Die Calumet Holdings, Inc. ist nach derzeitigen Informationen von der Insolvenz ebenso wenig betroffen wie die Gesellschaften in Deutschland, UK und Benelux:

Für das operative Geschäft von Calumet in den USA mit den Firmen Calumet International Inc., Calumetphoto Inc. und Calumetphoto.com LLC wurde am 12. März 2014 Insolvenz nach Chapter 7 beantragt, weil das vorgeschlagene Restrukturierungskonzept für den Betrieb in den USA nach Chapter 11 auf der Bankenseite keine Zustimmung gefunden hat. Nach derzeitigem Stand ist für die USA ein Neustart beabsichtigt, der die besonderen steuerlichen Bedingungen des Handels in den USA besser berücksichtigt.

Der Betrieb von Calumet in den USA hatte zuletzt massiv unter den Besonderheiten des US-amerikanischen Steuerrechts gelitten. Stationäre Händler müssen im jeweiligen Bundesstaat die übliche Verbrauchssteuer bezahlen, die im Falle des Versandhandels vermieden wird, wenn dieser seinen Standort in einen anderen Bundesstaat hat. Dadurch wird der stationäre Handel um etwa 10 % schlechter gestellt, als der Versandhandel aus einem anderen Bundesstaat.
 

(CJ)