Das Landgericht Hamburg hat die Rechte von Fotografen gegenüber Facebook gestärkt. In einem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil haben die Richter entschieden, dass Facebook die IPTC-Daten mit den Urheberrechtsinformationen eines Fotografen nicht aus den hochgeladenen Bilddateien entfernen darf. Gegen diese Praxis hatte der Berliner Fotograf und Freelens-Vorstand Rainer Steußloff geklagt.

Facebook entfernt bei hochgeladenen Bildern automatisch die EXIF-Daten und damit auch etwaige IPTC-Daten. In diesen Metadaten können Fotografen unter anderem Informationen über die Urheberschaft ihres Werkes ablegen (etwa Namen und Anschrift) sowie eine Bildbeschreibung und Nutzungshinweise.

Gegen Facebooks Praxis hatte der Berliner Foto Berliner Fotograf und Freelens-Vorstand Rainer Steußloff geklagt und bereits im Februar 2016 vor dem Landgericht Hamburg Recht bekommen. Denn § 95c des Urheberrechtsgesetzes schreibt unmissverständlich vor: „Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden“. Nachdem Facebook nun die Widerspruchsfrist gegen dieses Urteil verstreichen lassen hat, ist es rechtskräftig geworden. Verstößt Facebook erneut gegen Steußloffs Rechte als Urheber, kann das Gericht ein Ordnungsgeld bis maximal 250.000 Euro festsetzen.

Zwar gilt das Urteil ausdrücklich nur für den Geltungsbereich des deutschen Urheberrechts, inzwischen hat es aber dennoch auch international für Aufsehen gesorgt. So spekuliert die US-amerikanische Webseite petapixel, dass Facebook nun gezwungen sein könnte, seinen Bild-Upload weltweit anzupassen, weil eine rein deutsche Insellösung zu aufwändig wäre.

Weiterführende Informationen: Pressemitteilung der Fotografenvereinigung Freelens.