Wegen noch ungeklärter Markenrechtsauseinanderetzungen benannte sich Galileo Press sicherheitshalber lieber gleich in „Rheinwerk Verlag“ um:
Die Rheinwerk Verlag GmbH begründet den Schritt so:
Bonn, 12. Januar 2015 – Galileo Press, Deutschlands führender Verlag für Computing, Design und Fotografie, hat sich aus markenrechtlichen Gründen umbenannt. Der Bonner Fachverlag heißt von jetzt an »Rheinwerk Verlag«.
Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Widerspruch, den der britische Softwarekonzern Travelport gegen den Schutz der Marke »Galileo Press« beim Deutschen Patent- und Markenamt erhoben hat. Noch ist nicht endgültig entschieden, wem das Recht an der Marke zugesprochen wird. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Verlag die bisherige Marke nicht mehr verwenden darf. Daher hat die Geschäftsführung entschieden, dem Verlag einen neuen Namen zu geben.
»Wir tun das nicht freiwillig und nicht leichten Herzens. Sollten wir aber im Rechtsstreit unterliegen, müssten wir sehr wahrscheinlich in kurzer Frist unsere Produkte vom Markt nehmen«, erläutert Vertriebsleiter Rainer Kaltenecker. »Das birgt große Risiken für unser Verlagsgeschäft, denen wollen wir vorbeugen.«
Der neue Name »Rheinwerk« begleitet schon lange das Verlagsleben des Bonner Unternehmens. Denn Rheinwerk heißt das direkt am Rhein gelegene alte Werksgelände, auf dem das Verlagsbüro steht. Auch die Hausadresse des Verlags, die Rheinwerkallee, hat ihren Namen daher. Rheinwerk ist aber nicht nur ein Bekenntnis zum Standort. »Rheinwerk lässt auch anklingen, was für unsere Arbeit immer schon bestimmend war: Freude und kreative Beweglichkeit, verlässliche Qualität und verlegerisches Handwerk. So bewahrt und bekräftigt der neue Name, wofür der alte stand«, führt Verlagsleiter Tomas Wehren aus. »Unsere Kunden können darum darauf vertrauen, dass wir als Rheinwerk Verlag auch weiterhin Bücher, E-Books und Video-Trainings verlegen, die Freude machen und fachlich weiterbringen. Neu und unverändert.«
Rheinwerk Verlag GmbH
Rheinwerkallee 4
53227 Bonn
(thoMas)
Immer wenn ich sowas lese …
… fällt mir Ludwig Thoma ein:
“Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.”
Fragen über Fragen
Auf deren HP steht dann auch noch die Begründung, die ich nicht nachvollziehen kann:
[quote=Rheinwerk Verlag] Galileo Press ist nicht das erste und nicht das einzige Unternehmen, dem Travelport Ansprüche auf die Marke »Galileo« streitig macht. Öffentliches Interesse fand seinerzeit die juristische Auseinandersetzung mit dem europäischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS (heute: Airbus Group). Travelport konnte damals gerichtlich erzwingen, dass das europäische Satellitennavigationssystem »Galileo« nicht unter diesem Namen vermarktet werden darf.
[/quote]
https://www.rheinwerk-verlag.de/umbenennung/
So viel ich weiß, heißt der europäische GPS-Konkurrent Galileo immer noch Galileo — nach Galileo Galilei benannt (bei dem die eigentlichen Namensrechte liegen — der sich aber nicht mehr wehren kann…), genauso wie der Verlag und das Reisebuchungssystem. Dagegen hat sich besagte Reisebuchungsfirma Galileo nach dem Verkauf an Blackstone in Travelport umbenannt (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Galileo_%28CRS%29). Frag mich nur warum? Und warum sollte eine von Galileo in Travelport umbenannte Firma anderen branchenfremden Firmen den Namen Galileo streitig machen, den sie selber grade erst aufgegeben hat und nicht mehr benutzt? Und wie groß ist der Schaden für einen Verlag, einen eingeführten Markennamen aufzugeben?
Es wird wieder Deutsch gesprochen
Rheinwerk… ja, finde ich gut.
Ein solcher Schritt ist für kein Unternehmen leicht.
Dennoch muss einer unternehmerischer Weitsicht Lob geschuldet werden. Auch, wenn der Verlag die Umbenennung unter Druck vornehmen muss, ist die hier gefällte Entscheidung nachvollziehbar (und auch wohl die kostengünstigste). Eine rechtliche Auseinandersetzung birgt auch ein Prozessrisiko (50:50 auf jeden Fall). Allein die immensen Kosten für die Rechtsvertretung kann man einsparen, in dem man einem Urteil (oder auch Vergleich) zuvor kommt, was hier offensichtlich geschehen ist. Und es lässt eine aussergerichtliche Einigung zu, indem der ehemalige Galileo Verlag seine noch vorhandenen Titel unter dem Label ausverkaufen kann, bis der neue Verlagsname greift. Und eine deutsche Firmierung für einen deutschen Verlag ist ja auch nicht das Schlechteste, was man sich vorstellen kann.
Und was ist
mit den Namensrechten an “Rheinwerk”? Wenn das Gelände und die Straße so heissen, dann gibt es sicher auch jemanden, der ihn sich ausgedacht hat und der folglich die Namensrechte an ihm hat. Und derjenige ist sicher weniger als 373 Jahre tot…
Es zeigt sich immer wieder, dass zu Beginn einer
[quote=Gast]mit den Namensrechten an “Rheinwerk”? Wenn das Gelände und die Straße so heissen, dann gibt es sicher auch jemanden, der ihn sich ausgedacht hat und der folglich die Namensrechte an ihm hat. Und derjenige ist sicher weniger als 373 Jahre tot…[/quote]
Namensgebung, diese auf Rechte anderer sorgfältig überprüft werden muss, um zukünftige unangenehme und teure Rechtshändel zu vermeiden. Wer das nicht tut (z.B. um Geld zu sparen), handelt fahrlässig und darf sich dann nicht wundern, wenn die Beilegung des Rechtsstreites ein Vielfaches dessen kostet, was seinerzeit mit der saloppen Namensgebung gespart wurde. Mit einer Namensänderung auf gleiche Art und Weise kann man dann schnell vom regen in die Traufe kommen.