Im Zusammenhang mit Katastrophen-Ereignissen wie dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder dem Brand der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar tritt das Thema Langzeitarchivierung ins Licht einer breiteren Öffentlichkeit:

Seit dem Jahr 1961 werden Archive des Bundes und der Länder zur Sicherung auf Mikrofilm aufgenommen. Die Mikroverfilmung erfolgt im Rahmen des Zivilschutzes vom Bund selbst oder von den Bundesländern im Auftrag des Bundes. Zuständig für die Sicherungsverfilmung und die sichere Lagerung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn (BBK Sicherungsverfilmung).

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Zur Hoch-Zeit des Kalten Krieges und der Furcht vor einem Atomschlag, den man in tief in Bergmassive gegrabenen Bunkern zu überstehen hoffte, wurde die Langzeit-Archivierung von Urkunden, Akten und anderen für die Nachwelt wichtig erscheinenden Unterlagen begonnen. Die dauerhafte Einlagerung der Mikrofilme – bei einer im Lagerbehälter voreingestellten Luftfeuchtigkeit von ca. 30 % und konstanten Temperaturen – erfolgt seit 1975 im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland im Barbarastollen einem ehemaligen Versorgungsstollen des stillgelegten Schauinsland-Bergwerks in Oberried bei Freiburg (Barbarastollen). Die Betreuung – das Facilitymanagement – des Einlagerungs-Stollen erfolgt durch die Bundesanstalt für Vermögensaufgaben / Bima.

Die Aufnahme der Mikrofilme erfolgt in den Verfilmungsstellen, die beim Bundesarchiv, beim Geheimen Staatsarchiv und bei bestimmten Landesarchiven angesiedelt sind.

In den 1960er Jahren, als mit der Sicherungsverfilmung begonnen wurde, wurden in erster Linie Akten verfilmt, bei denen der Textinhalt und nicht eine eventuelle Illustration die Hauptbedeutung hatte. Es verwundert daher wenig, wenn alle Unterlagen auf Schwarzweißmaterial verfilmt wurden. Zudem gab es zum damaligen Zeitpunkt noch keine Farbfilmmaterialien, welchen man die erforderliche Langzeitstabilität zutrauen wollte. Zum Einsatz kamen ursprünglich unperforierte 35-mm-Filmrollen auf Triacetat-Basis mit einer Filmlänge von 100 Fuß. Da man mit der Langzeitstabilität des Triacetat-Trägermaterials nicht zufrieden war, wurde seit Beginn der 1970er Jahre auf Polyesterfilm als Trägermaterial umgestellt. Neben dem Vorteil der besseren Langzeitstabilität bot die nur etwa halb so große Materialdicke des Polyesterträgers den Zusatznutzen, dass auf einer Filmspule die doppelte Menge an Aufnahmen untergebracht werden konnte.

Auch heute erfolgt die Archivierung auf analoger Basis auf Filmmaterial von Kodak oder Agfa-Gevaert, die in Belgien auch heute noch Filme für spezielle Einsatzzwecke produzieren. Im Falle der Schwarzweiß-Mikrofilme werden inzwischen zur Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit der Informationsinhalte auch Digitalisierungen von den mikroverfilmten Aufnahmen vorgenommen. Diese Vorgehensweise schont die Originale und lässt sich auch automatisieren.

Mit der Aufnahme der Archivierung von Kulturgütern, die aufgrund ihrer Beschaffenheit sinnvollerweise in Farbe archiviert werden sollten, hat sich ein etwas anderer Ablauf entwickelt. In Farbe werden heute vielfach zuerst digitale Aufnahmen angefertigt und dann über hochpräzise Laser-Belichter auf Film ausgegeben. Eingelagert wird dann wiederum das analoge Filmmaterial.

Der Vorteil der analogen Einlagerung besteht neben der längeren Erfahrung mit der Haltbarkeit des Materials auch in der größeren Sicherheit, dass spätere Generationen die Inhalte der Archive wieder nutzen können. Bei einer digitalen Speicherung benötigt man für das spätere Auslesen über die entsprechenden Lesegeräte und digital-analog-Umwandler. Solche Geräte sind schon heute für zahlreiche Speichermedien der letzten zwei Jahrzehnte kaum mehr verfügbar.

(CJ)