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Digitalkameras hinterlassen digitale Bildspuren
Wissenschaftler der Universität Binghamton haben herausgefunden, dass jede digitale Kamera ein einzigartiges Rauschmuster aufzeichnet; quasi einen digitalen Fingerabdruck. So sollen sich Fotos zweifelsfrei einer Kamera zuordnen lassen - beispielsweise, um Kinderpornographie beweiskräftig verfolgen zu können:
Binghamton - Wissenschaftler der Universität Binghamton haben herausgefunden, dass digitale Bilder sich über individuelle Rauschmuster der verwendeten Kamera zuordnen lassen. Mit diesen digitalen Fingerabdrücken, die für das menschliche Auge im Normalfall unsichtbar sind, sollen Produzenten von kinderpornographischen Bildern in Zukunft leichter überführt werden können. Dazu haben die Wissenschaftler rund um Projektleiterin Jessica Fridrich einen speziellen Algorithmus entwickelt, der das Rauschmuster sowie die zweifelsfreie Zuordnung ermöglicht.
Ähnlich wie bei der forensischen Analyse von Kugeln, die einer gefundenen Waffe zugeordnet werden können, ermöglicht die neue Technik erstmals auch eine gezielte Beweisführung, wenn eine Digitalkamera und/oder mehrere Digitalaufnahmen sichergestellt werden konnten. In vielen Kinderpornographie-Prozessen haben Angeklagte bestritten, dass die Aufnahmen mit ihren Kameras gemacht wurden. Auch gab es einige Fälle, wo Angeklagte versuchten, die Bilder zu manipulieren, um einer Verurteilung zu entgehen, erklärt Fridrich. Das neue Verfahren schaffe in beiden Fällen Abhilfe. So könnten über die ausgefilterten Rauschmuster sowohl Aufnahmen auf eine Kamera zurückgeführt werden als auch Manipulationen - etwa über nicht übereinstimmende Muster - besser nachgewiesen werden, so Fridrich weiter.
In Testversuchen konnten die Forscher rund 2.700 digitale Fotos zu neun unterschiedlichen Kameras zuordnen und kamen eigenen Angaben zufolge auf eine Erfolgsquote von 100 Prozent. Verursacht wird das digitale Rauschen durch die in den Geräten implementierten Chips, die bei der Produktion einen zufälligen, aber individuellen Fingerabdruck erhalten. Fridrich ist davon überzeugt, dass das Verfahren für Ermittler und Gerichte bereits in naher Zukunft als wichtiges beweiserbringendes Instrument dienen könnte. Zusammen mit ihren Kollegen glaubt sie zudem, dass die Bildanalyse künftig auch bei eingescannten Fotos sowie Videos genutzt werden kann.
(pressetext / Martin Stepanek)
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weitere Möglichkeit
eine weitere Einsatzmöglichkeit ist die beweisführung wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht.
Sicher nicht so emotional behaftet wie die Beweisführung bei Kinderpornografie.
Allerdings wäre die Frage was passiert wenn Programme wie Neat Image eingesetzt wurden um das rauschen zu eliminieren ?
Und IMHO ist es leider nur eine Frage der Zeit bis es Programme gibt die den Rausch-Fingerabdruck entscheidend verändern.
Gruß Björn
und noch was:
man braucht zum vergleich natürlich die verwendete Kamera zum Vergleich. Sonst kann man nur nachweisen, daß 2 Fotos mit derselben Kamera aufegenommen sind. Wenn man diese aber nicht hat, hilft das nicht.
Und da Kameras eher entsorgt sind (bitte seit 24.3. nicht mehr in den Hausmüll sondern auf dem Entsorgungshof!) als Fingerabdrücke oder die DNA einer Person, dürfte das Verfahren bei wahrer krimineller Energie nicht sehr weit helfen - höchstens für Zufallsfunde.
Frage: Außerdem dürfte das doch auch nur mit RAW-Daten gehen, oder?
Und wer außer Profis speichert die?
Ein Zusammenhang zwischen Bild und Kamera
ist auch über die schon vorhandenen Daten in EXIF möglich. Eingebettet in die aufnahme- und kameraspezifischen Daten gibt es die Kamera-ID. Diese sieht beispielsweise so aus:
ID: 00 00 00 00 00 00 45 76 01 38 44 57 22 02
@A.A.:
Wenn das der Innenminister Schäuble wüßte....
Dann wären unter dem Vorwand des Terrorismus aber ganz schnell alle potentiellen Kleinkriminellen mit gefaßt:
Digialkamerabesitz nur noch für Inhaber einer Digitalkamerabesitzkarte,
der Einsatz einer Digitalkamera außerhalb des befriedeten Bereichs nur noch für Inhaber eines Digitalkamerascheins,
Kauf nur unter Vorlage von Personalausweises und o.g. Dokument.
Für Erwerb und Besitz einer Analogkamera werden allerdings noch viel schärfere Anforderungen gestellt, da diese nichtnachverfolgbaren Kameras nicht jedem Subjekt überlassen werden dürfen!
M.R.
@A.A.:
Wenn das der Innenminister Schäuble wüßte....
Dann wären unter dem Vorwand des Terrorismus aber ganz schnell alle potentiellen Kleinkriminellen mit gefaßt:
Digialkamerabesitz nur noch für Inhaber einer Digitalkamerabesitzkarte,
der Einsatz einer Digitalkamera außerhalb des befriedeten Bereichs nur noch für Inhaber eines Digitalkamerascheins,
Kauf nur unter Vorlage von Personalausweises und o.g. Dokument.
Für Erwerb und Besitz einer Analogkamera werden allerdings noch viel schärfere Anforderungen gestellt, da diese nichtnachverfolgbaren Kameras nicht jedem Subjekt überlassen werden dürfen!
M.R.
...und bei wem die MÖGLICHKEIT besteht, das jetzt oder später der VERDACHT aufkommen könnte, dass er/sie jetz oder später was Kriminelles PLANEN könnte, dem wird das Kaufen/Benutzen/Anfassen/Angucken einer Kamera vorsorglich untersagt. Machen kannste dagegen nix, denn es wird einem ja schließlich nicht mal vorgeworfen, dass man etwas getan hätte.
tja dann heisst es bei csi da
tja dann heisst es bei csi dann bald: "ihre waffe und ihre digicam bitte!"
;)
digitale Bildspuren - Orwell läßt grüßen
Na, das kann ja heiter werden! Nun lassen sich die Digicams schon digital identfizieren, und dann sollen sie auch noch mit einem integrierten GPS-Empfänger ausgestattet werden, damit Google Earth noch detailreichere Ansichten der Erde und allen, was drauf ist, ins Netz stellen kann. Orwell läßt grüßen.
Andererseits bleibt zu hoffen, dass eine eindeutige Beweisführung bei der Bildherkunft dazu führen kann, Stalker, Kinderpornografen oder Folterknechte a la Abu Ghraib von ihrem unfröhlichen Treiben abzuhalten.
Arno Kral
Chefredakteur
www.tomsnetworking.de