. In einer Diktatur sieht das völlig anders aus...
Na endlich auch mal Welche,
Na endlich auch mal Welche, die wissen, dass wir in einer Demokratie leben. Gewiss kann es besser sein, dazu kann aber jeder beitragen. Eine Demokratie ist nunmal so demokratisch wie sehr sich das Volk nunmal beteiligt. Wie bitter sind doch Meldungen von Wahlen, in denen eine dramatisch geringe Wahlbeteiligung gemeldet werden. In Deutschland gibt es sehr viele Möglichkeiten der Partizipation. Man muss nur seinen Hintern bewegen um in den Genuss der Demokratie zu kommen. Alle vier Jahre zur Wahl reichen da nicht aus. Ich weiss selber aus eigener Erfahrung, dass selber Politik machen und von unten etwas verändern, möglich ist. Es fängt klein an: Die regierende Partei versucht in einem Stadtteil aus Kostengründen ein Jugendtreff zu schließen. In der nächsten Stadtteilkonferenz soll dies erklärt werden. Diese Konferenzen sind nicht immer voll oder Ort einer lebendigen Demokratie. Sie sind meist öde und langweilig. Auf viel Widerstand trifft man hier nicht meistens. Wenn man sich aber engagiert und dort Einfluss nehmen möchte, mobilisiert man den Stadtteil, indem man Unterschriften sammelt und auf den Termin aufmerksam macht. Mit der Zeitung kann man sich ebenfalls kurzschließen. An dem besagten Termin erscheinen viele Leute, mehr als sonst und mehr als die Politiker gerne hätten. Die wollen nämlich sparen, scheitern aber an dem öfentlichem Druck. Da helfen keine Argumente für das Sparen, denn nun sind auch Eltern da, die um Ihrer Kinder Freizeitort Angst haben. Wortmeldungen über Wortmeldungen. Nur ein Thema beherscht die ganze Zeit, alle anderen Punkte sind schon vergessen. Kein Politiker, der nur ein bisschen Hirn in seinem Kopf hat, wird sich noch für die Schließung entscheiden. Das nämlich würde ihre Stimme kosten und ihren Platz im Parlament und somit auch den Gehalt. Hier ist natürlich sehr interessant zu beobachten, dass Demokratie möglich ist und das man auch etwas direkter entscheiden kann vor Ort, aber alles hat zwei Seiten. Hier sehen wir nämlich wie es in der Politik zu geht, nur wichtige Themen haben eine Chance auf eine öffentliches Interesse und somit für die demokratische Weiterverarbeitung.
Darüber werden sich auch
Darüber werden sich auch unsere Polizisten freuen, von denen 400 bei den 1. Mai Krawallen durch sog. AntiFa und andere Linkschaoten teils schwerstveletzt wurden. Es wird also verunmöglicht, Gewalttäter zu identifizieren und dingfest zu machen. Der Rechtsstaat wird weiter von Links unter fadenscheinigen Argumenten ausgehölt. Im Gegenzug ist es bei den AntiFa Linkschaoten absolut Standard, alle was als "nicht antifaschistisch" identifiziert wird, unter Drohgebärden abzufotografieren und die Bilder auf linken Hetzportalen zu publizieren.
Kompaß gefällig?
Der Rechtsstaat wird weiter von Links unter fadenscheinigen Argumenten ausgehölt.
So weit rechts kann man doch gar nicht stehen, daß man Schäuble und seinesgleich als "von Links" bezeichnet.
Kompass nötig
Der Rechtsstaat wird weiter von Links unter fadenscheinigen Argumenten ausgehölt.
So weit rechts kann man doch gar nicht stehen, daß man Schäuble und seinesgleich als "von Links" bezeichnet.
Anscheinend schon. Wer beim Blick auf die Maikrawalle ausschließlich von "links" spricht, muss ein eingeschränktes Weltbild haben.
die Berlin Krawalle gingen
die Berlin Krawalle gingen ausschließlich von links aus; die haben ja sogar eine "Presse Konferenz" vorher veranstaltet und einer der Veranstalter ist Lokalpolitiker der "Linken". Ich habe mich auch letzten Freitag mit einem Bereitschaftspolizisten unterhalten und du kannst dir denken was er zu den Antifas und deren Gebaren sagt.
berolinazentrisches Weltbild?
Haben Sie am 1.Mai die Nachrichten gehört?
Dortmund?
Ulm?
Die rechte Gewalt in Dortmund zum Beispiel ging im übrigen nicht gegen gut geschützte und trainierte Polizisten (ohne das gutzuheißen! Aber die Polizisten sind immerhin soweit ausgebildet, daß sie sich zur Wehr setzen können bei Angriffen.) sondern gegen einen Familienausflug der Gewerkschaften.
Die Vermumungserlaubnis gilt übrigens auch für die bei derartigen Aktionen ebenfalls vermummten Rechten.
Der Anmelder der Demonstration ...
.. war erstens nicht allein der Veranstalter, und kann außerdem ein paar Deppen am Rande der Demo noch schlechter verhindern als thoMAS solche blöden Kommentare wie den Ihren auf Photoscala.
P.S.. Bei den Berliner Krawallen wurde auch ein Bundespolizist vom Frankfurter Flughafen in Zivil festgenommen, der Steine auf seine Kollegen geschmissen hat -
http://www.bild.de/BILD/regional/berlin/aktuell/2009/05/08/polizist/der-...
– war bestimmt ein linkes U-Boot bei der Bundespolizei.
"I love my job, it's the work, I hate."